Dienstleistung (Scheiben Tönen) wurde nicht korrekt ausgeführt! Was kann ich tun?

  • Hi Leute,


    habe leider ein Problem. Habe mir am 31.12.2009 bei unserem Firmenwagen (E90 BMW) die Scheiben tönen lassen. Der "Fachmann" wurde mir von einem Freund empfohlen. Der hat zwar eine Firma mit Internetauftritt, aber unter der Adresse ist nur ein Briefkasten (wusste ich vorher nicht). Naja Termin ausgemacht und er hat mir die Scheibe in einer Garage von einem Privathaus getönt (dort wohnt er aber nicht bzw sein Name steht nicht am Haus).


    Zu allererst hat er mit eine andere Folie eingebaut als abgemacht. Vereinbart war Folie von LLumar (Markenfolie), eingebaut wurde Sunguard. Angeblich gleiche Qualität. Nun gut...leider wurde in 2 Seitenscheiben ein Haar eingeschlossen, was sehr unschöne Flecken gibt. Auch die Heckscheibe wirft einige Blasen und Staubeinschlüssen sind ebenfalls zu sehen. Habe ich natürlich erst am nächsten Tag entdeckt :o Alles in allem nicht hinnehmbar bei einem solch neuen Wagen.(ein anderer Folienbetrieb hat nur mit dem Kopf geschüttelt). Natürlich sofort reklamiert und Besichtigungstermin ausgemacht. Er versprach die Seitenscheiben neu zu machen und die Heckscheibe nachzubessern. Auch 20€ wollte er Rückerstatten wegen der anderen Folie. Gezahlt habe ich übrigens 200€ inkl Rechnung mit Mwst. Diesen Nachbesserungstermin hat er aber abgesagt aus terminlichen Gründen.


    Seit dem geht er nicht ans Handy und wenn doch legt er einfach auf! Also er will sich der Nachbesserung entziehen. Auch auf emails, sms keine Antwort.


    Normalerweise würde ich die Sache jetzt über die Rechtschutz laufen lassen und alles über Anwalt klären. Da es jedoch ein Firmenwagen ist, greift meine private Rechtschutz nicht. Gewerbl. Rechschutz nicht vorhanden. (wir sind ne 2-Mann Firma).


    Ich habe jetzt eine schriftliche Mahnung per Einschreiben verschickt, dass die Nachbesserung innerhalb 14 Tagen erfolgen soll. Ansonsten würde ich die Folie von einer richtigen Firma neu verkleben lassen. Kostet rund 250€. Die kosten muss dann er tragen.


    So die 14 Tage sind fast vorbei. Natürlich keine Rückmeldung von diesem Spezi. Wie gehe ich jetzt am besten vor. Welche Möglichkeiten habe ich, wie wirke ich jetzt ein Mahnverfahren ein (schon blöd so ohne Anwalt :mad: )


    Ich möchte v.a. nicht die Scheiben neu Tönen lassen und dann auf den Kosten sitzen bleiben....weil vieleicht bei dem nichts zu holen ist? Kann ich die Nachbesserung erzwingen? Das wäre ja möglich, selbst wenn bei dem nichts zu holen ist.


    Also über alle Tips wäre ich sehr dankbar. Wenns mir nicht schadet oder angekreidet werden kann, nenne ich auch gern Ross und Reiter! nicht dass noch jemand auf den reinfällt (Region Mittelfranken)


    Danke schon mal!

  • Naja, bei nem Gegenstandswert bis 300,00 EUR sollten die außergerichtlichen Anwaltskosten, die Du vorstrecken müsstest, bei 32,50 EUR zzgl. Steuer und Auslagen liegen. Von daher solltest Du Dich nicht abschrecken lassen, zu einem Anwalt zu gehen. Der freut sich übrigens bestimmt über den hohen Gegenstandswert :top:


    Gruß,
    Loyo

  • Naja + Steuer und Auslagen kann ja wieder alles heißen. Dann sind doch paar mehr Briefe nötig und schwups bin ich bei 100€ Anwaltskosten. Ich möchte hier ungern schlechtem Geld noch gutes hinterher werfen. Es muss doch auch halbwegs erfolgsversprechend ohne Anwalt gehen. Oder Täusche ich mich da? Wie geht man hier vor?

  • Zitat

    Ich möchte hier ungern schlechtem Geld noch gutes hinterher werfen. Es muss doch auch halbwegs erfolgsversprechend ohne Anwalt gehen. Oder Täusche ich mich da?


