ZitatOriginal geschrieben von Carsten
Bedanke mich auch für die interessanten und aufschlußreichen Links und werfe noch eine Frage in den Raum:
Was ist, wenn eines der unterhaltspflichtigen Kinder im Ausland leben würde?
Kind bleibt Kind, auch im Ausland.
Einige Rechnungen von mir gehen momentan an unterhaltspflichtige Angehörige in Spanien, USA und China. Will sagen, die deutschen Gesetze gelten auch für unterhaltspflichtige Angehörige im Ausland. Ob die immer greifbar sind und der Sozialhilfeträger klagen muss ist ein anderes Thema.