Welche Kfz-Versicherung ist zuständig bis zur Ummeldung?

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    das mag ja durchaus sein, dass deine versicherung dir kulanterweise einen teil deines beitrags erstattet hat - für diese paar tage.


    Das hast nichts mit Kulanz zu tun.


    Vom Zeitpunkt des Verkaufs, ist der Käufer in alle Rechte und Pflichten eingetreten. Erst, wenn der seinen Pflichten nicht nach kommt, könnten sie mich für die Beiträge in Regreß nehmen.


    Aber das ist bequem, sie bekommen auf alle Fälle Geld, weil in der Regel ein Beitragsüberschuß beim Verkäufer besteht. Und ich habe auch nie gegen die Bande geklagt. Wie gesagt, ich will ja wieder von denen versichert werden.


    Schön für Dich, wenn Du dieses unkorrekte Verhalten der Versicherungen, für vollkommen normal und akzeptabel hältst. Und ganau deshalb machen die das auch, weil die wissen, daß das bequem erwirtschaftete 20 Euro pro Fahrzeugverkauf sind.

  • wieso tritt er in ALLE rechte und pflichten ein? er unterschreibt mit dem kaufvertrag keinen versicherungsvertrag. er kann die versicherung garnicht wollen oder umgekehrt kann die versicherung den käufer auch nicht wollen...


    wieso unkorrektes verhalten? eine versicherung kann idR nur jährlich gekündigt werden, bei einem schaden, oder erlischt wenn das fahrzeug ABGEMELDET wird.
    Nenn mir doch bitte den §§ wonach eine Versicherung erlischt, wenn das Fahrzeug verkauft wird - dann glaube ich dir das auch.


    Nach deiner logik kann man der versicherung ja einfach sagen, "ich habs verkauft", wird die versicherung so los und kann sich jederzeit eine andere versicherung suchen. nene, das erfordert immer eine meldung der zulassungsstelle, dass das fahrzeug ab- oder umgemeldet worden ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    wieso tritt er in ALLE rechte und pflichten ein? er unterschreibt mit dem kaufvertrag keinen versicherungsvertrag. er kann die versicherung garnicht wollen oder umgekehrt kann die versicherung den käufer auch nicht wollen...


    Erstmal: Groß- und Kleinschreibung wird in unserer Sprache nicht willkürlich verwandt. Dafür gibt es Regeln. Rechtschreibfehler wirst du bei mir auch finden, aber keine absichtlichen.


    Zum Thema: Wie wäre es, wenn du deine Meinung auch als Meinung kennzeichnest. So absolut, wie du das formulierst, müsstest du doch auch Belege dafür haben, bringst aber keine. Bei Rechtsthemen finde ich "Rumspekulieren" sehr bedenklich. Möglicherweise liest jemand deinen Beitrag und verlässt sich darauf.


    Es wurde doch oben schon erklärt, vielleicht liest du das mal. Deine Meinung ist schlichtweg falsch, § 95 I VVG. Beitragspflichtig wird demnach der Erwerber. Der Verkäufer und Verkäufer und Erwerber sind allerdings nach § 95 II VVG Gesamtschuldner der Versicherungsprämie.

  • es hat hier wohl bisher jeder nur seine meinung gepostet weil niemand fakten gebracht hat.


    daher war die sache auch nicht "schon oben geklärt". nur weil zwei das posten, heisst das noch lange nicht, dass sie recht haben.


    nun hast du dankenswerterweise entsprechende fakten geracht. dafür bedanke ich mich und denke, daß diese fakten nun auch dem TO etwas bringen.


    ich nehme auch gerne an, daß meine meinung anscheinend falsch war (hatte ich ja auch schon geschrieben, dass ich mich gerne anhand von fakten eines besseren belehren lasse)

  • Bei uns laufen die Versicherungsverträge eigentlich immer so lange, bis das Fahrzeug, entweder von uns oder vom Autohaus/Käufer, bei der Zulassungsstelle abmeldet wird.
    Meine Versicherung hat mich noch nie nach einem Kaufvertrag mit Datum gefragt. :confused:
    Ich bin der Meinung, dass mein Vertrag solange bestehen bleibt, bis das Fahrzeug abgemeldet ist. Was änderes wäre es, wenn der Käufer meine Versicherung mit übernimmt.

  • Zitat

    Original geschrieben von marmo
    Bei uns laufen die Versicherungsverträge eigentlich immer so lange, bis das Fahrzeug, entweder von uns oder vom Autohaus/Käufer, bei der Zulassungsstelle abmeldet wird.
    Meine Versicherung hat mich noch nie nach einem Kaufvertrag mit Datum gefragt. :confused:
    Ich bin der Meinung


    So ist das mit meinen und glauben!


    Du bist verpflichtet, sowohl Deiner Versicherung, als auch den Zulassungsbehörden, den Verkauf anzuzeigen!

  • Hier mal der Passus aus den Bedingungen der Ineas:



    Damit sollte in meinem Fall klar sein:
    Die HF läuft ab Kaufdatum auf Namen des Käufers weiter, bis dieser kündigt.

  • Ja richtig. Klar ist das aber nicht deswegen, weil es so in den AGB steht sondern im Gesetz.


    Sinnvollerweise hätte man die vernünftige Frage von stanglwirt "Wo steht das im Gesetz?" wohl besser gleich mit § 95 VVG beantworten sollen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!