Frage zur Restschuldbefreiung

  • Habe gestern unerwartet ein Schreiben vom Amtsgericht zu einem Fall bekommen,
    wo das Insolvenzverfahren mit 0% eingestellt wurde und ich mich innerlich von dem Geld verabschiedet habe.
    Nun steht in dem Schreiben:

    Zitat

    …,dass der Schuldnerin durch rechtkräftigen Beschluss vom tt.mm.2009 die Erteilung der Restschuldbefreiung versagt worden ist.


    Was heißt das nun konkret für mich, kann ich mir jetzt wieder Hoffnungen machen etwas von dem Geld zu sehen und anfangen an den Weihnachtsmann zu glauben?

  • Gut, ich dachte, es ginge um das Verständnis des Schreibens.


    Auf der anderen Seite ist er aber auch bereit, an den Weihnachtsmann zu glauben ... :D.

    Mit Grüßen ...

  • der Inhalt ist klar, mir ging es halt darum, ob man sich wieder Hoffnungen auf das Geld machen kann.
    Vielleicht hat da jemand von euch schonmal Erfahrungen mit gemacht?


    Wobei die Zeiten wo ich noch fest an den Weihnachtmann geglaubt habe gar nicht so schlecht waren :)

  • Soweit mir bekannt sind rechtskräftige Titel 30 Jahre lang gültig und können ebenso lange vollstreckt werden.


    Sollte der Schuldner also irgendwann in den nächsten 30 Jahren zu Geld kommen, kannst Du deinen Titel vollstrecken lassen.


    Ob das allerdings jemals der Fall sein wird ... oder ob der Schuldner zukünftig offiziell jemals wieder ein Einkommen haben wird bezweifle ich.

  • Und jeder weiterer Versuch der Beitreibung kostet Geld.
    Das heißt - gutes Geld schlechtem hinterherzuwerfen.

    "Ein Prolet ist, wer von anderen ausgebeutet wird. Ein Großbürger ist, wer andere ausbeutet. Ein Kleinbürger ist, wer sich selbst ausbeutet."(Martin Walser)

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