Freifahrt für Schwerbehinderte - Auskenner gesucht

  • Hallo,


    stundenlanges googeln zu dem Thema hat mich mehr verwirrt als informiert, daher stelle ich die Frage mal hier - in der Hoffnung, daß sich jemand auskennt.


    Also: Als Schwerbehinderter mit einem bestimmten Merkzeichen im Ausweis hat man in D freie Fahrt bei der Bahn und in den Verkehrsverbünden. Ersteres aber nur im Radius von 50km um den Heimatort (bzw. gemäß dem "Streckenverzeichnis").


    Nun meine Frage. Angenommen, man hat bis zum Geltungsgebiet eines VVs ca. 30km Bahnfahrt - kann man die gesamte Strecke kostenlos fahren (vorausgesetzt, die anderen Voraussetzungen sind gegeben), ohne umsteigen zu müssen?


    Rein von der Logik her würde ich "ja" sagen ...

  • Re: Freifahrt für Schwerbehinderte - Auskenner gesucht


    Also ich habe das anders erklärt bekommen.


    Zitat

    Original geschrieben von Flyertom
    Als Schwerbehinderter mit Merkzeichen aG im Ausweis hat man in D freie Fahrt bei der Bahn und in den Verkehrsverbünden.

    , aber nur im Radius von 50km um den Heimatort (bzw. gemäß dem "Streckenverzeichnis").


    Du kannst also nicht von Lüneburg nach HH-Harburg fahren und von dort kostenlos im gesamten HVV rumgeistern, das wären deutlich mehr als 50 km.


    Wenn aber nämlicher VV bei Dir im Geltungsbereich beginnt und dessen Ausdehnung auf einer Strecke zufällig die 50km-Grenze überschreitet, dann darfst Du trotzdem bis zur äussersten Grenze dieses VV fahren.
    In RNV (Rhein-Neckar-Verkehrsverbund) gibts sowas von Wü bis KL

    Gier frisst Hirn, soweit vorhanden | Rauchen bildet - Krebs Meine Frau starb daran.

  • In jedem VV kann man kostenlos fahren, nur wenn zwischen zwei VV ohne Abkommen die Bahn genommen werden muss und das über 50KM vom Wohnort stattfindet, dann braucht man eine Fahrkarte (lediglich) für das Zwischenstück.

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Re: Freifahrt für Schwerbehinderte - Auskenner gesucht


    Zitat

    Original geschrieben von Flyertom
    Also: Als Schwerbehinderter mit einem bestimmten Merkzeichen im Ausweis hat man in D freie Fahrt bei der Bahn und in den Verkehrsverbünden.


    Aber nicht vergessen, daß man auch die Wertmarke braucht und dafür ggf. eine Gebühr zahlen muss.
    Ansonsten ist folgende Seite ganz übersichtlich: http://www.seh-netz.info/ausweis/seite2.php
    oder: http://de.wikipedia.org/wiki/Unentgeltliche_Beförderung
    Gesetzestext im SGB IX (insbesondere §147 beachten): http://bundesrecht.juris.de/sg…JNR104700001BJNG002900000


    Edit: Zu beachten ist, daß Verkehrsverbünde und Tarifgemeinschaften nur dann automatisch zu kostenfreier Beförderung im Zug führen, wenn auch die Bahnlinie(n) mit zum Verbund/zur Tarifgemeinschaft gehören. In der Wikipedia ist z.B. der Verbund Ems-Jade genannt, der nur Buslinien umfassen soll. (In der Wikipedia Übersicht also auf "mit SPNV" achten)


    Zudem sind ja viele Bundesländer (fast) komplett durch Verkehrverbünde und Tarifgemeinschaften abgedeckt.
    vergl: http://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrsverbund
    Dort die schöne Übersichtskarte, der man die minimalen 'weißen Flecken' entnehmen kann.
    Einzig über die Grenzen der VV und Tarifgemeinschaften (letzteres z.B. in Schleswig-Holstein, wo es fürs gesamte Land nur eine Tarifgemeinschaft, aber keinen Gesamt-Verkehrsverbund und keine gesamte Flächendeckung durch VV gibt) und ob es -was selten vorkommt- keinen Übergangstarif zwischen den VV gibt, muss man sich informieren.
    Und außerhalb der 'großen' Verkehrsverbünde finden sich bestimmt einige (private) Busunternehmen und/oder Zugbegleiter, die das Recht auf kostenlose Beförderung für bestimmte Strecken(abschnitte) bestreiten.


