ZitatOriginal geschrieben von frank_aus_wedau
Also erkennt selbst die öffentliche Verwaltung den von ihr geschaffenen Bachelor nicht als vollwertigen Universitäts-Abschluss an. Da hatte ich etwas anderes erwartet. Mit dem Abschluss eines "gewöhnlichen" Universitätsstudiums hat man nämlich die Befähigung für den höheren Dienst.
Frankie
Der wird mit dem früheren FH-Diplom gleichgesetzt.
Also mittlere Reife/Ausbildung --> mittlerer Dienst
Bachelor --> gehobener Dienst
Master und aufwärts --> höherer Dienst