Anrecht auf schriftliche Auswertung nach Test für Verwaltungsdienst ?

  • Hallo,


    meine Freundin hat an einem schriftlichen Test zur Bewerbung auf ein Studium im Verwaltungsdienst mitgemacht. Nach knapp 2 Monaten kam dann neulichst nur ein Brief mit der lapidaren Aussagen dass "die Ergebnisse des schriftlichen Tests für eine weitere Berücksichtigung nicht ausreichen" - fertig.
    Nun gut das heißt nicht bestanden, aber ich fand es schon sehr merkwürdig, dass nicht einmal eine Punktezahl oder ähnliches dabei stand. Die Art und Weise wie bewertet wurde ist auch nicht ersichtlich. Drum habe ich mal nachgefragt wie es denn um eine Testauswertung steht. Ich wurde dann an eine Firma verwiesen die auf Anfrage und Kosten i.H.v 20 € eine telefonische Auswertung anbietet.


    Ich finde die Art und Weise nicht in Ordnung und frage mich ob es so etwas wie ein "Anrecht" auf eine erstens kostenlose und zweitens schriftliche Auswertung hat ? Immerhin liegt es auch in unserem Interesse herauszufinden wo evtl. Fehler gemacht wurden und wie überhaupt der Bewertungsmaßstab war.


    Wie seht ihr das ? Habt ihr bei Bewerbungen eine Auswertung eures Tests bekommen ? Wurde euch gesagt in welchen Bereichen die Fehler lagen ?


    Danke schon mal ;)

  • Re: Anrecht auf schriftliche Auswertung nach Test für Verwaltungsdienst ?


    Zitat

    Original geschrieben von kingpin166
    frage mich ob es so etwas wie ein "Anrecht" auf eine erstens kostenlose und zweitens schriftliche Auswertung hat ?


    Nein und Nein.


    Wo sollte sowas auch stehen? Im "Bewerbergrundrechtegesetz"?


    Ein potentieller Arbeitgeber ist nicht verpflichtet dem Bewerber genaue Auskünfte über etwaige im Rahmen des Bewerbungsverfahrens durchgeführte Tests zu geben.

  • Woher weiß man dann , ob der Arbeitgeber diesen Test nur nimmt um sich die Nasen vom Hals zu schaffen die ihm nicht passen ? Ohne Begründung quasi...

  • Das weiß niemand, und gerade mit dem ein oder andere "sinnvollen" Gesetz ist man als AG fast schon gezwungen sich derartig bedeckt zu halten, da man sonst noch vom Bewerber wg. Diskriminierung oder anderen Blödsinn verklagt wird.


    Davon ab:
    Ich als AG habe durchaus die Möglichkeit nach Nasenfaktor zu entscheiden, ich darf das dann nur nicht öffentlich dem Bewerber mitteilen. Einen Anspruch das nur aufgrund von Leistung oder Kompetenz eingestellt werden muss gibt es - auch bei der Verwaltung - nicht.


    Selbst mal erlebt: 2 Bewerber für 1 Stelle, einer (externer) fachlich und von den Tests her mehr als geeignet, der andere im Test wesentlich schlechter und auch nicht wirklich die eigentlich geforderten Voraussetzungen. War aber ein Kandidat der von einer anderen Verwaltungsstelle "geschickt" wurde, da diese sich verkleinern musste.


    Und jetzt rate mal wer die Stelle bekommen hat?

  • Warum sollte man das wissen dürfen? Ist doch umso besser, wenn der Arbeitgeber schon bei der Bewerbung merkt, dass ihm deine Nase nicht passt...

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • arbeitgeber müssen doch sowieso keine begründung für eine absage liefern.
    da reicht ein "leider konnten wir ihre bewerbung nicht berücksichtigen".

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    arbeitgeber müssen doch sowieso keine begründung für eine absage liefern.
    da reicht ein "leider konnten wir ihre bewerbung nicht berücksichtigen".


    So ist es, und gerade wg. dem AGG und den entsprechenden Klagen von entsprechenden "Bewerbern" die nur auf eine nicht AGG konforme Aussage lauern, wirst Du i.d.R. kaum mehr als notwendig (und das ist eben nur die Aussage, dass man Dich ablehnt) von einem AG rausbekommen.

  • Nun es geht hier nicht um ein Bewerbungsgespräch oder die Antwort auf ein Bewerbungsschreiben, sondern um einen groß angelegten Test mit mehreren 100 Teilnehmern über 2-3 Tage.


    Wenn der Arbeitgeber bei solchen Tests trotzdem nach seinem Gusto entscheiden kann, wäre das eigentlich eine Farce. Als Teilnehmer muss ich mir doch zumindestens sicher sein können, dass eine bestimmte Punktzahl oder Prozentzahl zum Weiterkommen reicht.


    Nun denn. Wir werden dann wohl die telefonische Auswertung in Anspruch nehmen. Auch wenn diese 20 € kostet.

  • Zitat

    Original geschrieben von kingpin166
    Als Teilnehmer muss ich mir doch zumindestens sicher sein können, dass eine bestimmte Punktzahl oder Prozentzahl zum Weiterkommen reicht.


    Sorry aber das ist imho eine recht naive Vorstellung. Ist doch keine Führerscheinprüfung ala "Mit weniger als 6 Fehlern sind Sie garantiert durch...".


    Evtl. war es ja gar nicht (nur) ausschlaggebend ob richtig oder falsch sondern vor allem wie Fragen beantwortet wurden. Nur weil eine Antwort ggf. fachlich richtig ist muss die Art der Beantwortung ja noch lange nicht dem potentiellen AG gefallen.

  • Re: Re: Anrecht auf schriftliche Auswertung nach Test für Verwaltungsdienst ?


    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Wo sollte sowas auch stehen? Im "Bewerbergrundrechtegesetz"?


    Genau, Grundgesetz Artikel 33 Absatz 2 ;)
    Angesichts von "Bewerbung auf ein Studium im Verwaltungsdienst" gehe ich mal von öffentlichem Dienst aus. Beim ÖD gibt es ganz andere (rechtliche) Möglichkeiten in (und nach) dem Bewerbungsverfahren im Vergleich zu einem Bewerbungsverfahren in der Privatwirtschaft.
    Ob man auch ein Recht auf Einsichtnahme des Test(ergenisses) hat, ist natürlich noch eine andere Frage. Da würde ich einfach mal beim zuständigen Personalrat und/oder der Gewerkschaft nachfragen.

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