Ich weiss ja nicht, ob ich es nochmal erwähnen muss aber:
Bei mir (egal ob jung oder alt)
führt an der PKV nunmal garkein Weg vorbei.
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Ich weiss ja nicht, ob ich es nochmal erwähnen muss aber:
Bei mir (egal ob jung oder alt)
führt an der PKV nunmal garkein Weg vorbei.
ZitatOriginal geschrieben von max4you
Wenn das Kind ohne Gesundheitsprüfung versichert werden soll, kommt lediglich die bestehende PKV in Frage (hast du ja ausführlich beschrieben). Somit kann man sich durchaus von der PKV die Alternativen erläutern lassen / sich beraten lassen. Insbesondere dann, wenn der Vermittler hiermit offenbar ein "Problem" hat.
Man kann sich aber von "der" PKV nur die Alternativen des eigenen Hauses erläutern lassen (mit dem Wort "beraten" habe ich in dem Zusammenhang ein Problem). Das reicht aber nicht aus, um eine objektive Entscheidung fällen für oder gegen diese Gesellschaft fällen zu können, dazu muß man über den Tellerrand hinaus schauen.
ZitatOriginal geschrieben von max4you
Ob ggf. ein anderer Tarif mit Gesundheitsfragen besser geeignet wäre, könnte ebenfalls von der PKV mitgeteilt werden.
Schon wieder "die PKV". Warum soll der "Berater" von Gesellschaft A jemandem raten, zu Gesellschaft B zu gehen, weil die u.a. bessere Tarife haben?
ZitatOriginal geschrieben von max4you
Soll das Kind vllt sogar zu einer anderen Gesellschaft (falls Voraussetzungen gegeben sind) MUSS sicherlich eine unabhängige Beratung eingeholt werden. Diesen Fall halte ich persönlich jedoch für recht selten und unwahrscheinlich.
Warum selten und unwahrscheinlich?? Wenn man sich erstmal grundsätzlich für die PKV entschieden hat, dann sollte man hier gerade genau hinschauen, welchen Tarif und welche Gesellschaft man nimmt, um Fehler, die man ggfs. bei der eigenen Versicherung gemacht hat (weil man es z.B. -auch wegen fehlender unabhängiger Beratung- nicht besser gewußt hat), zumindest für das Kind nicht zu wiederholen.
Es gibt übrigens keine Gesundheitsfragen für ein Neugeborenes, den meisten PKVen reicht ein "o.B." bei der U1 und U2.
Wobei längst nicht alle PKVen überhaupt noch Einzelverträge für Kinder anbieten.
ZitatOriginal geschrieben von max4you
Ich habe geschrieben, dass das Kind einen Rechtsanspruch auf die PKV hat. Ob der Versorger mit Einverständnis des Partners aus dieser Pflicht "befreit" wird, ist ein anderes Paar Schuhe.
"Dem Kind sollten die Verhältnisse, die bisher sein Familienleben geprägt hätten, so weit wie möglich erhalten bleiben. Dazu zähle auch die private Krankenversicherung. Die Richter betonten zugleich, mit den allgemeinen Unterhaltszahlungen, die der Vater erbringe, seien die Beiträge nicht abgedeckt. Vielmehr müsse er diese Kosten zusätzlich zum sogenannten Regelunterhalt zahlen. " Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz
Bei dem von Dir zitierten Urteil ging es um den Fall, wo man sich eben nicht einig war. Daß man dann als Zahl-Vater (so ist es ja meistens) in die Röhre guckt, ist klar.
@ft: Du hast wirklich Probleme... Meine Güte
Dei Entscheidung PKV ist bereits beim Elternteil gefallen und es geht lediglich um eine Nachversicherung / Neuversicherung des Kindes.
Wenn auch der Vater / die Mutter über den Wechsel hin zu einer anderen PKV nachdenken -> unabhängige Beratung.
