Händlergewährleistung?

  • Ja, nur wer definiert wann diese Bedingung gegeben ist?


    Es geht ja in aller Regel nicht um ein paar Schraubereien, die gleich vor Ort erledigt werden können, sondern um Geräte, die in original verschweißten / versiegelten Verpackungen geliefert werden und wo ein Händler tatsächlich nur mit sehr viel Aufwand und erheblichen Kosten nachliefern oder nagelneuen Ersatz anbieten kann.


    Gerade im Elektronikbereich, wo die Margen eh klein sind und die Preise schnell fallen, dürfte ein Händler sehr oft Recht haben wenn er argumentiert, dass ein aus Sicht des Kunden wünschenswerter Direktaustausch für ihn (den Händler) oberhalb jeder vernünftigen finanziellen Schmerzgrenze liegt.


    Ein Handy aus einer schon geöffneten Verpackung beispielsweise wird kaum noch ein Kunde akzeptieren und wenn doch nur gegen erheblichen (!) Preisabschlag. Ich denke schon, dass Händler da regelmäßig nachvollziehbar argumentieren können, dass das für sie finanziell unzumutbar ist.


    Die Crux ist, dass der Geiz-ist-geil-Billigwahn genau hier seine negative Seite zeigt: wenn man zum niedrigstmöglichen Preis kauft und dem Händler somit keinen Spielraum mehr lässt, wird er auch nicht mit entsprechender Kulanz dienen können wenn es ein Problem gibt.


    Die Rechtslage ist das eine, die Praxis oft das andere, weil die Theorien manchmal lebensfern sind.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Dieses Thema hab ich mit Plus auch schon durch. Die Filialen blocken zunächst gnadenlos ab.


    Als Plus noch zur Tengelmann-Gruppe gehörte, hatte ich im Hauptsitz in Mülheim/Ruhr angerufen und mit der Sachbearbeiterin Frau (Dr. :p ) Hasenbein gesprochen. Nach einem kurzen Gespräch in dem sich auch herausstellte, dass sie H. Schneider tatsächlich seit langem persönlich kennt, hat sie dann bei der hiesigen Filiale durchgesetzt, dass ich mein Gerät zur Abwicklung des Gewährleistungsanspruchs dort abgeben und repariert auch wieder in Empfang nehmen konnte.


    Ich weiß ja nicht, inwieweit die Tengelmann-Strukturen aufgelöst bzw. von Netto übernommen wurden. Ich persönlich würde in einem solchen Fall einfach noch einmal bei Tengelmann in Mühlheim anrufen. Die Rufnummer steht in jedem Internet-Verzeichnis. Selbst wenn Du dort inzwischen falsch sein solltest, wird man Dir sicher mit einer einschlägigen Rufnummer weiterhelfen können.


    Frankie

  • Printus: Wenn das Argument aber ausreicht um sich auf die Unverhältnismäßigkeit der Kosten zu berufen, kann man die Norm gleich abschaffen. :) Denn eine bereits gebrauchte Sache ist immer wesentlich weniger Wert als eine neue. Außerdem erscheint es meiner Meinung nach nur Gerecht dem Verkäufer das finanzielle Risiko eines Mangels seiner Ware aufzuerlegen, schließlich verdient er damit sein Geld. Ich habe aber grade leider keinen aktuellen Kommentar zur Hand, wäre nämlich durchaus interessant zu wissen, wo die Gerichte die Unverhältnismäßigkeit erreicht sehen. Schulbeispiel ist doch meist der verkratzte Neuwagen, wo eine Neubeschaffung natürlich unverhältnismäßig wäre. Bei einem Elektroartikel sind das ja viel kleinere Dimensionen, was wieder dafür spricht die Berufung auf Abs. 3 auszuschließen. Vielleicht kann ja einer der hier vorhandenen Juristen mal nachschlagen, dann können wir das Spekulieren einstellen.

  • Vor allem sollte man die Möglichkeit des Unternehmerregresses bei der "Schadensberechnung" nicht ausblenden...

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Eben, zum einen kann der Händler die Kosten doch sicher oft weiterreichen. Und zum anderen sind die Kosten für die Gewährleistung ganz gewöhnlich einzupreisen. Da könnte man ja auch kommen, dass der Händler Steuern zahlen muss und das unfair sei, da die Preise niedrig sein sollen und er ne miese Marge hat. :rolleyes:

    »Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave« (Aristoteles)

  • Naja, so ganz passen die Vergleiche nicht. Ich argumentiere ja nicht, dass es rechtlich korrekt läuft und gerade wenn es offenbar ein systemisches Verhalten bei Plus / Netto gibt, prinzipiell jeden Kunden abzuweisen, dürfte das kaum bestehen wenn die Gewerbeaufsicht (oder wer immer da zuständig ist) es mitkriegt oder ein Kunde tatsächlich konsequent den Rechtsweg ausschöpft. Nur ist die Lebensrealität manchmal anders als die graue Theorie.


    In der Theorie muss ein Händler zwar genügend Spielraum einplanen um Gewährleistungsansprüche erfüllen zu können. In der Praxis geben das die kleinen Preise, die die Internet-Schnäppchen-jagende Kundschaft zu zahlen bereit ist, oft aber nicht mehr her.


    Allein der zeitliche Aufwand, mit dem Kunden zu reden, die Reklamation dann abzuwickeln, den Fall beim Großhändler / Hersteller anzumelden, die Ware zu verschicken und die Versandkosten zu tragen, das alles zu dokumentieren, später die Ware wieder an den Kunden zu übergeben, das kostet alles eine Menge Geld und so versucht jeder Händler, die Kunden erstmal an Dritte zu verweisen. Das mag nicht der saubere Rechtsweg sein und manchen Kunden werden da auch falsche Auskünfte gegeben.


