Payback und Hartz IV

  • Zitat

    Original geschrieben von Anja Terchova
    Wegen einmaligen 100 Euro wuerde wohl niemand so einen Aufwand machen, denke das wuerden die meisten Leute einfach auszahlen lassen (falls man keine Geschaefte findet bei denen man mit Gutschein zahlen kan) und nicht angeben


    Da kennst du aber den Erfindungsreichtum der meisten ARGEn nicht.


    Machen würde es wohl jeder, obs rauskommt (und das tut es in den meisten Fällen) steht auf nem anderen Blatt.


    A1234

    Der Teufel sitzt nachts an meinem Bett und bewundert mich :-D

  • Liebe Leute,


    was Payback bietet, ist ein angesammelter Rabatt und kein Zusatzeinkommen.


    Wenn Eure These mit der Anrechnung stimmen würde, müsste jeder, der ohne Payback-Karte etwas für 100,- € kauft und 3% Rabatt/Skonto bei Barzahlung erhält, die hieraus resultierenden 3,- € an die ARGE abführen ... ;)


    Frankie

  • Es geht noch absurder:


    HartzIV-Empf. zahlt für Strom mtl. pauschal Abschlag 59,-, 708 p.a.,
    Abrechnung erfolgt mit 580,-, sie erhält 128,- zurück - das zieht ihr
    die Arge bei der nächsten Zahlung ab.
    Wohlgemerkt, die 59,- sind aus den mtl. HartzIV-Regelsatz bezahlt worden, also
    kein sep. Zuschuss.


    GP


  • Diese Anrechnung ist aber rechtswidrig und man kann und sollte sogar dagegen in Widerspruch gehen.
    Die Anrechnung der Stromrückzahlung geht nur bei Sozialhilfe, nicht beim SGB II.



    Frank: Sorry, aber wenn man keine Ahnung hat.....
    Im Zweifelsfall einfach mal §11 SGB II lesen in dem es heisst:


    Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme der Leistungen nach diesem Buch...


    So entstehen nämlich die Gerüchte, dass es sich mit Hartz IV doch sehr gut leben lässt.


    Hartz IV ist sicherlich nicht dafür gedacht, Faulheit zu unterstützen, aber so wie es ist, kann es definitiv auch nicht richtig sein.
    Dann hätte man sagen sollen: "Wir führen jetzt eine Grundsicherung ein die das Überleben sichert" und nicht "wir führen eine Grundsicherung ein, die das soziokulturelle Minimum sichert"


    A1234

    Der Teufel sitzt nachts an meinem Bett und bewundert mich :-D

  • Zitat

    Original geschrieben von A1234
    ...
    Frank: Sorry, aber wenn man keine Ahnung hat.....
    Im Zweifelsfall einfach mal §11 SGB II lesen in dem es heisst:


    Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme der Leistungen nach diesem Buch...


    Da ich durchaus lesen kann und Rabatte auf gewöhnlich zu zahlende Kaufpreise keine Einnahmen (weder in Geld noch Geldeswert) sind, sondern Rückzahlungen aus eigenem Vermögen (aufgrund selbst geleisteter Zahlungen), passt dieses Zitat jedenfalls absolut nicht. Es ist ein angesparter Rabatt, wie uns der Name des Modells(Payback) im übrigen schon verrät.


    Sieh es mal so:
    Ein ALG II Empfänger zahlt mtl. 50,- € auf ein Sparbuch ein. Wenn er sich die angesparten 600,- € am Jahresende dann auszahlen lässt, müsste er diesen Betrag - sollte Deine These stimmen - als Einkommen an die ARGE abführen.


    Rückzahlungen aus Spar- oder Rabattguthaben als Einnahmen anzusehen, halte ich für eine völlig absurde Idee - also eine Idee, die ich einem bei der ARGE beschäftigten "Tunnelblicker" durchaus zutrauen würde. Schaut man nur lange genug nur in eine Richtung, sieht man nach einiger Zeit tatsächlich Dinge, die überhaupt nicht da sind - jedenfalls dann, wenn man sie unbedingt sehen will.


    Der Ruf der ARGEn wurde doch nicht von ALG II Empfängern ruiniert, sondern durch die völlig wirren und lebensfremden Ideen, die mancher Mitarbeiter der ARGE verzapft. Und wer das dann wiederholt macht, darf überhaupt nicht mehr erwarten, dass man ihn noch ernst nimmt.


