Lohnt sich ein Laptop-Kauf noch vor dem 07.01?

  • Hallo liebe TT´ler,


    ich brauche für mein Studium baldmöglichst ein Netbook.


    Jetzt habe ich aber erfahren, dass am 07. Januar 2010 eine EU-Verordnung in Kraft tritt, dass PCs im Stand-By Modus nicht mehr als 1 Watt verbrauchen dürfen.


    Daher überlege ich natürlich, ob es sich noch lohnt, einen neuen PC zu kaufen.
    Was sagt Ihr dazu?


    Danke schon mal für Eure Hilfe!


    VG
    Stefan

  • Betreff: Laptop - Dann: Netbook - Dann: PC.


    Was willst du haben und was hält dich ab? Ich verstehe überhaupt nicht, wie der Zusammenhang zwischen der Verordnung und dem Kauf sein soll.

  • Ganz einfach.
    Wenn ich jetzt einen PC/Lapto/Netbook kaufe und dieser im Stand-By Modus mehr als ein Watt verbraucht, dann kann ich diesen jetzt nicht zurück geben auf Grund des Watt-Verbrauchs.
    Kaufe ich einen nach dem genannten Datum, dann könnte ich diesen zurück geben weil er die Norm nicht einhält.


    Ich weis aber nicht genau was die Verordnung noch alles nach sich zieht.

  • Zitat

    Original geschrieben von Mezkal
    Kaufe ich einen nach dem genannten Datum, dann könnte ich diesen zurück geben weil er die Norm nicht einhält.


    Warum solltest du ihn denn kaufen, wenn du ihn zurückgeben willst? Ehrlich, ich verstehe das absolut nicht. :confused:

  • Glaubst Du, die Hersteller tauschen pünktlich zum 7.1.2010 ihre Ware aus? Wenn Du ihn jetzt brauchst: Jetzt kaufen. Wenn Du ihn später brauchst: Später kaufen :D

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Zitat

    Original geschrieben von Mezkal
    Ganz einfach.
    Wenn ich jetzt einen PC/Lapto/Netbook kaufe und dieser im Stand-By Modus mehr als ein Watt verbraucht, dann kann ich diesen jetzt nicht zurück geben auf Grund des Watt-Verbrauchs.
    Kaufe ich einen nach dem genannten Datum, dann könnte ich diesen zurück geben weil er die Norm nicht einhält...


    falls er die in der Norm festgelegten Vorgaben nicht erfüllt.
    Ich weiß ehrlichgesagt nicht was die Norm genau verlangt und welche Geräte betroffen sind und welche Ausnahmen und Sonderregelungen es gibt, aber willst du ernsthaft nur wegen ein paar Watt Standby die sich mit einer Steckerleiste mit Schalter komplett auf Null absenken lassen ein Gerät zurückgeben?
    Wandlung ist außerdem i.d.R. erst nach widerholt erfolgloser Nachbesserung möglich, die meisten Geschäfte räumen sich ein Nachbesserungsrecht ein und bei einem Gerät mit externem Netzteil reicht da ggf. schon der Tausch des Netzteils.
    Außerdem, bist du sicher dass das Gerät was du ins Auge gefasst hast nicht jetzt schon die neue Norm erfüllt? Die meisten Hersteller werden wohl kaum bis zum 6.1.2010 23:59 warten falls sie nicht irgendeine Ausnahmeregelung nutzen können.
    Wenn du im Versandhandel kaufst hast du eh 14 Tage Rückgaberecht, wenn du bei einem Ladengeschäft kaufen möchtest kannst du das versuchen auszuhandeln.
    Generell ist es aber nicht unbedingt sinnvoll kurz vor Weihnachten einen PCs oder ein Notebook im Privatkundensegment zu kaufen, "wundersamerweise" steigen da meist die Preise.

  • Zitat

    Original geschrieben von NoIdea
    ... Ich weiß ehrlichgesagt nicht was die Norm genau verlangt und welche Geräte betroffen sind und welche Ausnahmen und Sonderregelungen es gibt ...


    Es geht um die neue Energieverordnung, alle Elektrogeräte mit einer Standy-Schaltung (z.B. Fernseher, Videorecorder, PCs, Monitore etc.) dürfen im Standbymodus nicht mehr als 1Watt verbrauchen. Ab 2013 nur noch 0,5W. Ausführlicher gibts das hier


    Da Notebooks (erst recht Netbooks) eh relativ energieeffizient sind, werden die meisten diese Verordnung jetzt schon einhalten, bei PC ist es da u.U. anders. Die verbrutzeln recht oft noch 5~7 Watt, je nach Konfiguration.


    bye Kai

  • Was ist denn überhaupt der Standby bei einem Computer?
    Gibt es denn einen "Hadware-Standby"?
    Was das Betriebssystem mach ist dem Hardwarehersteller sicherlich egal.

  • Einen reinen Hardwarestandby gibts natürlich nicht, geht nur in Verbindung einem Betriebssystem. Ohne, ist die Anschaffung eines PCs auch wenig sinnvoll ;)


    Die Richtlinie ist für Elektrogeräte die einen Standbymodus besitzen, damit gemeint ist der vermeintliche Auszustand, welcher maximal mit einer (blinkenden) LED angezeigt wird. Das Gerät darf, lt. Richtlinie, ansonsten keinerlei Funktionalität aufweisen, außer eingeschalten zu werden. Bei PCs und Notebooks ist daher der Terminus: "Standby" auch eigentlich nicht korrekt, da hier "Soft-Off" (S5) gemeint ist. Siehe auch ACPI-Wiki


    bye Kai

  • Glaubst du, dass die Leute Ihre Rechner wegschmeissen müssen, wenn das Gesetz in Kraft tritt? Ist doch Blödsinn. Wenn du den Rechner jetzt brauchst, dann kauf ihn jetzt, wenn nicht, dann nicht. Da hat mostwanted absolut Recht.

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