Wenn alles so bleiben soll wie es ist, kommen für das Kind in der Regel nur die Tarife der aktuellen Gesellschaft und deren Annahmebedingungen zu tragen. -> Gespräch mit der bestehenden PKV oder einem Berater, der sich dazu bereiterklärt (siehe oben - der Berater wollte / konnte nicht).
Ein Kind einzeln bei anderen PKV zu versichern ist eine recht spezielle Vorgehensweise und auch ist das Angebot dort recht begrenzt. -> Erkundigung bei unabhängiger Stelle.
Gesundheitsfragen: Ob eine PKV keine oder eine verkürzte Gesundheitsprüfung vornimmt, kann einen erheblichen Unterschied ausmachen. Selbst wenn lediglich Untersuchungsberichte angefordert werden.
Nun klinke ich mich aber aus, denn deine PKV-Beratungsphobie finde ich im angefragten Fall ein wenig verquert.
Zum Urteil: Richter entschieden, dass ein Kind ein Anrecht auf den Erhalt des bisher vorhandenen Lebensstandards hat und, dass die Beiträge zur Krankenversicherung nicht im regulären Unterhalt einberechnet sind. Vielmehr werden zus. Beiträge zur PKV als angemessener Unterhalt im Sinne von § 1610 Abs. 1 BGB genannt.
Es ist also nicht die Frage, ob der Erziehungsberechtigte auf die PKV besteht, sondern vielmehr, ob dieser mit seiner Willenserklärung zum finanziellen Vorteil des Versorgers, hierauf aktiv verzichtet -> Zustimmung zum Wechsel in die GKV. In letzter Konsequenz unterscheiden sich unsere Interpretationen wenig voneinander. Denn in beiden Fällen entscheidet nicht der Versorger über den Wechsel.
Gegen einen Wechsel in die GKV sprach im konkreten Fall, dass die Leistungen einer GKV inkl. Zusatz nicht dem bisherigen Niveau entsprochen hätte. Besonders entscheidend war sicherlich in dem Urteil, dass das Kind erkrankt gewesen ist und eine Zusatzvers. womöglich gar nicht angenommen worden wäre.
Als Hintertüre: "Wenn die gesetzliche Krankenversicherung in Kombination mit einer privaten Zusatzversicherung beinhaltet, kann das Kind auf einen Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung mit privater Zusatzversicherung verwiesen werden, sofern dies die wirtschaftlich sinnvollere Alternative ist." OLG Koblenz Az.: 11 UF 620/09
Wenn du es haarklein lesen willst, google mal das Aktenzeichen.
So, zu diesem Thema klinke ich mich jetzt auch aus - wie weiter oben schon geschrieben, war es ein Hinweis, welcher lediglich im Trennungsfall eine Rolle spielt.
Viel Spaß bei deiner weiteren Def. rund um die Beratung
Viele Grüße
edit: @ Kaan - nein du musst es nicht wieder erklären. Du bekommst Beihilfe und das Thema ist lange durch! Zudem bist du jung, gesund, BREs und zahlst stark reduzierte Beiträge. Gratulation an dieser Stelle. Frag mal bei der debeka, welche Leistung du bspw. für einen Rollstuhl bekommen würdest. (keine Drohung!
) [/QUOTE]
P.S Die Leistung der sogenannten Krankenfahrstühle wird dieses Jahr bei der Debeka erhöht :top:
Aber der Rollstuhl ist natürlich ein entscheidenes Argument
:flop:
Aber frag doch mal, was du für Zahnersatz etc bei der Debeka bekommst
:top:
Der beste Deutsche Krankenversicherer die Debeka :top:
Bessi
irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, daß Dich meine "Beratungsphobie" aus persönlichen/beruflichen Gründen nervt? Hast Du irgendwas mit einer PKV zu tun?
ZitatOriginal geschrieben von max4you
Dei Entscheidung PKV ist bereits beim Elternteil gefallen und es geht lediglich um eine Nachversicherung / Neuversicherung des Kindes.
