Hallo,
nach meinem bisherigen Kenntnisstand muss ein Händler eine Gewährleistung für seine an Endverbraucher verkauften Produkte übernehmen. Ich hatte vor einigen Monaten beim Discounter Plus einen Sandwich-Toaster gekauft, den ich heute zurückgeben wollte (Bauteil defekt). Man sagte mir ind er Filiale, das ginge nur innerhalb eines Monats ab Kauf. Ich ahbe nun bei Plus angerufen, dort wisse man nichts von Händlergewährleistung, ich solle mich an den Gerätehersteller zwecks Garantie wenden.
Es ist nervig, das Gerät irgendwo einschicken zu müssen. Daher die Frage: Wer hat Recht?