iPhone verkaufen mit Navigon

  • Zitat

    Original geschrieben von mausi25_ef
    TeddybaerW ich msste über deinen Satz gerade so lachen, es war so ein scheiß Tag, aber du hast mich gerade damit aufgeheitert, danke. :top:


    Nichts zu danken ;)


    Und über Sinn und Unsinn von einer Rechtsschutzversicherung kann man sich nu ewig streiten, der eine brauchts unbedinngt, dem anderen ist es nicht so wichtig.

  • Zitat

    Original geschrieben von Uncle Sam . Gut, das sind dann meistens echte Datenträger und keine elektronischen Downloads, aber das dürfte am Prinzip ja kaum was ändern, oder?


    Doch... dies ändert sehr viel. Bei reinen Downloads (also "Lizenzen" ohne physikalischen Datenträger) ist es so, dass der Weiterverkauf durch den Rechteinhaber eingeschränkt bzw. verboten werden kann, da dort der Erschöpfungsgrundsatz wohl nicht Anwendung findet.


    Dazu wurde letztes Jahr vom OLG München der Handel mit Lizenzen auch bei vorhanden Datenträger eingeschränkt, da auch hier die Übertragung des Nutzungsrechts erforderlich ist und dies der Urheber untersagen kann.


    http://www.e-recht24.de/news/hardware-software/874.html


    (Im eigentlich verfahren kamm auch die Sache mit Download Software zur sprache).

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