Falsche Kontonr. bei Lastschrift

  • Hey Leute,


    ich hab bei einer Lastschrift eine Zahl in der Kontonummer vergessen.


    Weiß jemand wie das rechtlich ist? Das Unternehmen verlangt nun Kostenerstattung, da die Bank offenbar Rücklastschriftgebühren erhoben hat. Aber die Bank hätte doch mit der falschen Kontonummer gar nicht erst abbuchen dürfen? Also hätten keine Bankgebühren entstehen dürfen, oder?


    Grüße

    »Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave« (Aristoteles)

  • Dieser Fehler geht voll zu deinen Lasten. Bei falscher nicht existierender Kontonummer kann diese bei der Bank nicht zugeordnet werden und die Lastschrift geht deshalb an den Aussteller zurück. Die Kosten mußt du also tragen. Immer aufpassen , das Kontonummer und BLZ richtig ist, das gilt auch für Überweisungen.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Über welche Summern reden wir denn? 3€?
    Du hast etwas vergessen - also hast du auch dafür gerade zu stehen ;)
    Die Forderung ist rechtlich haltbar.

  • Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Dieser Fehler geht voll zu deinen Lasten.

    Die Frage stellt sich ja gar nicht. Das ist klar.


    Zitat

    Bei falscher nicht existierender Kontonummer kann diese bei der Bank nicht zugeordnet werden und die Lastschrift geht deshalb an den Aussteller zurück. Die Kosten mußt du also tragen.

    Dabei entstehen (berechnete) Kosten? Ich dachte eine Rücklastschrift entsteht wenn abgebucht wird und wieder rückgebucht wird (vom Kontoinhaber) oder wenn das Konto nicht gedeckt ist. Wäre das passiert, so wären die Kosten doch Schuld der Bank?


    Zitat

    Original geschrieben von Bino-Man
    Über welche Summern reden wir denn? 3€?

    Nö, € 7,50. Aber um die Summe geht's gar nicht, sondern ums Prinzip. ;)

    »Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave« (Aristoteles)

  • Wie wollen die denn abbuchen, wenn die Kontonummer nicht existiert? Die Lastschrift kann in diesen Fall gar nicht abgebucht werden und geht deshalb an den Aussteller zurück.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Für die Zukunft:


    Banken haften so gut wie nie und erst Recht nicht für Fehler ihrer Kunden.


    Selbst das kontrollieren des angegebenen Empfängers mit der Kontonummer wurde vor kurzem abgeschafft.


    Falschüberweisungen sind richtig übel, denn Du mußt den, der das Geld fälschlicherweise bekommen hat selber anschreiben und "bitten" Dir dein Geld zurückzugeben.


    In deinem Fall hat die Firma recht, es ist ein Schaden entstanden den Du jetzt bezahlen mußt.

    "It's not denial. I'm just selective about the reality I accept."

  • Zitat

    Original geschrieben von StebuEx
    Was für ein Mumpitz.
    Die Prüfung der Kontonummer gehört zu den ureigensten Aufgaben einer Bank, selbstverständlich kann sie dafür nichts in Rechnung stellen.
    http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/lastschriftrueck.html


    Dir ist aber klar, das der Austeller der nicht einlösbaren Lastschrift eine Gebühr verlangen kann. Außerdem sind die Banken nicht mehr verpflichtet KOntonummern zu überprüfen, das war früher mal ist aber längst vorbei.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Coltan
    In deinem Fall hat die Firma recht, es ist ein Schaden entstanden den Du jetzt bezahlen mußt.


    Alles klar. Das deckt sich auch mit dem o.g. Link. Es fällt wohl unter Punkt 2 und offenbar darf die Bank dann Gebühren verlangen.


    Erstaunlich. Wieso muss man dann denn überhaupt noch den Empfängernamen angeben wenn eh nix geprüft wird? *kopfschüttel*


    Danke für die Antworten :)

    »Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave« (Aristoteles)

  • Zitat

    Original geschrieben von StebuEx
    Was für ein Mumpitz.
    Die Prüfung der Kontonummer gehört zu den ureigensten Aufgaben einer Bank, selbstverständlich kann sie dafür nichts in Rechnung stellen.
    http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/lastschriftrueck.html


    hast du deinen link gelesen? da steht sogar wie es richtig ist.


    natürlich können demjenigen gebühren berechnet werden, der die lastschrift mit der falschen kontonummer veranlasst hat.

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