    Ich kenne aber beide Seiten - die des Kunden, aber ich habe auch Einblick in einen Elektronik-Shop. Realität ist auch, dass Reklamationen extrem zeit- und damit kostenintensiv sind. Gerade im Elektronik-Sektor sind die Margen so klein, dass es praktisch nicht so funktioniert, wie die Theorie des BGB das vorsieht.


    Ich rechtfertige das nicht, ich will es nur erklären. An der Stelle muss man sich als Kunde halt auch mal fragen, ob man derartiges Verhalten des Handels nicht auch herausfordert wenn man nur noch geringste Preise zu zahlen bereit ist. Service kostet Geld, viel Geld. Da rächt sich das Geiz-ist-geil-Verhalten der Kunden eben.


    Viele Preise sind so knapp kalkuliert, dass Händler die Ware einfach nur verkaufen können. Lange Beratung, Kulanz oder besonderes Engagement bei Reklamationen sind häufig nicht drin und viele Händler gingen pleite, wenn sie da bei dem bestehenden Preisniveau so entgegenkommend wären, wie das aus Kundensicht wünschenswert wäre.


    Wenn man die Preise durch sein Kaufverhalten bis an die unterste Schmerzgrenze drückt, ist schlechter Service die zwangsläufige Folge. Die Realitäten sind da einfach anders als die schönen Theorien.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Zitat

    Original geschrieben von Printus
    In der Theorie muss ein Händler zwar genügend Spielraum einplanen um Gewährleistungsansprüche erfüllen zu können. In der Praxis geben das die kleinen Preise, die die Internet-Schnäppchen-jagende Kundschaft zu zahlen bereit ist, oft aber nicht mehr her.


    Tja, falsches Geschäftsmodell würde ich sagen...


    Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Allein der zeitliche Aufwand, mit dem Kunden zu reden, die Reklamation dann abzuwickeln, den Fall beim Großhändler / Hersteller anzumelden, die Ware zu verschicken und die Versandkosten zu tragen, das alles zu dokumentieren, später die Ware wieder an den Kunden zu übergeben, das kostet alles eine Menge Geld und so versucht jeder Händler, die Kunden erstmal an Dritte zu verweisen. Das mag nicht der saubere Rechtsweg sein und manchen Kunden werden da auch falsche Auskünfte gegeben.


    So zieht das bspw. ALDI konsequent durch, selbst im Fall des Gerichtsverfahrens kommt der Scheck von Medion.



    Die Realitäten sind ganz einfach: ich kann Dir quasi aus 1,5. Hand berichten, daß mehr oder weniger jeder Markenhersteller sein Sortiment auf Onlinevertriebstauglichkeit testet. Auch bei den "Herren ganz oben" ist angekommen, daß ein TV nur einmal verkauft werden kann und die Abrufnummer beim Großhandel mit der Folge der gegenseitigen Preisunterbietung ziemlich schnell Schnee von gestern werden kann.

  • Was soll denn das ganze Gerede von Kulanz und Service? Damit hat die Angelegenheit doch überhaupt nichts zu tun!


    Es ist doch ganz einfach: Gesetze sind einzuhalten, und das gilt natürlich auch für jeden Geiz-ist geil-Händler.


    Gruß


    Pitter

  • So sieht's aus. Außerdem sollten wir hier keine Grundsatzdiskussion zur Kaufmentalität führen, dass ist nämlich ein ganz anderes Thema. Also, weiß jemand konkret wann die Grenze der Unzumutbarkeit erreicht ist?

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    So sieht's aus. Außerdem sollten wir hier keine Grundsatzdiskussion zur Kaufmentalität führen, dass ist nämlich ein ganz anderes Thema. Also, weiß jemand konkret wann die Grenze der Unzumutbarkeit erreicht ist?


    Jedenfalls wenn es um die absolute Unverhältnismäßigkeit geht (d.h. eine Form der Nacherfüllung ist rein tatsächlich unmöglich und es kommt nur noch die andere in Betracht) kann der Verkäufer als Faustformel die Nacherfüllung verweigern, wenn er den Mangel nicht zu vertreten hat und die Kosten der Nacherfüllung 150 % des Werts der Sache im mangelfreien Zustand oder 200 % des mangelbedingten Minderwerts übersteigen: [URL=http://lexetius.com/2009,92]BGH-Beschluss, Rn. 22[/URL]


    Hierdurch sollte deutlich werden, dass eine Berufung auf die Unverhältnismäßigkeit der Nacherfüllung bei relevanten Mängeln z.B. bei Standardartikeln aus dem Elektronikmarkt die absolute Ausnahme darstellen dürften.


    P.S. Mit Mediamarkt hatte ich auch schon so meinen Spass, die mich trotz ausdrücklichem Wunsch der Lieferung eines neuen Artikels mit irgendwelchen bei HP aufgemotzten Ex-Fehlerprodukten abgespeist haben (die natrülich weiterhin ihre Macken hatten).


    P.P.s gerade noch mal geguckt. Relative Unverhältnismäßigkeit (d.h. grds. kommen sowohl Reparatur als auch Neulieferung in Betracht) soll nach überwiegender Meinung wohl vorliegen, wenn die Kosten der einen Art mehr als 10 % teurer sind als die der anderen und dem Käufer durch diese Wahl keine erheblichen Nachteile entstehen (da kann man dann wieder herrlich streiten).

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