ZitatOriginal geschrieben von max4you
In der PKV hat jeder einen "eigenen" Vertrag. Abhängig von der Vertragsgestaltung kann es sicherlich zu Vor- oder Nachteilen kommen. Doch da bist du frei in deiner Entscheidung. Lass dich bestenfalls von deiner PKV ausgiebig beraten. Den Vermittler benötigst du hierzu nicht unbedingt.
Den letzten Satz kann ich nicht unterschreiben! Die eigene PKV kann einen gar nicht unabhängig beraten, wie auch?! So richtig "frei" ist man in seiner Entscheidung auch nicht, denn die eigene PKV muß das Kind in der Regel maximal zu dem Schutz versichern, den auch die Eltern haben.
ZitatAlles anzeigenSoll das Kind in die (meist leistungsstärkere) private Krankenversicherung gilt folgendes:
- Nachversicherung ohne Gesundheitsprüfung und weitere Zuschläge ist nur bei der Gesellschaft der Eltern möglich und in der Regel max. zu dem Schutz den einer der Eltern hat. Hier gibt es aber unterschiedliche Regelungen und mittlerweile Verbesserungen zur freien Wahl des Selbstbeteiligung oder des Versicherungsschutzes. Zu beachten sind hier die Fristen zur Nachversicherung, welche in §2 der MB KK geregelt ist.
(2) Bei Neugeborenen beginnt der Versicherungsschutz ohne Risikozuschläge und ohne Wartezeiten ab Vollendung der Geburt, wenn am Tage der Geburt ein Elternteil mindestens drei Monate beim Versicherer versichert ist und die Anmeldung zur Versicherung spätestens zwei Monate nach dem Tage der Geburt rückwirkend erfolgt. Der Versicherungsschutz darf nicht höher oder umfassender als der eines versicherten Elternteils sein.
- Ist eine Absicherung bei einer anderen Gesellschaft gewünscht, so muss zuerst geklärt werden ob diese Kinder überhaupt allein versichert. Ist dieses der Fall ist in jedem Fall ein Antrag mit Risikoprüfung zu stellen und die Gesellschaft wird aufgrund der darin enthaltenen Daten eine Annahmeentscheidung treffen. Da die Gesellschaften sich nicht gerade um alleinversicherte Kinder reißen, da dieses ein recht “teures” Klientel ist, ist eine Beratung durch einen Spezialisten durchaus sinnvoll.
ZitatOriginal geschrieben von max4you
Bedenken sollte man neben den Vor- und Nachteilen einer PKV / GKV - Absicherung auch, dass die Kinder bis zum 18. / Ende der Ausbildungszeit einen Rechtsanspruch auf den in der Vergangenheit gewährten Versicherungsschutz haben.
Will es keinem wünschen, doch im Fall einer Trennung / Scheidung, muss der Versorger für die Kosten der PKV aufkommen - auch, wenn die Kinder theoretisch in der Fam.-Versicherung des Partners kostenfrei versichert werden könnten.
Stimmt insoweit, wenn der Sorgeberechtigte (i.d.R. die Mutter) darauf besteht.