    Bei einer "Briefkastenfirma"? Da täuscht Du Dich...
    Insofern gehtst Du entweder den harten und teuren Weg (mit dem Risiko dass dort im Fall eines Falles eh nichts zu holen ist) oder hakst das als ärgerliche Erfahrung ab und lässt sowas zukünftig gleich bei einem Fachbetrieb machen.


    Mahnbescheid bringt Dir nichts, weil Du keine Geldforderung hast sondern eigentlich eine Leistung (Nachbesserung) einfordern willst.


    Insofern kannst Du Dir nur einen Anwalt nehmen, der setzt ein Schreiben mit Fristsetzung zur Erfüllung der Leistung auf, wenn die Frist verstreicht wird geklagt. Das zahlst Du alles erstmal in Vorleistung.


    Und dann bekommst Du in 12-18 Monaten ein Urteil in dem der Typ verurteilt wird (oder auch nicht), sofern der Kerl bis dahin nicht längst über alle Berge ist oder unter einem anderen Namen weitermacht.


    (Vor dem Amtsgericht könntest Du auch selbst ohne Anwalt klagen, das Ergbnis bzw. die Erfolgsaussichten im Endeffekt wirklich die Nachbesserung oder das Geld zu bekommen ist aber genauso schlecht, kostet nur weniger).

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Mahnbescheid bringt Dir nichts, weil Du keine Geldforderung hast sondern eigentlich eine Leistung (Nachbesserung) einfordern willst.


    Er hat ihn doch erfolglos zur Nachbesserung aufgefordert - damit besteht das Recht zur Selbstvornahme und hierfür auch Anspruch auf Vorschuss, § 637 Abs. 2.


    Also ggf. nochmal auffordern, Vorschuss zur Mangelbeseitigung zu zahlen und dann Mahnbescheid beantragen. Widerspricht Gegener nicht, hat man dann in ein paar Wochen einen Vollstreckungsbescheid, der einem dann auch wenig nützt, wenn der Gegner nichts hat. Und jeder Vollstreckungsversuch kostet auch was - seien es Kosten für den Gerichtsvollzieher oder Gerichtskosten für den Erlass einen Pfändungsbeschlusses etc.


    Also nach Möglichkeit herausfinden, wie es um den Kollegen bestellt ist (erster Anlaufpunkt insolvenzbekanntmachungen.de und ggf. Anruf beim Amtsgericht und nach einem Eintrag im Schuldnerverzeichnis fragen).


    Inkl. Steuern + Auslagen betragen die außergerichtl. Anwaltskosten übrigen 46,41 €, wenn Dir nicht aus Schmerzensgeldgesichtpunkten eine Honorarvereinbarung vorgelegt wird. :D

  • Und selbst wenn man sich da jetzt über diesen Umweg eine Geldforderung draus konstruiert, spätestens wenn der Mahnbescheid verschickt wird widerspricht der Kerl ohne Begründung und es läuft doch auf eine Klage raus.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    spätestens wenn der Mahnbescheid verschickt wird widerspricht der Kerl ohne Begründung und es läuft doch auf eine Klage raus.


    In vielen Fällen wird da nicht widersprochen, sondern das Problem stellt sich eben auf der Vollstreckungsebene. Aber vielleicht kommt der Knabe ja die nächsten 30 Jahre nochmal zu Geld.

  • Ich würde einfach mal sagen: Du würdest den Pfuscher ernsthaft nochmal an den E90 lassen?

    [b]Droide - zwischen Comfort und Datenschutz[b/]

  • 200 Euro mit Rechnung und MwSt und Material? Sei mir nicht böse, aber bei dem Preis kann man nicht viel erwarten! Trotzdem ist das eine Sauerei!


    Habe für eine vergleichbare Leistung bei einem Autoglaser 2006 mit Steuer ca. 320 Euro bezahlt, dafür einwandfreie Arbeit. Habe ich nur genommen, da er mir sagte, er bekomme alle diesbezüglichen Aufträge der naheliegenden Mercedes Benz Niederlassung.


    Durch die Rechnung Deines Töners hast Du wenigstens Gewährleistungsansprüche, müßtest Du zwar vermutlich auch durchsetzen können, aber ist im Notfall was zu holen?


    Gruß Boris

  • Danke schon mal für die Antworten. Hab mir schon gedacht dass das schwierig wird!


    Zum Preis: 200€ ist jetzt schon günstig aber nicht verdächtig billig! habe schon andere Preise im Internet gefunden die noch günstiger lagen! Naja hinterher ist man immer schlauer :mad:

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