Ein bei solchen Problemen sehr häufig verwendeter Ansatzpunkt ist der Widerspruch und dann darauf zu pochen, dass man ja seine damaligen verbindungen nicht mehr kontrolieren kann.
Also o2 stellt Rechnung über Gespräche und Sms (und die sind ja auf der Nachforderungsrechnung nicht aufgeführt) und du zweifelst diese Gespräche und die Dauer erstmal an. Da nach o2 Aussage, dir die Verbindungsdaten nicht mehr geliefert werden können (wir kennen ja deren Aussage: o2 sei ja verpflichtet durch die BNetzA alle Verbindungsdaten nach 6 Wochen zu löschen
und zwar auch (und wahrscheinlich besonders) bei Widersprüchen
), kannst du ja die Verbindungen etc. nicht mehr auf Korrektheit prüfen.
(siehe Thread hier über vergessene Grundgebühren bei mobilcom)
Das geht natürlich nur solange es keine Grundgebühren sind, die nachgefordert werden (bzw. o2 nicht dort auch Tarifwechsel etc. nach zwei Monaten löscht.)
Also man kann schon in den Verhandlungen seine Position stärken. Wenn du dann einen o2o40 mit 6 Euro Internet M -Packet oder den o2on als Privatkunde bekommst, kannst du den dann auch in der Bucht verkaufen und da ggf. einen großen Teil der Ausgaben wieder reinbekommen...
Rückforderung über fast 1 Jahr weil Provider eigenmächtig Bankverbindung geändert hat
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Also mal ganz ehrlich, auch ich kontrolliere meine Rechnungen und mein Bankkonto regelmäßig.
Dank Onlinebanking würde mir sofort auffallen, wenn irgendwo zu viel abgebucht wurde.
Aber schaut man tatsächlich immer nach, ob etwas abgebucht wurde, für das man eine Rechnung erhalten hat.
Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass eine fehlende Abbuchung nicht auffällt.
Anders sieht es aus, wenn zu viel oder deutlich zu wenig abgebucht wurde. -
War mir auch nicht aufgefallen, dass debitel im September nicht abgebucht hatte. Erst als im November dreimal abgebucht wurde viel es mir auf.
Habe gleich angerufen gehabt und siehe da, es war einmal noch eine verkappte talkline-Rechnung, da aus Versehen statt "talkline" auch "debitel" bei allen Kunden auf dem Auszug stand. Und ich suche nicht danach ob nach Phonehouse und Eplus und Vodafone und T-mobile, denn auch o2 seine Verträge abgebucht hat oder nicht...
Und bevor jetzt wieder einige sagen ich sei ja nur gegen Eplus oder o2: Auch t-Mobile und Vodafone haben nicht immer korrekte Rechnungen geschrieben, zugegebenermaßen hatte sich das bei den beiden bisher nach einem Widerspruch allerdings immer schnell gelöst gehabt... -
Also ich sehe es hier 1:1 nach Fehlern.
O2 hat halt einen Fehler gemacht, als sie unaufgefordert die Bankverbindung geändert haben und der TE hat den Fehler gemacht und kümmert sich nur sehr oberflächlich um sein Konto.Die Rechnungen als solche und die Höhe wird ja auch gar nicht bemängelt und von daher würde ich versuchen, es diplomatisch mit ner Ratenzahlung zu lösen.
Das hier noch ne Entschädigung á la FreiSMS oder so was eingefordert werden soll, finde ich persönlich lächerlich. Wieso soll der Kunde denn noch entschädigt werden?
O2 hat innerhalb von 5 Minuten versehntlich Vertragsdaten geändert; der Kunde hat 9 Monate gepennt - andere tragen in der Zeit nen Kind aus!
Ganz ehrlich verstehe ich nicht, wie man in Zeiten von Online-Banking keinen Überblick über monatliche Abbuchungen hat. Diese behält man nämlich eigentlich genauso im Blick wie die Zahlungseingänge ...
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Zitat
Original geschrieben von Andreas24
Also ich sehe es hier 1:1 nach Fehlern.
O2 hat halt einen Fehler gemacht, als sie unaufgefordert die Bankverbindung geändert haben und der TE hat den Fehler gemacht und kümmert sich nur sehr oberflächlich um sein Konto.
