Frage zum Widerrufsrecht bei Teillieferungen

  • Hallo zusammen!


    Folgende Frage habe ich mir schon häufiger gestellt, konnte hierzu aber keine Antwort finden. Folgendes Beispiel:


    Ich kaufe im Versandhandel mehrere Kleidungsstücke. Diese sind nicht alle sofort lieferbar, sondern werden - aufgrund unterschiedlichen Verfügbarkeiten - nach und nach zugeschickt.


    Wie verhält es sich hier mit dem Widerrufsrecht? Nach §357 BGB können dem Kunden ja die Rücksendekosten auferlegt werden, "wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt [...]".
    Nun bekomme ich über mehrere Wochen verteilt immer wieder Nach- bzw. Teillieferungen mit jeweils einem Artikel dessen Warenwert unter 40 EUR liegt. Ich probiere den einzelnen Artikel bei jeder Nachlieferung dann immer sofort an und stelle fest, dass er mir nicht passt oder gefällt und schicke diesen einzeln zurück.


    In diesem Fall sollten mir die Rücksendekosten doch eigentlich nicht auferlegt werden können, oder? Denn schließlich kann ich nichts dafür, dass mir das Versandhaus die Waren alle einzeln zuschickt?!

    Vodafone Smart L+
    Fonic (GGfrei)

  • Bei Teillieferungen aus einer Bestellung beginnt die Widerrufsfrist erst bei vollständiger Erfüllung. Heißt Du kannst mit der Rücksendung warten bis alle Teile eingetroffen sind und dann eine Rücksendung machen.

  • Selbst wenn er alle Waren auf einen Schwung zurückschickt und die addierten Einzelpreise 40€ übersteigen, aber keine einzelne Ware mehr als 40€ gekostet hat, könnten ihm die Rücksendekosten wirksam auferlegt werden.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Soweit richtig, wenn man aber ein Teil über 40,- € dabei hat reicht das ja aus, und da kann man bei Teillieferungen ja sammeln bis so ein Teil dabei ist. Wenn grds. aber kein Teil mehr als 40,- € kostet ist es in der Tat egal.

  • Er schrieb, dass er nun wochenlang Teillieferungen erhält, deren Warenwert jeweils <=40€ ist.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Was lernt der "optimierungs"bewusste Käufer daraus? Immer einen Artikel über 40,- € mitbestellen, den man eh nicht braucht...


    Wird dringend Zeit, dass die Damen und Herren von der Regierung mal das EuGH Urteil nehmen und endlich mal eindeutige und vernüftige Regularien schaffen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!