Das Hatte ich überlesen, ein Unternehmer hat doch kein Widerrufsrecht soweit ich weiß.
Dann fällt das mit den 14Tagen erhalt allerdings weg, das gilt ja nur für Privatkunden
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Das Hatte ich überlesen, ein Unternehmer hat doch kein Widerrufsrecht soweit ich weiß.
Dann fällt das mit den 14Tagen erhalt allerdings weg, das gilt ja nur für Privatkunden
Wenn der Käufer gewerblicher Natur ist, gibt es natürlich keinen Widerruf. Viele Verkäufer machen es aber davon abhänig, was auf der Rechung als Adressat steht, steht dort also nur
berndi78 Vater
berndi78 Straße
berndi78 Ort, kann man argumentieren, das der Kaufer privater Natur ist, sobald aber irgendwo irgendwie eine Firma, Firmennamen oder ähnliches auftaucht, wars das auch
EDIT: mal wieder zu langsam
Hi,
leider steht natürlich auch de Berufsbezeichnung mit auf der AB und Rechnung. Danke für die schnelle Hilfe, dann kommen wir aus dieser Sache wohl nicht mehr raus, mist.
LG Bernd
Die Handtücher wird der Vater wohl kaum im Zusammenhang mit seiner freiberuflichen Tätigkeit nutzen, oder hat er sie explizit für seine Büroräume erworben?
Wenn rein oder überwiegend private Nutzung vorliegt, besteht sehr wohl ein Widerrufsrecht.
Hi,
aber wie sollte er beweisen, dass er sie rein privat benutzt. Es lautet alles auf den Betrieb, die Wohnadresse ist eine komplett andere. Da wird die Blindenwerkstatt behaupten, ja wir haben sie für den Betrieb verkauft. Diese Werkstätten sollten eig. eh verboten werden, sowas von dreißt. Aber solange es solche Leute wie meinen Vater gibt, gibts die wohl auch.
LG
Wofür hat er die Handtücher denn nun gekauft?
Es kommt nicht darauf an, was auf der Rechnung steht, sondern wie die Handtücher tatsächlich genutzt werden.
Hi,
er ist gerade selbst nicht da, aber ich vermute halb hier halb dort. Ich versteh schon gar net wie er immer wieder auf diese Leute reinfällt und zu diesen Preisen auch noch kauft.
Die Frage ist doch nicht, wie er sie tatsächlich nutzen würde, sondern was er hier darstellen kann. ![]()
Ich lasse mir Bestellungen regelmäßig ins Büro liefern, weil ich sie da annehmen kann. Das gleiche hat er natürlich auch gemacht.
Meint ihr es macht Sinn, wenn ich denen mal eine Mail schreibe in der ich darauf hinweise von meinem Widerrufsrecht gebrauch zu machen?
Ich gehe jetzt auf die Toilette. Meint ihr, das klappt?
Sollte ich der Toilette vorher Bescheid sagen, was ich vorhabe? ![]()
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