ZitatOriginal geschrieben von BeaGLe
Da es sich bei dem Kauf des TE um Neuware handelt, greift in den ersten 2 Jahren die Gewährleistung und für diese steht der Hersteller, in diesem Falle VW ein! Punkt!
Auch eine Wandlung, auf die horstie anspielt wird über den Hersteller (rück)abgewickelt.
Und genau das ist ist grundsätzlich falsch. Der Hersteller hat absolut nichts mit der Gewährleistung zu tun. Maßgeblicher Anspruchsgegner ist stets der Verkäufer!
Es mag sein, dass VW das großzügig handhabt und sich vertraglich dazu verpflichtet die Gewährleistungsansprüche seiner jeweiligen Niederlassungen zu erfüllen. Dann ist dieser Anspruch aber ein vertraglicher und kein gesetzlicher, hat also wiederum nichts mit Gewährleistung zu tun.