Seit wann bin ich dazu verpflichtet zu gucken, ob mein NB bei mir abbucht???Zitat
Das hier noch ne Entschädigung á la FreiSMS oder so was eingefordert werden soll, finde ich persönlich lächerlich. Wieso soll der Kunde denn noch entschädigt werden?
Ich schätze, dass der TE schon min. 5h in die Sache gesteckt hat... -
Zitat
Original geschrieben von Andreas24
Die Rechnungen als solche und die Höhe wird ja auch gar nicht bemängeltAlso jedenfalls muss sich der TE nicht rechtfertigen, wenn er der Höhe erst mit dem Eingang der neuen Rechnung jetzt widerspricht. Man muss ja nicht einer Rechnung widersprechen. Einem besseren Kulanzangebot täte es aber wohl nicht schlecht, zumal auf den Rechnungen ja extra die bisher gezahlten Beträge und das Ausgleichen des Kundenkontos bestätigt wurde. Die Rechnungen sind ggf. rechtswirksam, wenn keiner der beiden Vertragspartner innerhalb von 80 Tagen Einwände dagegen erhebt. Und das gilt beiderseitig, sofern nicht ausdrücklich in den AGB was anderes geregelt ist (das o2 immer mal falsch berechnen könnte und es allein deshalb zu Nachberechnungen kommen darf;) ).
Umgekehrt könnte der Kunde ja auch nicht nach einem Jahr kommen und sagen: o2 hat mir aus Versehen immer das Doppelte auf der Rechnung berechnet und abgebucht. Da sagt o2: Pech gehabt, die Widerspruchsfrist ist um. Nach Gesetzeslage müssen die Fristen immer für beide Vertragspartner gleich sein, sonst wäre einer unangemessen benachteiligt (so dürfte 1&1 nicht den Vertrag nach 3 Monaten kündigen und deaktivieren, die Kunden aber erst nach 24 Monaten, aber das wusste Base wohl auch) -
Um das versehentliche Doppelpost des Zitierens statt Editierens auszufüllen:
Es gab auch schon einen Fall hier letztes Jahr, wo jemand beklagte ein Anbieter (Eplus?) hätte noch ein Jahr lang nach Vertragsende monatlich weiter abgebucht gehabt... -
Irgendetwas scheint mir hier komisch, wieso kann der Geschäftskunde, Lastschriften von über mehreren Monaten zurückfordern, dieses geht doch max. 6 Wochen, nach dem Lastschrifteinzug.
Normalerweise dürfte der GK die nicht zurück fordern.
Und ausserdem sollte es in seiner Buchhaltung auffallen, es wird Geld abgebucht, für die es keine Rechnung gibt, bzw. wenn erhöhte Beträge abgebucht werden.
Entweder hat O2 hier gelogen oder der TE sagt hier nicht die Wahrheit.
Dann hat O2 getrennte Systeme für PK und GK.
Ein GK sollte auch in der Lage sein, die Kontonummernänderung korrekt mit Angabe seiner Rufnummer O2 mitzuteilen, ich denke nicht, dass er es mit Name und Anschrift an O2 gemeldet hat.
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Zitat
Original geschrieben von Andreas24
Ganz ehrlich verstehe ich nicht, wie man in Zeiten von Online-Banking keinen Überblick über monatliche Abbuchungen hat. Diese behält man nämlich eigentlich genauso im Blick wie die Zahlungseingänge ...Du kannst nicht erwarten, dass jeder Onlinebanking hat. Ich hab es, bin auch froh darüber. Aber es gibt auch Leute die damit schlechte Erfahrungen gemacht haben, und es deswegen nicht haben.
Eine 100% ige Garantie gibt es bis heute nicht,dass es sicher ist, seitens der Banken. Auch wenn das Risiko gering ist, ist es ´nicht ausgeschlossen, das Unfug damit betrieben wird.
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Das Märchen über die ominöse 6 Wochen Frist.
Ungenehmigte Lastschriften, was es in diesem Fall eindeutig war, können unbegrenzt zurückgeholt werden.
Es gibt ein BGH Urteil, was dies ausdrücklich fordert.
http://www.antispam.de/wiki/Bankenmärchen_über_die_6-Wochenfrist
Es ist ja schließlich Diebstahl an meinem Vermögen und der kann nicht in 6 Wochen verjähren.
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