O2 hat mittlerweile 1Million O2o-Kunden

  • Wobei der ARPU ja schon allein auf Grund der reduzierten IC Preise gesunken sein müsste. Oder sind die Zahlen schon bereinigt?

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Das sind die Zahlen, die die Netzbetreiber veroeffentlichen. Teilweise finden sich Auesserungen zu den IC-Entgelten in den jeweiligen Pressemitteilungen.


    Wie willst du sie (sinnvoll) bereinigen? Ueberall den IC komplett rausrechnen?


    Interessant ist bei diesem Vergleich, dass der ARPU bei T-Mobile konstant ist, waehrend er bei den anderen um jeweils gut 2 EUR bei den Postpaid-Kunden gesunken ist.

  • Bei anderen Netzbetreibern läuft das sicher nicht anders aber da fällt mir ein, dass o2(bzw. ein Subunternehmen) vor einigen Wochen bei meiner Mutter(o2 Kunde,anderer Tarif) - nicht um diese umzustellen sondern um ihr "einfach so" eine o2o Karte zukommen zu lassen.
    Erst als sie an mich weitergereicht hat und die Dame merkte, dass ich Ahnung von der Materie Mobilfunk habe, war das Gespräch schnell vorbei.


    Aber diese Schönung von Statistiken gibt's wohl überall

  • Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    Wie willst du sie (sinnvoll) bereinigen? Ueberall den IC komplett rausrechnen?


    o2 hat glaub ich bei der letzten Quartalsveröffentlichung Zahlen mit und ohne die IC Änderung präsentiert.

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Für mich stellt sich die Frage der Homogenität dessen, was man ARPU nennt.


    Früher gab es i.d.R. höhere Grundgebühren einschließlich Hardware. Da wurde bei Berechnung des ARPU doch sicherlich nicht gesplittet ... oder irre ich mich da.


    Heute hat man häufig die Konstruktion einer niedrigeren Grundgebühr mit einem "Hardwarezuschlag" von 5,- oder 10,- €. Daneben gibt es noch Konstrukte, bei denen die Hardware - jedenfalls rechnerisch - ganz gesondert läuft. Denkbar wäre sogar eine Abwicklung der Hardwaregeschichte über eine eigens dazu geschaffene juristische Person.


    Aus der Sicht des (normalen) Kunden läuft alles auf das gleiche hinaus. Er bezahlt jeweils Fixkosten in XY €. Wie das verrechnet wird, dürfte die meisten kaum interessieren.


    Aber wie sieht es nun beim ARPU aus? Kann es sein, dass ein vom Kunden gezahlter Betrag i.H.v. XY € bei gleicher Höhe je nach Anbieter/Tarif zu einem unterschiedlichen ARPU führt?


    Sollte ich hier ingesamt einen Holzweg beschrittenen haben, bitte ich mir dies nachzusehen ... :p


    Frankie

  • Hmm ... dass es eine Berechnung dieser Art gibt, davon war ich ausgegangen.


    Bezogen auf benannte Berechnungsweise betrifft meine Frage die Homogenität der Variable "Umsatz".


    1. Erhebt der NB - wie es früher üblich war - als monatliche Grundgebühr einschließlich Handy einen Betrag von beispielsweise 25,- €, dann berechnet sich der Umsatz dieses Vertrags auf Grundlage dieser Größe.


    2. Heute wird aber vielfach anders gerechnet. Etwa 15,- € mtl. GG für die TK-Leistung und 10,- € "Hardwarezuschlag". Letzterer könnte als eigenständiger Geschäftsbrieb aufgefasst werden, wie etwa bereits in der Vergangenheit der Verkauf unsubventionierter Handys. Sogar eine Abwicklung durch eine eigenständige juristische Person ist vorstellbar.


    Nun das Problem:
    Während bei letztlich gleicher "Leistung" (aus Sicht des Kunden) der ARPU im Fall 1 auf Grundlage eines Umsatzes von 25,- € berechnet wird, könnte man im 2. Fall dem Geschäftsbetrieb "TK-Leistungen" eigentlich nur einen Betrag von 15,- € zurechnen. Die restlichen 10,- € müssten wohl eher dem Verkauf von Mobifunkgeräten und anderen Waren (auf Raten- oder Mietbasis) zugeschrieben werden.


    Als Simyo meiner (freiberuflich tätigen und viel telefonierenden) Frau vor längerem mal ein (teil-)subventioniertes Handy angeboten hatte, wurde die Lieferung (und Zahlung des Restbetrags) komplett über eine Fremdfirma abgewickelt. Hier gehörte der Geräteumsatz daher auf keinen Fall zum Mobilfunkgeschäft.


    Ich befürchte nun, dass inzwischen Äpfel mit Birnen verglichen werden könnten, wenn man lediglich bei einem Teil der Anbieter/Tarife die Hardwareumsätze mitrechnet, bei anderen dagegen nicht. Und die prozentuale Differenz zwischen 15,- und 25,- € ist schon enorm vor dem Hintergrund, dass die Margen in Sachen Hardware deutlich geringer sein dürften, als beim Durchschnitt der TK-Leistungen.


    Ich hoffe, dass ich meine Frage diesmal verständlicher formuliert habe.


    Puuhhh ...


    Frankie

  • Es zaehlt der sog. "Serviceumsatz" aus Sicht des Unternehmens. Ich bin kein Bilanzbuchhalter, Details koennen andere da sicher besser erlaeutern.

  • Hmm ... vielleicht weiß das hier ja jemand.


    Denn es würde einen deutlichen Unterschied machen, ob ich - bei letztlich vergleichbarer Sachlage - mit 15,- € oder 25,- € rechne. Mit ein wenig Geschick kann man fast jede Bilanz "schönrechnen" oder als Armutszeugnis erscheinen lassen ... je nachdem, wie man es gerade braucht. Selbst der Gesetzgeber erlaubt in Deutschland manchen "Gestaltungsspielraum", den man woanders nicht hat.


    In diesem Zusammenhang möchte ich kurz O.T. an die vier mit etwa 40 Jahren zwangspensionierten Steuerprüfer erinnern, denen der Dienstherr wegen ihrer kleinlichen Betrachtungsweise zuvor jeweils per Gutachten eine "paranoide Persönlichkeitsstörung mit querulatorischen Tendenzen" hatte attestieren lassen. Einen von ihnen habe ich persönlich kennengelernt. Er hatte sich nicht dazu durchringen können, bei Großunternehmen nach diversen Vorgaben der Finanzverwaltung sozusagen "blind" einen Persilschein zu erteilen ...


    Wahrscheinlich hatte der Dienstherr nicht vorausgesehen, dass sich zumindest einer von ihnen mit Händen und Füßen gegen die Pensionierung wehrt. Ich an seiner Stelle hätte die etwa 1.800,- €, die er aktuell kekommt, wohlwollend akzeptiert und dann (selbstverständlich mit Genehmigung des Dienstherrn) noch woanders geschafft. Vielleicht ist er ja wirklich ein Depp ... :p


    * Ende O.T. *


    Frankie

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