Darauf werden die sicher genausowenig reagieren und dann bin ich wieder in der gleichen Situation.
B&W Zeppelin: Reparatur dauert zu lange
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na danach gehts weiter:
Mahnbescheiddanach gehts weiter mit:
(weis nicht sicher) Gerichtsvollzieher? -
Hatte vorletzte Woche beim Händler angerufen und mir wurde gesagt, dass sie vermutlich letze Woche Austauschgeräte bekommen würden. Seitdem habe ich aber nichts mehr von denen gehört.
Wie gehe ich jetzt weiter vor? Eine Klage möchte ich (wegen der Eigenbeteiligung der RS) eigentlich vermeiden und ein Mahnbescheid (ohne folgende Klage) wird die sicher genausowenig beeindrucken wie die Fristsetzung, die vor 2 Wochen abgelaufen ist.
Gibt's denn noch eine andere Möglichkeit? Was haltet Ihr z.B. von der Idee sich an eine Audio Zeitschrift zu wenden?Eigentlich ganz schon krass wie lange das mittlerweile dauert, hatte es immerhin am 2.1. abgegeben... :mad:
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Zitat
na danach gehts weiter:
Mahnbescheiddanach gehts weiter mit:
(weis nicht sicher) Gerichtsvollzieher?
Wenn ihn der Mahnbescheid nicht beeindruckt (= er ignoriert ihn) kannst du eintreiben lassen da damit die Forderung als berechtigt anerkannt wurde!Audiozeitschrift hat mindestens 8 Wochen Vorlauf!
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Und wenn er widerspricht hast du auch nicht wirklich viel gewonnen...

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Sehe ich es richtig, dass mich das Mahnverfahren 23€ kostet? Und wenn der Händer widerspricht sind die in den Sand gesetzt?!
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Die Kosten kenn ich nicht wirklich, aber wenn er widerspricht (was er zu 99,99% ja wohl machen wird - falls er nicht ganz doof ist) hats du erst mal nicht wirklich viel gewonnen.
Du mußt dann klagen.
IMHO gibt es wohl auch nen Kästen auf dem du ankreuzen kannst daß dann automatisch geklagt wird, aber mehr auch nicht.
Nen Versuch ists wert, nen Anwalt macht auch nix anderes, nur daß es dann wesentlich teurer wird!
Ergo:
Ich würds machen und danach mit nem Anwalt klagen. -
Zitat
Original geschrieben von prana
Sehe ich es richtig, dass mich das Mahnverfahren 23€ kostet? Und wenn der Händer widerspricht sind die in den Sand gesetzt?!In den Sand gesetzt sind die nicht, die werden auf die Gerichtsgebühren fürs folgende Klageverfahren angerechnet.
Wenn du aber von vornherein nur den Mahnbescheid beantragen willst und auf keinen Fall klagen, dann allerdings schon (und Vorsicht, nach Widerspruch gegen den Mahnbescheid kann der Beklagte auch ins Klageverfahren überleiten)
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Zuerst mußt du ja mal den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären, mit deiner zuletzt gesetzten Frist hast du das ja sicher nicht gemacht.
Dabei kannst du gleichzeitig die Rücküberweisung des Kaufpreises bis in 14 Tagen verlangen.
Vielleicht hilft auch ein Hinweis auf eine drohende Klage/ das Mahnverfahren damit der Händler sich bewegt?
Wenn dann immer noch nichts passiert würde ich den Mahnbescheid beantragen (und dann klagen). -
So, heute ist das Zeppelin endlich zurückgekommen (also nach fast 10 Wochen) allerdings fehlt wieder mal der Standfuß. Werde dem Händler jetzt eine Frist setzen mir den Fuß zu schicken, habe aber wenig Hoffnung, dass das was wird. Das Gerät war neu verpackt, der Fuß scheint also nicht mehr zum Lieferumfang zu gehören. Da ich es aber damals mit Standfuß gekauft habe, bin ich der Meinung, dass ich ein Anrecht darauf habe.
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