Mal wieder Ärger mit dem Versandhandel :( - Rechtsberatung

  • Hallo Leute,


    da die Fahrradsaison ja jetzt wieder anfängt habe ich mir bei einem Versandhändler in meinem Kreisgebiet eine Swiss Eye Outbreak Brille bestellt. Bei dem Händler habe ich auch vorher einmal bestellt und war zufrieden.
    Nun denn, als die Brille ankam: Brillenkarton (nicht der äussere) sah sehr gebraucht aus. Die Brille selbst war auch nicht mehr so verpackt wie es original der Fall ist. Das Glas (Polycarbonat) hat Abschabungen/Kratzer und ansonsten ist die Brille auch eindeutig gebraucht, Folien fehlten natürlich auch.


    Natürlich habe ich das Recht den Artikel zurück zu schicken, aber kann mir schon denken was dann kommt: Die Brille wäre mit Sicherheit neu gewesen und ich wäre selbst für die Beschädigungen verantwortlich.


    Also bevor ich mich jetzt auf eine telefonische oder persönliche Auseinandersetzung mit dem Händler einlasse: Wie würdet ihr vorgehen? Ist das ganze nicht auch strafrechtlich relevant, sodass ich eigentlich auch zur Polizei gehen könnte? Ist ja mehr oder weniger schon eine (arglistige) Täuschung.

  • 1. Tief durchatmen, sei es noch so ärgerlich


    2. Den Fall sachlich und höflich schildern und im Klärung bitten. Zudem Bilder von dem betreffenden Artikel machen und der Mail anhängen.


    3. Reaktion abwarten



    Die Händler können sich in aller Regel nicht jeden Artikel vor dem Versand noch mal genau angucken. Daher ist vielfach davon auszugehen, dass diese von dem Zustand des Artikels genauso überrascht sind, wie der Käufer. In aller Regel sollte sich dann eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung finden lassen.

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  • Ist ja alles richtig was du schreibst, die Sache ist nur die, wie kannst du das alles beweisen?



    Wenn du Zeugen hast -alles o.k. Wenn nicht -wird es schwieriger. Was hat denn die Brille gekostet, ich meine lohnt sich da eine Auseinandersetzung? Ansonsten schick sie einfach zurück (14 Tage Frist) und warte wie der Verkäufer reagiert. Wenn er z.B. 10% oder 20% einbehalten will -weil sie gebraucht sei- mußt du selbst entscheiden, ob das nicht letztenendlich für dich besser wäre, anstatt monatelange Diskussionen mit dem Verkäufer.


    Wenn du auch noch "nachtreten" willst, würde ich eine e-mail an den Hersteller schreiben und das alles schildern. ;)

  • ich würde erstmal vom rücktrittsrecht gebrauch machen und das ding zurück schicken um die fristen zu wahren.
    vielleicht ist das auch alles kein problem und es wird anstandslos zurück genommen. warum über ungelegte eier diskutieren?

  • Zitat

    Original geschrieben von nehvada
    NICHT zurück treten sondern den mangel anzeigen!


    Völlig korrekt -> Ablauf wie in meinem letzten Beitrag.


    Wer sagt, dass der Händler sich auf jeden Fall quer stellt? Ich hatte bisher auch zwei oder drei Mal einen ähnlichen Fall und die Händler haben sehr schnell für Abhilfe gesorgt.

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  • Hallo,


    habe jetzt erstmal eine freundlich gehaltene Mail hin geschickt.


    Zitat

    das Päckchen ist gestern angekommen, und ich hatte heute morgen kurz Zeit rein zu schauen. Leider musste ich feststellen, dass die Brille ganz offensichtlich gebraucht (Verpackung schon geöffnet, Folien fehlen, Fingerabdrücke vorhanden) und beschädigt ist (Verkratzt bzw. Beschichtung teilweise abgeschabt).
    Natürlich bin ich etwas verwundert, da ich mit der letzten Bestellung sehr zufrieden war, und hätte hierzu erstmal gerne Ihre Meinung gehört.


    Die Brille hat 30 Euro gekostet, aber es ärgert mich einfach dass hier gebrauchte und beschädigte Ware verschickt wird, wobei es natürlich unwahrscheinlich ist, dass es sich um ein Versehen handelt. Mal abwarten ob ich überhaupt eine Antwort bekomme.

  • wenn man nicht zurück tritt, kann der händler 3x rumwurschteln bis man dann wieder wandeln kann.
    das wäre mir zu nervig. der rücktritt innerhalb 2 wochen ist da der kurze dienstweg.

  • So etwas ist natürlich ärgerlich, passiert aber leider (es arbeiten halt doch nur überall Menschen :) )


    Die Vorgehensweise ist doch ganz einfach. Wenn die Ware kommt, und nicht schon äusserlich entsprechende Schäden aufweist und so die Annahme verweigert, wird als aller erstes, noch bevor der PC eingeschaltet wird, und ein neuer Thread aufgemacht wird, der Händler kontaktiert und ihn auf den Mangel der Ware hingewiesen.


    So kann sich der Händler erst gar nicht später raus reden. Wenn natürlich jetzt erst mal Threads erstellt werden, und etliche Zeit vergeht, ist es für den Händler viel einfacher sich raus zu reden.


    Ausserdem gilt auch hier die goldene Regel: Miteinander kommunizieren räumt so manches Missverständnis aus der Welt und lässt erst gar keine Eskalation entstehen.


    Wenn man aber erst einen Thread aufmacht, dann kocht man immer weiter hoch, reagiert auch dementsprechend gegenüber dem Händler, der dann erst mal auf Distanz geht. So versaut man sich ganz schnell einfache unkomplizierte Optionen.


    Vor allem geht der Blutdruck immer weiter unnötig in der Höhe, während man mit einem Telefongespräch direkt nach feststellen des Mangels vermutlich wieder entspannt sein kann, weil das Problem längst geklärt ist.

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    wenn man nicht zurück tritt, kann der händler 3x rumwurschteln bis man dann wieder wandeln kann.
    das wäre mir zu nervig. der rücktritt innerhalb 2 wochen ist da der kurze dienstweg.


    Trotzdem nicht die richtige Vorgehensweise, da der durch den Rücktritt/Widerruf einmal die Rücksendekosten zu tragen hätte (da <40€) und zum anderen könnte der Händler einige Prozente des Warenwertes aufgrund der "Benutzung" abziehen.


    Daher: Mangel melden und in aller Regel wird einem auch geholfen.

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