Hohe Gebühren nach Rücklastschrift bei Debitel

  • Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    Anscheinend nur Festnetz


    --> http://norm.bverwg.de/jur.php?tkg_2004,45k


    Nun ja ... wobei die Frage auftaucht, was mit "an festen Standorten zu erbringende Leistungen" sind.


    Die ersten Fragen sind schon, worin die zu erbringende Leistung besteht und wo sie letztlich erbracht wird.


    Bei Funkdienst wohl am ehesten am Standort der Sende- und Empfangsanlagen. An diesem Ort empängt der NB die Signale des Teilnehmers und leitet sie weiter. Das ist eine Leistung. Und von dort aus wird auch gesendet. Auch eine Leistung.


    Leistungsort muss also nicht der zufällige Platz sein, an dem sich das Handy befindet. Nicht ohne Grund berufen sich NB ja darauf, dass man nicht an jedem Ort einen Anspruch darauf hat, sein Handy betreiben zu können.


    Der Teilnehmer muss ggf. auch durch Veränderung der Position darür sorgen, dass er im Bereich der BTS ist und nicht der NB muss die BTS zu diesem Zweck versetzen.


    Für den Funkweg zwischen Handy und BTS wird nach ständiger Praxis der NB also der Teilnehmer veranwortlich gemacht. Er muss dazu ein Mobilfunkgerät betreiben, mit dem er die BTS erreichen kann. Anders wäre es mgl., wenn der NB Geräte zur Verfügug stellt.


    Ist das mal geklärt worden?


    Zum anderen ist die Frage, was mit einem "festen Standort" gemeint ist. Wie groß darf dieser Ort sein?


    Ich möchte nur darstellen, dass vieles nicht so einfach ist, wie es scheint.


    Die Höhe der Gebühren für die Kartensperren vermag ich nicht zu beurteilen.


    Hinsichlich der Rücklastschriften darf der TK-Anbieter m.W. nur die ihm tatsächlich angefallenen Auslagen in Rechnung stellen. Dazu existiert verbindliche Rechtsprechung des BGH (ein Urteil aus dem Jahre 2005, wenn ich das richtig in Erinnerung habe). Hier muss man nichts mehr ausfechten.


    Die geforderten 17,50 € halte ich jedenfalls für nicht nachvollziehbar.


    Inwieweit man eine beanspruchte Pauschale ohne Einzelaufstellung akzeptieren kann/sollte, wird man sicher durch einen Anruf bei der Verbraucherzentrale oder durch einen Blick auf einschlägige Internetseiten klären können.


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau


    Die geforderten 17,50 € halte ich jedenfalls für nicht nachvollziehbar.


    Frankie


    nicht nachvollziehbar und absolut rechtswidrig. Da bin ich mir sicher.
    Solch Gebühren haben rein gar nichts mehr mit Rücklastschriftkosten oder Bearbeitungskosten zu tun!


    Ich habe es bei einer Firma mal darauf ankommen lassen und die Gebühren nicht bezahlt, welche dann gerichtlich gegen mich vorgegangen ist.


    Das Verfahren ging alles nur über den schriftlichen Weg und der zuständige Richter gab mir in seinem Urteil recht, in dem er sagte, der Beklagte hat die entstanden Rücklastkosten zu tragen PLUS eine Bearbeitungsgebühr von 2,50 EUR.
    Er fügte hinzu, dass Bearbeitungsgebühren immer im Verhältnis zu dem Streitwert stehen müssen.
    Irgendwo habe ich auch das Urteil liegen bzw. den genauen Wortlaut. Kann ich ggf. mal suchen.


    Mahngebühren von 5 EUR pro Mahnung oder noch viel höher sind also absolut rechtswidrig und würde ich dehalb nicht tragen!
    Ich würde hier Debitel auf den Rechtsweg hinweisen und dagegen vorgehen. Denn 17,50 EUR ist ja wohl eine abolute Abzocke seitens Debitel.

    Grüße vom WebTalk


    MOBIL: iPhone 13 pro Max * Telekom Business Flex M * o2 unlimited Max

  • Zitat

    Original geschrieben von webtalk
    Das Verfahren ging alles nur über den schriftlichen Weg und der zuständige Richter gab mir in seinem Urteil recht, in dem er sagte, der Beklagte hat die entstanden Rücklastkosten zu tragen PLUS eine Bearbeitungsgebühr von 2,50 EUR.
    Er fügte hinzu, dass Bearbeitungsgebühren immer im Verhältnis zu dem Streitwert stehen müssen.
    Irgendwo habe ich auch das Urteil liegen bzw. den genauen Wortlaut. Kann ich ggf. mal suchen.


