und das vollkommen zurecht...die Bank, die den Auftrag bekommt, wird Bank A sein...wie soll die denn prüfen, ob bei Bank B die Kontonummer existent ist? Wenn Bank B dann prüft und sagt "sorry, gibbet nicht" geht die Lastschrift zurück und das verursacht Kosten. Dem Einreicher dürfen die auch in Rechnung gestellt werden. Es wäre albern, dem Zahlungspflichtigen etwas in Rechnung zu stellen.
Falsche Kontonr. bei Lastschrift
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Zitat
Original geschrieben von Erik Meijer
Wenn Bank B dann prüft und sagt "sorry, gibbet nicht" geht die Lastschrift zurück und das verursacht Kosten.Im Zeitalter der EDV? Wohl kaum. Höchstens Bruchteile eines Cent. Wer Kosten hat (nämlich Verwaltungskosten und Verzugszinsen) ist die Firma, die das Geld bekommen sollte.
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edv kostet geld.
auch deine scheinbar kostenlosen edv-überweisungen oder privatkonten kosten geld, auch wenn dir nix berechnet wird.
das wird dann hald anderweitig, z.b. über rücklastgebühren oder gebühren am geldautomaten reingeholt.und keine bank der welt wird ihre kundendaten an irgendwelche "clearingstellen" dritter übergeben.
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Zitat
Original geschrieben von stanglwirt
edv kostet geld.
auch deine scheinbar kostenlosen edv-überweisungen oder privatkonten kosten geld, auch wenn dir nix berechnet wird.waaaas? :eek: ...

Den Fehler hast jedenfalls Du gemacht und nicht die Bank, Hellwach, das ist doch recht unstrittig oder?

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Unabhängig vom hier geschilderten fall habe ich in dem Zusammenhang allerdings auch mal gehört, daß Banken keine Gebühren (mehr) für Lastschriftrückgabe berechnen dürfen. :confused:
Bin mir aber nicht mehr sicher in welchem Zusammenhang das war!
Könnte evtl. sein, daß es dabei um ungedeckte Konten ging. -
Zitat
Original geschrieben von eisi
Unabhängig vom hier geschilderten fall habe ich in dem Zusammenhang allerdings auch mal gehört, daß Banken keine Gebühren (mehr) für Lastschriftrückgabe berechnen dürfen. :confused:
Bin mir aber nicht mehr sicher in welchem Zusammenhang das war!
Könnte evtl. sein, daß es dabei um ungedeckte Konten ging.Exakt. Deswegen ist das Äpfel mit Birnen und so

Generell hat im Hintergrund jemand (egal ob eine Person oder ein Computer), eine Dienstleistung erbracht, die Du in Auftrag gegeben hast. Da Du jedoch falsche Angaben gemacht hast, konnte diese nicht zufriedenstellend für Dich ausgeführt werden. Die Bank hat's dennoch auftragsgemäß für Dich erledigt. Daher finde ich die Belastung der Gebühren gerechtfertigt. Schließlich sollte immer der Verursacher haften und nicht derjenige, der nur stupide ausführt.
-Andi-
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Zitat
Original geschrieben von Erik Meijer
...wie soll die denn prüfen, ob bei Bank B die Kontonummer existent ist?da liegt irgend ein System dahinter. Es gibt sogar ne Internetseite auf welcher jeder prüfen kann ob eine bestimmte Kontonummer theoretisch bei einer bestimmten Bankleitzahl möglich ist.
Natürlich könnte man versehentlich eine falsche, existente Nummer schreiben, dann hilft solche eine Überprüfung natürlich nicht. -
Zitat
Original geschrieben von polli
da liegt irgend ein System dahinter. Es gibt sogar ne Internetseite auf welcher jeder prüfen kann ...
Murks, ausprobiert mt verschiedenen Konten. Geht nicht! -
Zitat
Original geschrieben von eisi
Murks, ausprobiert mt verschiedenen Konten. Geht nicht!
Mal hier probiert?
http://www.easykonto.de/bankverbindung_pruefen.htmAlternativ die Prüfsummenalgorithmen selbst implementieren:
http://www.bundesbank.de/zahlu…ruefziffernberechnung.php -
dass eine Kontonummer von der Prüfziffernsystematik her existent sein KÖNNTE, bedeutet aber noch lange nicht, dass es auch existent IST. Das kann die LA-einreichende Bank nicht prüfen.
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