    Selbst ich als erwerbstätiges Mitglied der Bevölkerung neigt doch schon zum Schmunzeln, wenn irgendjemand anfängt, aus Bescheiden der ARGE vorzutragen. Wer ernst genommen werden will, muss sich doch wenigstens mal ein bisschen zusammenreißen, um nicht zum Kasper der Nation zu werden. Die ARGEn stehen jedenfalls kurz davor (mal freundlich und vorsichtig formuliert). ;)


    Frankie

  • Zitat

    Kann man diePunkte nicht auch Charityeinrichtungen spenden???


    Kann man schon. Aber wenn die ARGE die Punkte anrechnen will, bewahrt dich das Spenden nicht davor.


    Insgesamt: Klar, die Rabattpunkte sind eigentlich keine "Einnahmern", sondern nur ein nachträglicher Rabatt. Analog sind aber auch die Auszahlungen von Handyverträgen für viele ARGEn sofort ein Auslöser für eine Leistungskürzung und da hilft dann auch gutes Zureden beim Sachbearbeiter nicht weiter. Dabei wird man bei Fixkosten von 240 Euro über zwei Jahre und einer Erstattung von 200 Euro recht sicher keinen Gewinn machen. Anders als bei Auszahlungen, die meist auf dem Kontoauszug auftauchen, also der ARGE zwangsläufig bekannt werden, kann man sich die Punkte aber ja auch einfach per Gutschein "spurenfrei" geben lassen.


    Wenn die Punkte tatsächlich anrechnungsfrei sind, verstösst man mit dem Weg nicht gegen das geltende Recht, erspart sich aber eine Menge Ärger. Also...

  • Zitat

    Original geschrieben von oleR
    ...
    Insgesamt: Klar, die Rabattpunkte sind eigentlich keine "Einnahmern", sondern nur ein nachträglicher Rabatt. Analog sind aber auch die Auszahlungen von Handyverträgen für viele ARGEn sofort ein Auslöser für eine Leistungskürzung und da hilft dann auch gutes Zureden beim Sachbearbeiter nicht weiter. Dabei wird man bei Fixkosten von 240 Euro über zwei Jahre und einer Erstattung von 200 Euro recht sicher keinen Gewinn machen.
    ...


    Gutschriften aufgrund von Handyverträgen sind was komplett anderes. Hier handelt es sich nicht um die Rückzahlung eines (Teil-)Betrags, der aus eigenem Vermögen geleistet wurde.


    Bei einer Rückzahlung wird ein Zustand (teilweise) wiederhergestellt, den es zuvor mal gegeben hat. Das von Payback zurückgezahlte Geld stammt ursprünglich aus dem Vermögen des Hilfeempfängers. Die 200,- € Handyprovision hat er aber vorher nie besessen. Sie sind mithin was originär neues für ihn - also Einkommen.


    Frankie

  • Zitat

    Bei einer Rückzahlung wird ein Zustand (teilweise) wiederhergestellt, den es zuvor mal gegeben hat. Das von Payback zurückgezahlte Geld stammt ursprünglich aus dem Vermögen des Hilfeempfängers. Die 200,- € Handyprovision hat er aber vorher nie besessen. Sie sind mithin was originär neues für ihn - also Einkommen.


    Ich bin kein Jurist. Aber nach meinem Verständnis erhälst du bei Payback Geld zurück, das du mal gezahlt hast. Und beim Handyvertrag bekommst du das Geld allein (!) weil du dich verpflichtest, in der Folgezeit eine größere Summe Geld zurückzuzahlen. Also: Du erhälst Geld, das du noch zahlen musst.


    Ansonsten dürftest du als ARGE-"Kunde" analog auch kein subventioniertes Handy nehmen, ohne dass es dir angerechnet wird. Der Wert des Handys ist doch ebenso "Einkommen". (Oder gibt es für Naturalien Sonderregelungen?)

  • Das Handy kaufst du vom Händler i.A. für den symbolischen Wert von 1 Euro.
    Aus zahlungen eines Händlers sind aber was anderes. Der Händler "schenekt" dir einen Teil seiner Provision für die Vermittlung eines Vertrags.
    Von daher halte ich die Anrechnung solcher Sachen für OK.

  • Zitat

    Original geschrieben von thedarkside2005
    Ich vermute mal, einem Hartz IV Empfänger fällt es schwer, 100 Euro bei dm zu verbraten...


    Wahrscheinlich einfacher als 10.000 Punkte zu sammeln :D

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