Mein letztes Wort dazu, da es sonst langsam anstrengend wird ![]()
Die Gewährleistung deckt auch Fälle in denen der Defekt nicht von Anfang an vorliegt, sondern auch solche in denen bereits der Materialfehler, was hier scheinbar der Fall war, bereits vorlag... so eng wie ihr alle die Gewährleistung auslegen wollt, würde sie grötenteils ins Leere laufen und das ist nicht die Intention des Gesetzgebers...
Ich habe auch nicht von irgendwelchen Anscheinsbeweisen gesprochen sondern von dem Dokument bei der Vertragswerkstatt, welches den Defekt sicher genau dokumentiert. Soviel zu den Beweisen...
ebay-Händler mit zig tausend Umsatz würde ich jetzt nicht unbedingt unter den "normalen" 08/15 Unternehmer stellen, was das rechtliche Verständnis angeht... es geht einfach darum, dass ein Händler im Allgemeinen lieber einen kleinen Verlust in Kauf nimmt als einen Rechtsstreit... im vorliegenden Fall würde dem Händler HÖCHSTENS der Gewinn entgehen, somit stelle ich mir es nicht schwer vor diesen "gefügig" zu machen. ![]()
Da die meisten Händler beim Käufer gerne den Anschein hervorrufen, dass es besser wäre Probleme über die Garantie abzuwickeln, wodurch der Käufer oft ein schlechteres Ergebnis hat, sollte man die Käufer solange es geht nicht aus ihrer Pflicht entlassen....
sooo... genug diskutiert... wer mich bezahlt, dem prüfe ich die ganze Sache auch noch komplett durch...
MfG ![]()