Autohändler Insolvent, wie mit der Anzahlung vorgehen?

  • Zitat

    Original geschrieben von BeaGLe
    Da es sich bei dem Kauf des TE um Neuware handelt, greift in den ersten 2 Jahren die Gewährleistung und für diese steht der Hersteller, in diesem Falle VW ein! Punkt!


    Auch eine Wandlung, auf die horstie anspielt wird über den Hersteller (rück)abgewickelt.


    Und genau das ist ist grundsätzlich falsch. Der Hersteller hat absolut nichts mit der Gewährleistung zu tun. Maßgeblicher Anspruchsgegner ist stets der Verkäufer!


    Es mag sein, dass VW das großzügig handhabt und sich vertraglich dazu verpflichtet die Gewährleistungsansprüche seiner jeweiligen Niederlassungen zu erfüllen. Dann ist dieser Anspruch aber ein vertraglicher und kein gesetzlicher, hat also wiederum nichts mit Gewährleistung zu tun.

  • Schönes Beispiel ist doch das iPhone.
    Apple gibt 1 Jahre Garantie,
    gesetzlich sind aber 2 Jahre Gewährleistung vorgeschrieben,
    daher muss man sich im 2. Jahr an den Händler wenden und darlegen,
    dass der Fehler bereits bei der Ausliederung bestand.
    Stichwort: Beweislastumkehr.

    "You can't connect the dots looking forward, you can only connect them looking backwards. So you have to trust that the dots will somehow connect in your future. You have to trust in something — your god, destiny, life, karma, whatever." Steve Jobs

  • Zitat

    Original geschrieben von Carponaut_Stefan
    Obligo ist zwar lateinisch und heisst "ich schulde", aber der oben zitierte Satz ist so schmallippig und das Wort "Lastschriftobligo" so fachchinesisch, dass ich es gern mal erklärt hatte.


    Sorry, nimm das jetzt bitte nicht persönlich, aber ich kann mich nicht erinnern, einen solch unsinnigen Beitrag gelesen zu haben. Nicht nur sinnlos, sondern auch überhaupt nicht lustig, auch wenn du das krampfhaft versucht hast.
    Ich bin kein Banker, aber ich versuche trotzdem, dir das zu erklären (zumindest so wie ich das verstanden habe, man möge mich korrigieren, wenn ich doch falsch liegen sollte.
    Lt Wikipedia bezeichnet ein Obligo ein den genehmigten Kreditrahmen eines Kunden, welcher ihm zur Verfügung steht.
    Das geht ja auch schon aus dem Beitrag von peeck hervor. Ein Lastschriftobligo ist im Grunde ähnlich, nämlich der Kreditrahmen, der für Lastschriften zur Verfügung steht.
    Wenn man 1 und 1 zusammenzählt, könnte man darauf kommen, daß ein Gewerbetreibender, der Lastschriften einziehen möchte, einen Kredit bei seiner Bank beantragen muß in der Höhe der zu erwartenden Lastschriften, die innerhalb des Widerspruchszeitraumes platzen könnten.
    Wird der Kredit genehmigt, gilt dieser als Sicherheit. Möglicherweise verlangt die Bank auch eine Sicherheit in der Höhe der zu erwartenden Summe, wie z. B eine Anlage des Betrages als Kaution o. ä.
    Nun noch BTT: Ich würde schauen, daß ich die Karre entweder direkt bei Abholung bezahle, oder zumindest direkt an die VW Bank überweise. So umgehst du das Risiko, daß dein Geld Teil der Insolvenzmasse wird.
    Hast du eigentlich mal beim Händler nachgefragt? Wirst ja vermutlich nicht der einzige Kunde sein, der sich da Gedanken macht.


    btw, wer sagt eigentlich, daß das Fahrzeug bei Abholung bezahlt sein muß? Setzt du das voraus oder war das vereinbart?
    Ich hab nämlich auch vor garnicht allzu langer Zeit bei einem VW-Händler ein Auto gekauft (ok, war ein Gebrauchter, aber gleiche Preisklasse wie ein neuer Polo), und hab erst zwei Wochen nach Abholung bezahlt (da kam nicht mal eine Rechnung, geschweige denn eine Mahnung, hätte mir also noch mehr Zeit lassen können). Hat mich auch gewundert, die hatten wohl großes Vertrauen... Vielleicht lohnt es sich da, nochmal nachzufragen

  • ICH PERSÖNLICH würde in diesem Fall alle Hebel in Bewegung setzen, um aus dem Vertrag rauszukommen.


    Das Risiko, das die Anzahlung in der Insolvenzmasse flöten geht ist nicht gerade gering und zum Thema Garantie / Gewährleistung : Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, hier Volkswagen.
    Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben, die muß der Händler übernehmen.
    Natürlich ist bei einem Neuwagen die Wahrscheinlichkeit nicht allzuhoch, das ein Mangel nicht unter die Garantie fällt, und die Werksgarantie kann man tatsächlich bei jedem VW Händler geltend machen.


    Problematisch wird es mit einerseits mit Kulanzleistungen - da wird sich sicher kein Händler ein Bein ausreißen, etwaige Kostenübernahmen bei VW zu erreichen, wenn das Auto nicht bei ihm gekauft wurde und für den Fall, das das Auto evtl. zurückgegeben "Wandlung" werden soll, weil z.B ein Fehler nicht beseitig werden kann - dann wäre nämlich wieder der Händler in der Pflicht, und wenn es den nicht mehr gibt ...