Aha, und das steht wo genau? Der Threadtitel lautet doch "Private oder Gesetzliche Krankenversicherung bei Neugeborenem?" und nicht "Welche PKV soll ich für mein Kind wählen?".
Vielleicht solltest Du mit dieser Einstellung
ZitatOriginal geschrieben von max4you
Möchte mir nicht alle Beiträge durchlesen (...)
nicht ganz so weit aus dem Fenster lehnen.
Für mich hat sich das Thema auch erledigt, zumal es den TE eh nicht mehr zu interessieren scheint.
Ich bin Versicherungsmakler.....
Aber du legst dich bei dem Thema offenbar mit jedem an. Vllt. solltest du ein wenig genauer lesen
Der Thread ist auch nicht: "Welche GKV / PKV..." sondern immer damit gekoppelt, dass min. ein Elternteil bereits PKV-versichert ist. Die Frage ist GKV oder PKV des jeweiligen Elternteils. Ich habe sogar geschrieben, dass bei Nachwuchs grundsätzlich das gesamte Versicherungskonzept überdacht werden sollte. Wenn jedoch die Wahl auf die PKV fällt, kommt i. d. R. lediglich die bestehende PKV in die engere Wahl.
FloHech
Sie: Private Krankeversicherung, beihilfeberechtigt
Ich: gesetzliche Krankenversicherung
TonyLuka
Sie-> Gesetzlich
Ich-> Privat
Smsprotest
Die kleine ist Privat versichert. Erweiterung des Vertrags des Vaters, der im öffentlichen Dienst tätig ist. ca. 30 EUR pro Monat mehr.
devilrider
Ich bin seit ca.6 Jahr PKV versichert.
Ich habe jetzt mit meiner KV gesprochen, es gibt 2 Möglichkeiten. Mein zukünftiges Kind an meine Versicherung bzw. meinen Tarif anzuhängen oder einen eigenständigen Vertrag abzuschließen.
Wenn du einen bereits laufenden Vertrag umdecken willst, kläre bitte auch über den Verlust der Rückstellungen (bei Altverträgen gegen 100%) und sonstige mögliche Nachteile auf (erneute Gesundheitsprüfung usw)
Viele Grüße
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Flyertom
Bingo, wußte ich's doch.
Wenn Du mit "anlegen" das Wiedergeben von eigenen Erfahrungen meinst, die z.T. kein halbes Jahr alt sind, dann ja. Sorry, wenn da einiges nicht mit Deiner Sichtweise übereinstimmen und/oder gegen Deine Versicherungsmaklerehre gehen sollte.
Bist Du eigentlich Spezialmakler für PKV oder machst Du PKV nur "nebenbei"?
Lies dir mal deine Beiträge durch und du wirst wissen was ich meine. Bisher wurden alle Aussagen von dir kritisiert. Und das beziehe ich jetzt nicht auf meine Person. Falls du nicht im Versicherungssektor bist, überlege mal in diesen zu wechseln. Menschen wie du werden immer gesucht.
Obwohl, so groß ist die Erfahrung dann wohl doch nicht / ich frage mich woher der plötzliche Wandel deiner Aussagen kommt...
ZitatOriginal geschrieben von max4you
Ich bin Versicherungsmakler.....
Bingo, wußte ich's doch.
ZitatOriginal geschrieben von max4you
Aber du legst dich bei dem Thema offenbar mit jedem an.
Wenn Du mit "anlegen" das Wiedergeben von eigenen Erfahrungen meinst, die z.T. kein halbes Jahr alt sind, dann ja. Sorry, wenn da einiges nicht mit Deiner Sichtweise übereinstimmen und/oder gegen Deine Versicherungsmaklerehre gehen sollte.
Bist Du eigentlich Spezialmakler für PKV oder machst Du PKV nur "nebenbei"?
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