Frage zum Gebrauchtwagenkauf

  • Moin,


    ich interessiere mich für ein gebrauchtes Womo. Dieses ist abgemeldet und hat keinen TÜV. TÜV würde der ehemalige Besitzer neu machen lassen.
    Auf die Frage hin, ob ich das Fahrzeug probefahren könnte, meinte der Verkäufer, das dies schwierig sei, da ja z.Zt. kein TÜV vorhanden ist, und es auch nicht angemeldet ist.
    Auf eine Probefahrt möchte ich natürlich nicht verzichten, denn mir schwebt der Gebrauchtwagentest des ADAC vor (möchte in meinem Urlaub ja nicht liegen bleiben). Die von der Zulassungsstelle meinten, ich bräuchte eine Versicherungsdoppelkarte, um Kurzzeitkennzeichen zu besorgen (35€).
    Allerdings kriege ich doch keine Versicherungsdoppelkarte, da ich keine Papiere des Fahrzeugs habe. Somit stehe ich etwas auf dem Schlauch ;) . Da dies aber nun kein unnormales Szenario ist, muss es dafür doch einen normalen Weg geben. Kann mir jemand sagen, wie man am besten vorgeht?


    greetz

  • Die Versicherungen haben spezielle Deckungskarten für Kurzzeitkennzeichen. Wenn der Versicherungsvertreter damit überfordert ist, würde ich mir eine neue Versicherung suchen.

  • die frage ist, ob es kurzzeitkennzeichen überhaupt ohne tüv gibt...


    ich würde da garnicht lang rumtun. entweder der verkäufer macht erst tüv+probefahrt und dann kaufvertrag oder er kann mir gestohlen bleiben.

  • Mach dein Problem zum Problem des Verkäufers.
    Tüv will er ja so oder so machen. Und er soll sich dann um die Kurzzeitkennzeichen oder um eine rote Nummer bemühen.

  • einfach die versicherung nach einer doppelkarte für ein kurzzeitkennzeichen fragen. Das geht auch ohne genaue Daten des Fahrzeugs. Dann die Kennzeichen holen und du kannst 5 Tage fahren, auch ohne TÜV.

  • Zitat

    Original geschrieben von dan21
    Dann die Kennzeichen holen und du kannst 5 Tage fahren, auch ohne TÜV.


    Verkehrssicher muss das Fahrzeug aber dennoch sein!

    ***22 Jahre o2***

  • Lass dir die Kosten für den TÜV vom Händler abziehen, aber mach unbedingt den TÜV selber, den so einem Händler würde ich nicht trauen, der seine Autos immer zu ein und demselben Prüfer bringt.
    Ein Bekannter von mir hat da schon eine sehr schlechte Erfahrung gemacht, ist nur ein Tipp.

  • Zitat

    Original geschrieben von 2934K
    Ein Bekannter von mir hat da schon eine sehr schlechte Erfahrung gemacht, ist nur ein Tipp.


    Und kein schlecher... ;)
    Allerdinsg kannst du dann ja davon ausgehen, daß dir nicht nur Kosten von ~80€ entstehen für TÜV/AU, sondern auch die zugehörigen Reparaturen...!


    Kennst du nicht ne Werkstatt gut um die Ecke? Die könnten dir (dürfen sie eigentlich nicht, viele zicken auch ziemlich rum seit einiger Zeit) ihre roten Nummernschilder für die Probefahrt geben. Die machst dann direkt zu denen, der schaut sich die Karre an und darf dafür dann die fälligen Reparaturen machen, inkl. TÜV.
    Würde dann bedeuten "Kauf ohne TÜV", ist aber ja auch Wurscht.

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von 2934K
    Lass dir die Kosten für den TÜV vom Händler abziehen, aber mach unbedingt den TÜV selber, den so einem Händler würde ich nicht trauen, der seine Autos immer zu ein und demselben Prüfer bringt.
    Ein Bekannter von mir hat da schon eine sehr schlechte Erfahrung gemacht, ist nur ein Tipp.


    Würd ich jetzt nicht als allgemeingültig bezeichnen. Es geht im Ausgangspost wohl um einen Verkauf von Privat, daher ist die Wahrscheinlichkeit, dass der beim TÜV was dreht doch eher gering.
    Und wenn man vom Händler kauft, hat man doch 1 Jahr Gewährleistung. Heißt, wenn der was beim TÜV gedreht hat, man selbst lässt das Auto aber innerhalb der ersten 6 Monate nochmal gründlich durchgucken und das kommt raus, ist der Händler sowieso dran.


    TÜV an meinem Auto wurde auch vom Verkäufer (Händler) vor dem Kauf gemacht und ich habe (bisher) nichts zu meckern ;)

    Original geschrieben von bernbayer:
    "Eine Kampagne in ZUsammenhang mit Guttenberg kann man der Bild-Zeitung nicht vorwerfen."

  • Guten Morgen, nachdem ich vor 2 Tagen noch nichts zu meckern hatte, habe ich jetzt in einer Stelle unter der Türdichtung einen Rostansatz entdeckt.
    Beim Kauf habe ich die Türdichtung wohl nicht ganz vorgezogen und das übersehen, weil der Ansatz erst ganz unten am Gummi ist.


    Frage ist jetzt:
    Fällt Rost unter die Händlergewährleistung? Also ich will den Händler jetzt nicht verklagen, in den Ruin treiben oder sonstiges, ich will nur eine Ausgangslage haben, bevor ich den Anrufe.

    Original geschrieben von bernbayer:
    "Eine Kampagne in ZUsammenhang mit Guttenberg kann man der Bild-Zeitung nicht vorwerfen."

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