    Zitat


    Du kannst also nicht von Lüneburg nach HH-Harburg fahren und von dort kostenlos im gesamten HVV rumgeistern, das wären deutlich mehr als 50 km.


    Aber genau das ist möglich. Schon alleine deswegen, weil Lüneburg (seit einiger Zeit) zum HVV-Tarifgebiet gehört.

  • Die Wikipedia-Einträge zum Thema kenne ich, auch die Wertmarke ist mir ein Begriff, die verlinkten Seriten habe ich beim googeln auch gesehen.


    Ich merke schon, das ist ein äußerst kompliziertes Thema, das kann man auch den falschen Aussagen hier im Thread sehen.

  • So, ich melde mich dann auch mal zu wort...
    Man kann tatsächlich in jedem VV das Recht auf kostenlose Beförderung in Ansrpuch nehmen. Meiner Erfahrung nach sind die meisten Strecken in Hessen, NRW, Rheinland Pfalz und Niedersachsen damit abgedeckt, d.h. Man kann z.B. mit den s.g. Bummelzügen von Kaiserslautern über Manheim-Frankfurt-Kassel-Göttingen-Hannover bis nach Wolfsburg fahren, ohne einen cent dazu zu bezahlen, schwierig wird es nur dann, wenn man einen Hund (kein Blindenhund) dabei hat, der je nach Regeln des Verkehrsverbundes etwas kostet, denn man bekommt die Karten für entfernte VVs nicht vor ort...
    Voraussetzung ist halt der 2-farbige Ausweis mit der Berechtigung zum Erwerb einer Wertmarke iVm jener Wertkarte. Man spart echt eine menge Geld, dafür kostet es halt unmengen von Zeit, so durch halb Deutschland zu fahren :D
    Kleiner Tipp am Rande: in den Zwischenbereichen kann man die Tickets auch nachlösen, oft haben aber die Schaffner Mitleid/keine Lust und belassen es dabei - man muss oft also nicht dazu zahlen, obwohl es offiziell eigentlich so sein sollte...

  • Zitat

    Original geschrieben von Flyertom
    Ich merke schon, das ist ein äußerst kompliziertes Thema, das kann man auch den falschen Aussagen hier im Thread sehen.


    Wenn du konkret sagst, um welchen VV bzw. welche Strecke dorthin es geht, kannst du ggf. eine sichere Auskunft bekommen.


    Aber du hast schon recht. Meiner werten Mutter ist es z.B. auf der RE-Strecke zwischen München und Nürnberg auch zu kompliziert, da kauft sie sich lieber ein Bayernticket und gut ist. ;)

  • @ Flyertom


    mal zu der ursprünglichen Frage. Auch von meiner Logik her müsste die die Antwort 'ja' lauten. Aber die Logik der Behörden (incl. Bahn) geht ja manchmal etwas seltsame Wege.
    Allerdings aus Erfahrung: beim Kauf einer Wertmarke durch meine Angehörige wurde jeweils ein extra Ausdruck mitgeliefert auf dem die kostenfrei nutzbaren Strecken im Detail angegeben wurden. Diese endeten dann zum Teil in Kleinkleckersdorf vor einem grösseren Zielort. ("Streckenverzeichnis" wie Du schon erwähnst)


    Ich denke wenn jetzt Kleinkleckersdorf im VV des Zielortes liegt, Du dort ausgestiegen bist, dann kannst Du ja ohne Probleme in Kleinkleckersdorf in den nächsten Zug steigen um zum Zielort kostenfrei zu fahren.


    Warum solltest Du also nicht gleich in dem Zug sitzen bleiben und kostenlos 'durchfahren' ? :confused:


    Gruß


    octo32

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