    Das wäre natürlich super, wenn Du das Urteil - an den persönlichen Stellen geschwärzt - mal einscannen und zur Verfügung stellen würdest ;)

    Gruß der Ostfriese


    Vertrauensliste #1 #2 sowie im TMD-GK #3

  • Hm, 17,50 Euro sind doch absolut "normal": Etwa 7,50 Euro berechnet in der Regel die kontoführende Bank des Kunden, von dessen Konto etwas abgebucht werden soll, weitere 7,50 Euro berechnet die eigene Bank desjenigen, der abbuchen will. Das sind schon 15 Euro für Debitel. Und dann kommen noch 2,50 Euro Bearbeitungsgebühr dazu, schon sind wir bei den 17,50 Euro.


    Aber es steht natürlich jedem frei, dagegen zu klagen. Alternativ könnte man sich Gedanken darüber machen, warum die eigene Bank so einen geringen Betrag zurückbucht.


    EDIT:


    Zitat

    Original geschrieben von webtalk
    Das Verfahren ging alles nur über den schriftlichen Weg und der zuständige Richter gab mir in seinem Urteil recht, in dem er sagte, der Beklagte hat die entstanden Rücklastkosten zu tragen PLUS eine Bearbeitungsgebühr von 2,50 EUR.
    Er fügte hinzu, dass Bearbeitungsgebühren immer im Verhältnis zu dem Streitwert stehen müssen.
    Irgendwo habe ich auch das Urteil liegen bzw. den genauen Wortlaut. Kann ich ggf. mal suchen.


    Passt doch also! ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Andreas2107
    Hm, 17,50 Euro sind doch absolut "normal": Etwa 7,50 Euro berechnet in der Regel die kontoführende Bank des Kunden, von dessen Konto etwas abgebucht werden soll, weitere 7,50 Euro berechnet die eigene Bank desjenigen, der abbuchen will. Das sind schon 15 Euro für Debitel. Und dann kommen noch 2,50 Euro Bearbeitungsgebühr dazu, schon sind wir bei den 17,50 Euro.
    ...


    Soweit ich inormiert bin, sehen die zwischen den Banken abgeschlossenen Vereinbarungen zum Zahlungseinzug hier Beträge um 3,- € vor.


    Aber auch das gibt es irgendwo schriftlich und für jeden einsehbar. Tante Google hilft hier ganz sicher.


    Früher gab es mal eine sehr informative Website namens "www.zahlungsverkehrsfragen.de". Ob sie noch im Netz ist, weiß ich nicht - nachsehen lohnt aber in jedem Fall.


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von marco5
    Ich hoffe ich bin jetzt nicht auf deine Sig hereingefallen. Wenn es wirklich so ist, wie du schreibst, muss vieles schiefgelaufen sein.


    Davon abgesehen halte ich diese Kosten für sittenwidrig, auch wenn diese in der Preisliste aufgeführt werden.


    Gruß Marco



    Ich habe damals Post von den KSP RaE bekommen,


    und muss zugeben, aus "Angst" dann doch den ganzen mist bezahlt zu haben, wobei es damals x-mal teuerer war als es eigentlich sollte.
    Zeitgleich wurde der Vertrag wg. nichterfüllung gekündigt und ich durfte die Grundgebühren Zahlen,ohne die enthaltenen folge Freiminuten nutzen zu können.


    9x14,95 mit 50 Frei-min.



    Man will sich ja nicht alles Versauen,und damals hat er mir noch an Ahnung gefehlt,wie da Vorzugehen ist.

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Zitat

    Original geschrieben von Andreas2107
    Hm, 17,50 Euro sind doch absolut "normal":


    Nö ist es nicht. Und deine Beträge sind völlig aus der Luft gegriffen. Da wird mehrmals zugegriffen. Und die Entsperrung 2mal zu berechnen ist nicht nur frech, sondern schrammt haarscharf an Wegelagerei vorbei.


    Nach dieser Logik müssten auch 2mal Sperrkosten anfallen... Hier wird frei Geld generiert und schamlos zugelangt.


    Ich hoffe das Debitel/Mobilcom an der Fusion zu Grunde gehen...


    Gruß Marco

  • Zitat

    Original geschrieben von marco5
    Ich hoffe das Debitel/Mobilcom an der Fusion zu Grunde gehen...


    :top: :top: :top: :top: :top: :top: :top:


    100% Agree

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Zitat

    Original geschrieben von marco5
    Nö ist es nicht. Und deine Beträge sind völlig aus der Luft gegriffen. Da wird mehrmals zugegriffen. Und die Entsperrung 2mal zu berechnen ist nicht nur frech, sondern schrammt haarscharf an Wegelagerei vorbei.


    Nach dieser Logik müssten auch 2mal Sperrkosten anfallen... Hier wird frei Geld generiert und schamlos zugelangt.


    Warum 2x Sperrkosten? Es wurde an dieser Stelle nicht mal 1x Sperrkosten berechnet ;-)
    Und 2x Entsperrung ist soweit auch logisch; es sind ja immerhin 2 Karten...

  • Fakt ist, das der Saftladen keinerlei entgegenkommen mehr zeigt,


    Kulanz ist ein aboslutes Fremdwort.



    "Entweder sie zahlen oder wir Sperren ihren Anschluss und holen uns unser geld"

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

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