ZitatOriginal geschrieben von Seadart
Also ich sehe das so.....im Prinzip ist es doch egal ob er den Schaden von der Versicherung beheben lässt oder auch nicht....es ist eigentlich auch egal ob er den schaden überhaupt beheben lässt! Ein schaden ist so oder so für deinen Chef entstanden und da dieser höher ist als 300 Euro sehe ich auch keinen Grund warum du deine vertraglichen Pflichten nicht einhalten solltest!
Ja, auf den ersten Blick hast Du sicher Recht und ich kann Deine Argumentation auch verstehen, wie ich weiter oben auch schon angedeutet habe.
Auf der anderen Seite geht es hier allerdings um zwingendes Recht, das er mit vertraglichem Recht nicht so einfach umgehen kann.
Man kann in seine Verträge schreiben, was man möchte - genauso wie auch in den AGB. Das letztere nicht unbedingt wirksam sein müssen, zeigt auch §305 ff BGB.
Wenn es nun mal so geregelt ist, dass der AG nur dann vom AN eine Selbstbeteiligung verlangen kann, wenn der Schaden auch durch die Vollkasko reguliert worden ist, dann wird das auch seinen Grund haben. Die Frage ist nur, ob das auch tatsächlich so ist.
ZitatAuf der anderen Seite steht natürlich das dein Chef seine vertraglichen Pflicht auch nicht einhält. Du kannst es jetzt darauf ankommen lassen mit dem Risiko das du deinen Job nicht mehr sehr langen haben könntest.
Ich kenne deine Situation nicht, aber auf Dauer scheint euer beider Verhältnis auf kurzer bis mittlerer Sicht nicht unter den besten Sternen zu stehen
Ich hatte ohnehin nicht vor, nach dem jetzt sehr erfolgreich abgeschlossenem Studium dort noch lange zu arbeiten. Dennoch habe ich dort die letzten 1,5 Jahre sehr gerne gearbeitet und auch vernünftige Arbeit abgeliefert. Nicht umsonst wurde ich gefragt, ob ich als Urlaubsvertretung festeingestellt werden möchte.
Ich bin im übrigen nicht der Einzige, der "Probleme" dort hat. Andere sprechen es vielleicht nicht an... Aber das soll hier nicht das Theme sein. ![]()
Die zentrale Frage ist immer noch:
ZitatOriginal geschrieben von knocker
Hat der AG tatsächlich nur Anspruch auf die SB des AN, wenn auch die Vollkasko tatsächlich in Anspruch genommen wird?