iPhone verkaufen mit Navigon

  • also ich verstehe das nicht. Bei iTunes sind meine Programme synchronisierbar, auch wenn ich nicht eingeloggt bin.


    Wenn ich da jetzt ein anderes iPhone anschließen würde, könnte ich nicht synchronisieren? Hab leider kein zweites hier zum Testen. Aber ich denke, das müsste gehen. Über die Backup-Funktion von iTunes lassen sich die Apps auf beliebige PCs übertragen.

  • Wieso sollte man nicht das Recht zur Softwarenutzung mitverkaufen können?
    Ist das in den itunes(-Store)-Bedingungen ausgeschlossen?
    Und wenn ja: Ist dieser Ausschluss überhaupt wirksam?


    Bei der tatsächlichen Übertragung helfen diese Gedanken allerdings nicht. Mir würde spontan auch nur einfallen, den itunes-Account mitzuübertragen. Das geht natürlich nur, wenn sich die Bankverbindung auf den Namen und das Konto des Erwerbers übertragen ließen. Telefonverträge werden auf andere Personen übertragen, warum nicht auch itunes-Accounts?

  • Gehen tut das schon. Legal ist es aber nicht.


    Die Funktion ist dafür gedacht, die Software auf mehrere DEINER Geräten zu kopieren und nicht dafür, dass du deine gekaufte Software auf den Geräten von anderen Leuten installierst.


    Sicher ist es theoretisch voll in Ordnung, da mausi25_ef in Ihrem Fall de Software ja nicht weiternutzen würde und nur noch der Käufer des iPhones der alleinige Nutzer wäre.


    Aber wie Anfangs gesagt. Dafür ist die Funktion eigentlich nicht gedacht.

  • Zitat

    Original geschrieben von ra-kessel
    Wieso sollte man nicht das Recht zur Softwarenutzung mitverkaufen können?
    Ist das in den itunes(-Store)-Bedingungen ausgeschlossen?
    Und wenn ja: Ist dieser Ausschluss überhaupt wirksam?


    diesen Fragen würde ich mich auch anschließen.

  • Moin!

    Zitat

    Original geschrieben von xecuta
    Wenn ich da jetzt ein anderes iPhone anschließen würde, könnte ich nicht synchronisieren? Hab leider kein zweites hier zum Testen. Aber ich denke, das müsste gehen.


    Klar geht das: Du kannst bis zu fünf Computer in iTunes aktivieren und auf denen die Inhalte nutzen und auf beliebig viele, in Deinem Eigentum befindliche iPhones synchronisieren.


    Es empfiehlt sich, bei dieser Gelegenheit vielleicht mal die iTunes-Store-Bedingungen zu lesen ;)


    Zitat:
    "ENDVERBRAUCHER-LIZENZVERTRAG FÜR LIZENZIERTE ANWENDUNGEN


    Die über den Dienst, wie in den Bedingungen oben definiert und verwendet, zur Verfügung gestellten Produkte werden an Sie lizenziert, nicht verkauft. Ihre Lizenz bezüglich der einzelnen Produkte, die Sie über den Dienst erhalten, ist von Ihrer vorherigen Annahme dieses Endverbraucher-Lizenzvertrages für Lizenzierte Anwendungen abhängig. Die Regelungen des Endverbraucher-Lizenzvertrages für Lizenzierte Anwendungen gelten für jedes Produkt, das Sie über den Dienst lizenzieren, außer für das Produkt gilt ein zwischen Ihnen und dem Anbieter des Produkts („Anbieter der Anwendung“) wirksam abgeschlossener Endverbraucherlizenzvertrag. Existiert ein solcher gesonderter Lizenzvertrag, gilt – Ihre vorherige Annahme der Bestimmungen dieses Lizenzvertrages vorausgesetzt – stattdessen dieser gesonderte Lizenzvertrag. Der Anbieter der Anwendung behält sich alle Ihnen nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte vor. Das Produkt, für das diese Lizenz eingeräumt wird, wird hier als die „Lizenzierte Anwendung“ bezeichnet.


