Heizkostenabrechnung ( Nachzahlung ) und die ARGE...

  • Die Forderung dürfte verjährt sein, siehe § 556 Abs. 3 BGB.

  • Zitat

    Original geschrieben von Bjoernb
    18 antworten und nur nonsens...


    Sehr interessant.


    Und deine Antwort hast du glatt vergessen was?

  • Ist aber doch so!?
    Die ersten beiden Antworten sind in typischer TT-Manier: "erst mal druff"!
    Dann kommt fast nur Quark! :rolleyes:
    Mein erster Gedanke war auch der mit der Verjährung! Da war doch mal was mit einem Jahr...!? :confused:
    Da würde ich als erstes mal nachhaken! :top:

    Zitat

    Original geschrieben von seby
    Die Forderung dürfte verjährt sein, siehe § 556 Abs. 3 BGB.


    Was könnte damit gemeint sein:
    "...es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten." ?

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • :eek: Hier geht es ja ab wie beim Höhlenmenschen Treff SCNR
    Aber in Deutschland kann man sich eben legal Geld vom Staat
    holen was in manchen Augen nicht immer legitim ist...


    Was deine Frage betrifft gibt es für solche Themen auch "Fach Foren"
    bzw. kannst du auch z.B. http://www.frag-einen-anwalt.de/ nutzen.



    ...Für die unzufriedenen Steuerzahler :p #sarkasmus

    Zitat


    Steuerhinterziehung ist der strafbare Versuch des Steuerzahlers,
    das staatliche Versprechen der Steuergerechtigkeit aus privater
    Ebene zu realisieren.


    - Helmar Nahr

    o2 can't do

  • Da der Threadersteller ja sein Problem schon bei Tacheles veröffentlicht hat und auch sehr schnell fundierte Antworten bekommen hat sollte er ja jetzt über den Sachverhalt aufgeklärt sein !

  • Hallo Zusammen,


    Vielen Dank für Eure Antworten.


    Ich denke auch, dass sich das hiermit im weitesten Sinne aufgeklärt hat. :)


    Schönen Gruß,


    Mirscho

  • Re: Heizkostenabrechnung ( Nachzahlung ) und die ARGE...


    Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von Mirscho
    Ich habe heute eine Heizkostenabrechnung für den Zeitraum: 01.01.2008 - 31.12.2008 zugesandt bekommen.


    ich würde mich erst mal erkundigen, ob die nicht schon verjährt ist. Abrechnungen müssen innerhalb von 12 Monaten nach Abrechnungszeitraum beim Mieter sein und bei die ist das schon 2,5 Monate zu spät.


    Ich streite mich gerade mit meinem Vermieter auch deswegen rum.

  • Auch wenn es Dir unangenehm ist: Hier könnte es auch sinnvoll sein, sich beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein zu holen (als Azubi dürftest Du darauf einen Anspruch haben) und zum Anwalt zu gehen, dem Du dann maximal noch 10 € bezahlen musst. (Antrag und infos z.B. hier: http://www.justiz.nrw.de/BS/fo…/beratungshilfe/index.php


    Das kommt den Steuerzahler letztlich vermutlich auch billiger, als wenn Du die Nachzahlung von der ARGE begleichen lässt. Und ggf. besteht ein Erstattungsanspruch gegenüber dem Vermieter, so dass Vater Staat überhaupt nicht belastet wird. ;) Wenn Du in dieser Hinsicht auf Nummer sicher gehen willst, kannst Du den Vermieter unter Verweis auf § 556 Abs. 3 BGB ja mal schriftlich fragen, wie er auf die Idee kommt, von Dir einen Nachzahlung fordern und gleichzeitig um Bestätigung bitten, dass keine Forderungen mehr geltend gemacht werden. Mit der antprechend zu erwartenden Antwort dann: s.o. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Thomas4711
    Hallo,
    ich würde mich erst mal erkundigen, ob die nicht schon verjährt ist.
    ...
    Ich streite mich gerade mit meinem Vermieter auch deswegen rum.


    Mal abgesehen davon, daß deine Idee in dem Thread gar nicht mal so neu ist ( :D ), was gibts denn da zu streiten (wenn die Sachlage klar ist)?
    Er will Geld, du bezahlst nicht, fertig! Oder hat er noch Kaution von dir?

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Vielen Dank für Eure Bemühungen :)


    ich werde berrichten, wie es ausgegangen ist!


    Nein, eine Kaution hat der Vermieter nicht mehr. Die habe ich zum Ende des Jahres ausgezahlt bekommen.


    Mal abgesehen davon, dass man bei der Abrechnung kaum durchblickt ( jedenfalls ich nicht :D ), sind die Kosten, die aufgeführt sind für eine 45m² Wohnung ein bisschen hoch.


    Nein, ich habe die Temperatur nicht mit dem Fenster reguliert....


    Naja, danke nochmal für die Ratschläge.

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