Inkasso Acoreus AG nach 5 Jahren

  • Hallo,


    habe heute ein Schreiben der Firma acoreus AG erhalten, in dieser Mahnung werden mir Call by Call Verbindung aus dem Jahr 2004 in Höhe von 8,84 Euro in Rechnung gestellt, zusammen mit Inkassogebühren und co fordert diese Firma von mir 61,48 Euro. Ob diese Call by Call Verbindungen und die damit verbundene Forderung in Ordnung geht kann ich nicht mehr nach vollziehen da ich 5 Jahre alte Rechnungen nicht mehr aufhebe. Habe nun mal ein wenig im Internet geschaut und wurde dabei auf die Verjährung nach 3 Jahren aufmerksam, auch fand ich andere "Betroffene", leider aber sagt jeder was anderes. Anscheinend ignoriert acoreus verweise auf die Verjährung und droht mit einem Mahnbescheid!
    Würde mich freuen wenn ihr mir ein paar Tips habt wie ich weiter vorgehen kann!


    Vielen Dank,


    Sasch

  • Ich bin der Meinung, dass ich diese Masche schon mal gehört habe. Wobei hier die Betonung auf "Masche" liegt. Wieder mal ein kläglicher Versuch die Leute um ihr Geld zu bringen.

  • die sache ist verjährt. würde da garnix machen -> ab in den papierkorb damit.


    sollte mahnbescheid kommen (was aber wahrscheinlich nicht passieren wird), einfach widerspruch einlegen.

  • Ignorieren und nicht einschüchtern lassen. Die werden sicherlich noch paar Briefchen mit verschärfteren Ton schicken.

  • Ich schließe mich meinen Vorrednern an und zusätzlich kannst du dich bei dir im Ort bei der Verbraucherzentrale melden. Vielleicht ist denen ja auch solch ein Fall von dieser Inkasso Firma bekannt.


    Gruß Bekiro

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  • Lass diese Abzocker, mit denen ich mich vor ein paar Jahren auch rumschlagen durfte, doch drohen wie sie lustig sind. Das ist alles heisse Luft, da kommt nie was, und wenn doch, wie schon gesagt, einfach dem Bescheid widersprechen, spätestens dann ist Ruhe...

    Die Zukunft war früher auch besser...

  • § 195 BGB legt als regelmässige Verjährungsfrist 3 Jahre fest (gibt davon Ausnahmen, die hier nicht zutreffen), diese beginnt laut § 199: "Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem
    1. der Anspruch entstanden ist und
    2. der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.


    Wer will kann sich ja noch § 203 durchlesen, hier steht was zum Thema Hemmung der Verjährung. Ist also noch kein Mahnbescheider o. ä. eingegangen, ist das verjährt.

  • Hallo,


    hatte auch einmal das "Vergnügen" mit der Acoreus AG. :rolleyes:


    Nach Rücksprache mit der Verbraucherzentrale habe ich dieser Forderung unter Berufung auf die Verjährungsfrist per Einschreiben widersprochen. Danach war Ruhe. :top:


    Konnte mich auch nicht an solch eine angebliche "Forderung" erinnern, war auch ca. 4 Jahre her.


    MfG


    Hans77 ;)

  • Nach 5 Jahren ? -> Papierkorb/Shredder.


    Weitere Schreiben ? Siehe oben.


    Sollte tatsächlich ein Mahnbescheid kommen -> widersprechen.


    Spätestens danach ist Ruhe. :D


    Wenn Du auf das erste Schreiben schon antwortest, legen die erst richtig los und nerven.
    :rolleyes:

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