    a. Umfang der Lizenz: Die Ihnen hiermit vom Anbieter der Anwendung eingeräumte Lizenz für die Lizenzierte Anwendung beschränkt sich auf das nicht übertragbare Recht, die Lizenzierte Anwendung auf jedem in Ihrem Eigentum oder Besitz befindlichen iPhone oder iPod touch im Einklang mit den in Ziffer 9.b. der App Store Bedingungen aufgeführten Nutzungsregeln (die „Nutzungsregeln“) zu nutzen. Diese Lizenz berechtigt Sie nicht dazu, die Lizenzierte Anwendung auf iPod touch oder iPhone-Geräten zu nutzen, die sich nicht in Ihrem Eigentum befinden oder nicht unter Ihrer Kontrolle sind. Ferner ist es Ihnen untersagt, die Lizenzierte Anwendung über ein Netzwerk, das die gleichzeitige Nutzung durch mehrere Geräte ermöglichen würde, bereitzustellen. Es ist Ihnen nicht gestattet, die Lizenzierte Anwendung zu vermieten, zu verleasen, zu verkaufen, weiter zu vertreiben oder unterzulizenzieren. Es ist Ihnen nicht gestattet, die Lizenzierte Anwendung und etwaige Aktualisierungen ganz oder teilweise zu vervielfältigen (außer soweit im Rahmen dieser Lizenz und der Nutzungsregeln ausdrücklich gestattet), zu dekompilieren, einem Reverse Engineering zu unterziehen, zu disassemblieren, zu versuchen den Quellcode abzuleiten, zu verändern oder darauf beruhende Werke zu erstellen, (außer wenn und nur soweit eine der vorstehenden Einschränkungen nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen unzulässig ist bzw. soweit ggf. durch die für die Nutzung der ggf. in die Lizenzierte Anwendung integrierten Open Source Komponenten geltenden Lizenzbedingungen gestattet). Ein entsprechender Versuch stellt eine Verletzung der Rechte des Anbieters der Anwendung und seiner Lizenzgeber dar. Der Verstoß gegen diese Einschränkungen kann für Sie eine Strafverfolgung und Schadensersatzpflicht nach sich ziehen. "


    Damit dürften alle Unklarheiten beseitigt sein, die einen Verkauf eines iPhone/iPod Touch inklusive Software betreffen.


    Gruß, Diet

  • Es ist mit Sicherheit nicht illegal, aber wahrscheinlich ein Verstoß gegen Apples AGB/Lizenzvereinbarung.

  • Moin!

    Zitat

    Original geschrieben von Bene
    Es ist mit Sicherheit nicht illegal, aber wahrscheinlich ein Verstoß gegen Apples AGB/Lizenzvereinbarung.


    Aha? Und was ist der Unterschied zwischen "illegal" und "Verstoß"? Du hast ein seltsames Rechtsverständnis.


    Gruß, Diet

  • Zitat

    Original geschrieben von Diet
    Damit dürften alle Unklarheiten beseitigt sein, die einen Verkauf eines iPhone/iPod Touch inklusive Software betreffen.


    Davon bin ich, ehrlich gesagt, noch nicht überzeugt. Denn es verbleibt die Frage, ob der Ausschluss genau in den Fällen wirksam ist, in denen die Software mit dem iPhone/iPod übertragen wird. In diesen Fällen ist das iPhone/der iPod ein Datenträger, auf dem Software gespeichert ist, so dass man an eine erweiterte Anwendung des Erschöpfungsgrundsatzes (§ 69c Nr. 3 Satz 2 UrhG) denken könnte. Und in genau diesem Fall könnte das Verbot, die Software-Lizenzen zu übertragen als sog. "überraschende Klausel" unwirksam sein.


    Nur mal so "aus der Hüfte geschossen", ohne weitere Prüfung oder Literatur-Recherche. Ist ja kein Rechtsforum hier... ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Diet
    Aha? Und was ist der Unterschied zwischen "illegal" und "Verstoß"? Du hast ein seltsames Rechtsverständnis.


    Gruß, Diet


    Du hast ein eigenartiges Sprachverständnis, Verstoß mit illegal gleichzusetzen.
    Ein falsches, um genau zu sein, leider ist der inflationäre Umgang mit illegal weit verbreitet.


    Schon mal "illegal" über eine rote Ampel gegangen?

  • Zitat

    Original geschrieben von mausi25_ef
    Ich möchte ungern meine Daten rausgeben. :(


    Zumal ds doch an das clickandbuy Konto ... ist, oder nicht und da gebe ich schonmal garnicht meine Daten raus, da es gleichzeitig Geschäftskonto ist.


    Die Bezahlart kannst Du nötigenfalls in Abstimmung mit dem Käufer ändern. Abe r es bleibt noch immer Dein Account mit Deiner e-Mail Adresse. Willst Du dem Käufer etwa auch davon die Zugangsdaten geben? Verkauf das Iphone ohne die Apps....


    iPhone 15 pro max 512GB mit OS 26.1

    iPhone 13 mini 256GB mit OS 26.1

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