Hallo zusammen!
Folgende Frage habe ich mir schon häufiger gestellt, konnte hierzu aber keine Antwort finden. Folgendes Beispiel:
Ich kaufe im Versandhandel mehrere Kleidungsstücke. Diese sind nicht alle sofort lieferbar, sondern werden - aufgrund unterschiedlichen Verfügbarkeiten - nach und nach zugeschickt.
Wie verhält es sich hier mit dem Widerrufsrecht? Nach §357 BGB können dem Kunden ja die Rücksendekosten auferlegt werden, "wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt [...]".
Nun bekomme ich über mehrere Wochen verteilt immer wieder Nach- bzw. Teillieferungen mit jeweils einem Artikel dessen Warenwert unter 40 EUR liegt. Ich probiere den einzelnen Artikel bei jeder Nachlieferung dann immer sofort an und stelle fest, dass er mir nicht passt oder gefällt und schicke diesen einzeln zurück.
In diesem Fall sollten mir die Rücksendekosten doch eigentlich nicht auferlegt werden können, oder? Denn schließlich kann ich nichts dafür, dass mir das Versandhaus die Waren alle einzeln zuschickt?!