Händlergewährleistung?

  • Ja, so kenne ich das auch. Ich hab eigentlich nur gesagt, das Gerät sei defekt. Mir war's wurscht, ob Umtausch oder Geld zurück. Das ist es eben.


    Zusammenfassung:


    1) War im Laden. Mitarbeiterin sagt: geht nicht, da Rücknahme/Umtausch nur innerhalb eines Monats ab Kauf.


    2) Anruf bei der Netto-Hotline. Die Information der Mitarbeiterin sei so richtig (scheint wohl Plus/Netto-Recht zu sein). Ich verweise auf die Händlergewährleistung, da ich das so kenne. Antwort der Mitarbeiterin: Sie kenne das anders. Gespräch vorbei.


    3)Erst die zweite Hotline-Dame hat mir nach hartnäckigem Bohren zugestimmt, aber nur, weil sogar in der Garantie-Anleitung stand: "geben sie die Ware bei ihrem Händler zurück". Davor wollte sie noch, dass ich mich an den Hersteller wende.


    4)Ausrede in der Filiale dann eben: "Wir sind gar nicht der Händler, CLATRONIC (also der "Hersteller" des Toasters) ist das nämlich." Erst als ich gesagt habe, dass die Hotline mir beim Umtausch den Rücken decke, hat der Filial-Mitarbeiter seinen Chef angerufen und "ausnahmsweise" einer anderen Regelung zugestimmt. Die andere Mitarbeiterin war ungläubig, als ihr Kollege das kaputte Gerät zurücknahm. "Die Hotline macht's möglich" war die Antwort des Mitarbeiters.


    Um das so perfekt zu koordinieren muss man davon ausgehen, dass PLUS/Netto dieses Vorgehen systematisch betreibt. Systematisch am geltenden Recht vorbei.


    Was für ein Aufwand für so wenig Geld... :mad:

    »Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave« (Aristoteles)

  • Das ist im Einzelhandel doch leider gängige Praxis.


    Versuch doch mal z.B. bei Media Markt etwas zu reklamieren. Das wird in 99% der Fälle zum Hersteller geschickt und man kann wochenlang auf sein Gerät warten. Von § 439 Abs. 1 BGB haben die noch nie was gehört. "Ein Austauschgerät?? Das wär ja noch schöner. Wir dürfen zweimal reparieren." :mad:

  • Das stimmt so aber nun auch nicht. Die meisten Händler werden sich durchaus im Rahmen des BGB bewegen. Allerdings argumentieren sie nach Absatz 3 des von dir verlinkten Gesetzes, dass es unverhältnismäßige Kosten verursachen würde ein Ersatzgerät zu beschaffen.


    In der Tat steht ja nicht immer ein Ersatzgerät zur Verfügung. Also müsste man dir ein neues Gerät aushändigen oder ein solches gar noch bestellen. Später könnte der Händler das aber nur noch mit großem Verlust verkaufen.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Es ist leider wirklich gängige Praxis, dass viele Händler auf die Herstellergarantie verweisen, denn so sind sie aus der Gewährleistungsnummer raus.


    Man sollte allerdings Reparaturen immer über den Händler laufen lassen, auch wenn dieser sagt:"Ich schicke das Gerät auch nur an den Hersteller", denn so hat man bei Problemen immer seine Rechte (2x fehlgeschlagen -> Rücktritt vom Kaufvertrag). Das gibt es bei der direkten Abwicklung über die Herstellergarantie nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    bei Media Markt etwas zu reklamieren. Das wird in 99% der Fälle zum Hersteller geschickt


    das ist aber dann trotzdem der absolut korrekte Weg - ob Media Markt selbst nen Techniker hin setzt, zentral in Polen reparieren lässt oder den Hersteller beauftragt spielt für den Kd. überhaupt keine Rolle.


    Spannend wirds beim Thema "Nutzungsausfall" kann jemand diesbezüglich was sagen? Habe gehört man könnte Geld dafür bekommen das man auf sein gekauftes Produkt verzichten muss.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Zitat

    Original geschrieben von polli
    das ist aber dann trotzdem der absolut korrekte Weg


    Wenn der Kunde von seinem Wahlrecht Gebrauch macht ist das eben nicht der korrekte, sondern lediglich der für den Händler einfachste Weg.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Das ist im Einzelhandel doch leider gängige Praxis.


    Versuch doch mal z.B. bei Media Markt etwas zu reklamieren. Das wird in 99% der Fälle zum Hersteller geschickt und man kann wochenlang auf sein Gerät warten. Von § 439 Abs. 1 BGB haben die noch nie was gehört. "Ein Austauschgerät?? Das wär ja noch schöner. Wir dürfen zweimal reparieren." :mad:


    Wer das mit sich machen lässt, ist doch selber schuld?

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Also mit Reparaturen bei Mediamarkt hab ich bislang auch eher schlechte Erfahrung gemacht. Zwar gibt es hier in Konstanz eine sehr angenehme Reparaturannahme. Aber es wurde da eher rumgemurkst, als wirklich abgeholfen. Haben halt nicht unbedingt Original-Ersatzteile. Aber klar, der Händler darf zwei Reparaturversuche unternehmen... Naja, da es letztendlich eher ein ästhetisches Problem war hab ich es dann dabei belassen.

    »Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave« (Aristoteles)

  • Zitat

    Original geschrieben von Hellwach
    Aber klar, der Händler darf zwei Reparaturversuche unternehmen... Naja, da es letztendlich eher ein ästhetisches Problem war hab ich es dann dabei belassen.


    Dieses Recht steht dem Händler eben nicht zu, wenn der Käufer sich für eine Nachlieferung entscheidet, und diese möglich und nicht grob unverhältnismäßig ist.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!