Ja, nur wer definiert wann diese Bedingung gegeben ist?
Es geht ja in aller Regel nicht um ein paar Schraubereien, die gleich vor Ort erledigt werden können, sondern um Geräte, die in original verschweißten / versiegelten Verpackungen geliefert werden und wo ein Händler tatsächlich nur mit sehr viel Aufwand und erheblichen Kosten nachliefern oder nagelneuen Ersatz anbieten kann.
Gerade im Elektronikbereich, wo die Margen eh klein sind und die Preise schnell fallen, dürfte ein Händler sehr oft Recht haben wenn er argumentiert, dass ein aus Sicht des Kunden wünschenswerter Direktaustausch für ihn (den Händler) oberhalb jeder vernünftigen finanziellen Schmerzgrenze liegt.
Ein Handy aus einer schon geöffneten Verpackung beispielsweise wird kaum noch ein Kunde akzeptieren und wenn doch nur gegen erheblichen (!) Preisabschlag. Ich denke schon, dass Händler da regelmäßig nachvollziehbar argumentieren können, dass das für sie finanziell unzumutbar ist.
Die Crux ist, dass der Geiz-ist-geil-Billigwahn genau hier seine negative Seite zeigt: wenn man zum niedrigstmöglichen Preis kauft und dem Händler somit keinen Spielraum mehr lässt, wird er auch nicht mit entsprechender Kulanz dienen können wenn es ein Problem gibt.
Die Rechtslage ist das eine, die Praxis oft das andere, weil die Theorien manchmal lebensfern sind.