    Um das ganze auf die Spitze zu treiben : Wenn das Auto geleast ist oder über eine "Ballonfinanzierung" mit entsprechend hoher Restrate finanziert wurde : Erst Recht Vorsicht ! Möglicherweise hat der Händler zum Zweck einer günstigen Rate den Restwert zu hoch angesetzt weil es ihm eh egal sein kann wenn er Inslovent wird ... und ein anderer Händler, der für die VW Bank die Abwicklung dann übernimmt setzt einen realistischen Restwert an was dich dann die Differenz kostet oder der andere Händler übersieht die kleinen Kratzerchen und Beulen nicht so wohlwollend, weil er die Kiste ursprünglich nicht verkauft hat und berechnet wegen Schäden, die dein Händler übersehen hätte einen niedrigeren Restwert.


    Wenn es denn schon unbedingt das Auto von dem Händler sein soll : Ruf die VW Bankm erkläre denen den Sachverhalt und sieh wenigstens zu, das du die Anzahlung in WOB abgeben darfst, dann ist zumindest das Geld in worst case nicht weg.


    Ich hatte ein Leben vor meiner Tätigkeit in der Mobilfunkbranche und habe einige Jahre im Automobilverkauf gearbeitet, ein bisschen was weiß ich daher auch noch.
    ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Bino-Man
    Ist die ganze Diskussion nicht eh müßig? Soweit ich weiß, gibt VW 2 Jahre HerstellerGARANTIE auf seine Neuwagen...
    http://www.volkswagen.de/vwcms…es/lifetime_garantie.html


    nein, und dein Beitrag beweist das. Hinter der Garantie kann alles mögliche stecken, der Käufer muss prüfen was davon abgedeckt ist und ob er bestimmte Bedingungen (z.B. Wartung nur beim VW Händler) erfüllen muss.


    Bei der Gewährleistung sind alle Mängel abgedeckt die bei Gefahrübergang angelegt waren, der Käufer muss nichts erfüllen sondern nur die Mängel rügen.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • @thedarkside:


    Offensichtlich ist da gar nichts ausser dass meine länglichen Ausführungen dich offenbar doch zu ebensolchen veranlasst haben - quod erat demonstrandum!


    Zitat

    Wenn man 1 und 1 zusammenzählt, könnte man darauf kommen, daß ein Gewerbetreibender, der Lastschriften einziehen möchte, einen Kredit bei seiner Bank beantragen muß


    Genau das ist für Nicht-Gewerbetreibende alles andere als offensichtlich - denn der Einziehende ist ja mein Gläubiger dem ich was zahlen muss.


    Und solange dieser Thread nicht im geschlossenen Händlerbereich stattfindet, bitte ich um allgemein verständliche Ausdrucksweise :cool:


    In einem anderen Thread wo ausführlich über die Unterschiede von Zahlkarten (payback-maestro) diskutiert wird, wird immer wieder deutlich herausgearbeitet dass es Karten gibt die dem reinen Zahlungsverkehr dienen nämlich die mit reinem Direktzugriff aufs Konto und Online-Bestätigung des Betrages und solche die mit einer kreditierungsfunktion (z.b. schon Monatsabrechnung = Kredit bis 31 Tage plus Zahlungsziel). Das ist für das Alltagswissen eines nicht speziell ausgebildeten um Verständnis bemühten Dritten voll ausreichend!


    Die von dir und anscheinend von der Finanzwelt generell vorgenommene mikroskopische Aufsplitterung von Schuldverhältnissen in lauter Binnen-EInzelverhältnisse wo ein nach aussen einheitlicher Vorgang wie eine Zahlung um fiktive nachträgliche Kreditbeantragungen (im Falle des Platzens ...) erweitert und aufgepumpt wird, ist dem Laien gerade nicht selbstevident! Aber danke für deine Erläuterungen, bin gespannt ob Peeck noch was dazu beitragen will. Das ist doch mehr eine Frage von Leistungsstörungen ... das Rücklastschriftentgelt ist doch m.E. sowas wie eine Art nachträgliche Kreditantragsgebühr?


    ich habe immer wieder den Verdacht dass die Finanzwelt ihre eigene Sondersprache pflegt die angeblich kraft ungeschriebener Gesetze keiner Erklärung bedarf, aber von Seelen die die Gier mit der Muttermilch aufgesogen haben (Anwesende ausgenommen) von alleine verstanden wird ... darum reagiere ich etwas ausführlicher, wenn solche Begriffe die andere Diskutierende ausschliessen - ohne weitere Erklärung in den Raum gepflanzt werden.

    Dodge - Aus Freude am Tanken

  • polli: ok...das wäre das Kleingedruckte, was ggf. zu beachten ist. Andererseits ist die Gewährleistung nach einem halben Jahr i.d.R. kaum was wert. Denn dann muss der Käufer die Mängel nicht nur rügen, sondern auch beweisen, dass sie schon beim Gefahrübergang existierten. Und das kann bekanntlich haarig werden.


  • Mir ist echt nicht ganz klar, ob du dich nur ungeschickt ausdrückst, oder das wirklich so meinst (und glaubst) was du da schreibst!? :confused:


    Ein Teil deiner Ausführungen ist richtig, ein (Groß-)teil totaler Quatsch.
    Zeig mir doch mal z.B. bitte nen Nachweis, daß bei einem Neuwagen "das Werksunternehmen" (ich nehme an du meinst den Hersteller, hier also VW) die Gewährleistung übernimmt!


    Tut mir leid daß das etwas OT ist, mir kommt aber echt das kalte Grausen wenn es Autoverkäufer gibt, die seit 15 Jahren mit diesem Wissen Autos verkaufen, das kann doch unmöglich sein!?
    Bist du dann auch einer (bitte nicht persönlich nehmen) der Verkäufer, dem man den Unterschied im Fall der Fälle, wenn es Hart auf Hart kommt, mit einem Anwalt erklären muß? :rolleyes:

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

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