Von Vodafone Paket erhalten aber nie bestellt!

  • Zitat

    Original geschrieben von Rumpel
    Sorry, mit meine Arbeitszeiten erlaubt es nicht ist der Samstag mit inbegriffen.
    Ohne früher von der Arbeit zu gehen ist es mir nicht möglich das Paket zur Post zu bringen!


    offline: Kann ich dort etwas unfrei zurück schicken?



    Nein, aber falls dich das Paket so belastet, wäre es mir die 5,90 wert...


    Und war auch nur als allgemeiner Tipp gedacht, unabhängig von Postamt zu werden.

  • Noch mal kurz zum richtigen Verständnis:
    Du hast das Paket nicht bestellt und Du bist auch kein Vodafonekunde, es ist also definitiv nicht für Dich.


    Warum sollte Vodafone dann Dir Kosten in Rechnung stellen können? Dafür gibt es keine rechtliche Grundlage.


    Nach Paragraph 241a BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/241a.html , musst Du nicht bestellt Ware nicht zurücksenden, allerdings musst Du die Möglichkeit einräumen, dass es der Absender bei Dir wieder abholt (was durch die Arbeitszeiten von Dir sehr schwer wird). Nach einem gewissen Zeitraum geht das Eigentum auf Dich über (frag mich bitte nicht, wie lange der Zeitraum ist, aber ich denke mal frühestens nach einem halben Jahr).


    Da mir aber keine Möglichkeit einfällt, wie Vodafone das Paket wieder abholen könnte (bzw. ob der Wert so hoch ist, es von UPS abholen zu lassen? Bei der Post gibt es diesen Abholservice glaube ich nicht).


    Wohnt eine WG im Haus? Wenn ja, ist vielleicht dort jemand eingezogen, der S. Rumpel heißt.


  • Falsch, ich habe das Paket nicht angenommen. Mein Nachbar war es und der hat den Vornamen nicht überprüft. Es wurde nicht nur angeblich nicht von mir bestellt, sondern sicher nicht.


    Ich konnte die Annahme gar nicht verweigern, da das Paket beim Nachbarn abgegeben wurde. Steht alles in meinem ersten Beitrag.

  • Zitat

    Original geschrieben von ruffryder
    Wohnt eine WG im Haus? Wenn ja, ist vielleicht dort jemand eingezogen, der S. Rumpel heißt.

    Bei denen habe ich bereits nachgefragt. Leider nicht.


    Abholen lassen klingt klasse und wäre auch möglich nur eben vor 8:00 oder nach 18:00. Nur bräuchte ich dafür einen Ansprechpartner bei Vodafone, der sich dafür zuständig fühlt

  • In solchen Paketen befinden sich doch zu 99% eh Rücksendescheine mit denen man den ganzen Kram kostenlos wieder zurückschicken kann. Wenn man also nicht extra einen Umweg zur Post machen muss sondern das wem in die Hand drücken kann entstehen doch eh keine Kosten für den TE.

  • Rücksendeschein liegt in der Tat mit drin. Aber mal ehrlich: auch wenn du nur M statt S heißt, es steht derselbe Nachname und daher würde ich mal nachhören, was es damit auf sich hat...und die 0800-Nummer kannst du ja öfters anrufen. Kundennummer hast du ja im Paketschreiben.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Streng genommen ist das alles nicht dein Problem. Nur weil der Nachnahme zufällig gleich ist...
    Bestellt hast du nix, angenommen auch nicht (war ja dein Nachbar)
    Also unfrei zurück damit und gut ist. Sollte sich doch demnächst mal die Möglichkeit dazu bieten. Notfalls kennst du sicher jemanden, der ab und an mal bei der Post reinschaut.
    Davon ab: Packstation ist auch ne gute Idee. Mußt dich nichtmal anmelden, wenn du einen Retourenaufkleber hast, geht das auch so.

  • Zitat

    Original geschrieben von FraDi
    In solchen Paketen befinden sich doch zu 99% eh Rücksendescheine mit denen man den ganzen Kram kostenlos wieder zurückschicken kann. Wenn man also nicht extra einen Umweg zur Post machen muss sondern das wem in die Hand drücken kann entstehen doch eh keine Kosten für den TE.


    Hier wäre ich vorsichtig.


    Es ist gar nicht so unwahrscheinlich, dass in dem Paket ein (nicht weiter verschlossenes) Schriftstück (Auftragsbestätigung, Rechnung, Begrüßungsschreiben etc.) enthalten ist. Dann könnte das Öffnen eine gem. § 202 StGB strafbare Verletzung des Briefgeheimnisses darstellen.


    ruffryder:


    Eigentümer wird der Verbraucher im Falle des § 241a BGB nicht.


    § 241a BGB statuiert u.U. vielmehr ein dauerhaftes Auseinanderfallen von Besitz und Eigentum an der Sache.


    Eine gesetzlicher Eigentumserwerb im Wege der Ersitzung nach zehn scheidet mangels Redlichkeit ebenfalls aus.


    Eine Rücksendepflicht trifft den Verbraucher im Falle des § 241a II BGB nicht, dagegen aber eine Aufbewahrungspflicht.


    Die Leistung hat am Wohnsitz des Herausgabeschuldners zu erfolgen, Abholungskosten hat deswegen der Unternehmer zu tragen.


    Sendet der Verbraucher trotzdem ohne Auftrag des Unternehmers zurück, hat er hierfür einen Aufwendungsersatzanspruch in Folge berechtiger Geschäftsführung ohne Auftrag.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von thedarkside2005


    Davon ab: Packstation ist auch ne gute Idee. Mußt dich nichtmal anmelden, wenn du einen Retourenaufkleber hast, geht das auch so.



    Nimmt die Packstation inzwischen auch Business-Freewaytickets an? Vor ein paar Monaten war das noch nicht der Fall...

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