Frage zum Urlaubsanspruch

  • Zitat

    Original geschrieben von Andreas24
    Sicher?
    Ich meine, beim gleichen AG klar -> aber bei einem Firmenwechsel?
    Das glaube ich nicht!!


    Dann wechsele ich drei mal im Jahr den AG und habe dann drei mal den vollen Jahresurlaub???
    Wäre klasse!!

    Das Bessere ist der Feind des Guten

  • Ganz genau!! Daher wollen viele AG auch eine Urlaubsbescheinigung ;)


    Es steht einem nämlich nicht der Urlaub je Arbeitgeber zu sondern je Jahr!! :)

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Und selbst wenn es eine "Neueinstellung" wäre:


    Bereits genommener Jahresurlaub vom Vor-Arbeitgeber (der ja hier derselbe AG ist) wird entsprechend angerechnet. Also selbst wenn man also theor. 12 Tage für 6 Monate hat, bereits aber von den 24 (oder wie hier eben 26) Tagen bereits 18 genommen wurden, dann gibt es eben nur noch 8 oder 7 Tage.

    Ist das belegbar? Ich kann's mir kaum vorstellen, es wäre aufwendig und würde zu teils absurden Ergebnissen führen.


    Arbeitnehmer1 (AN1) hat vor dem Arbeitsplatzwechsel zum vierten Quartal bei Arbeitgeber1 (AG1) Anspruch auf 32 Tage Jahresurlaub gehabt und die auch anteilsweise genommen, also 24 Tage. Bei AG2 hat er Anspruch auf 20 Tage, also 5 für's vierte Quartal. Was nun? Schuldet AN1 dem AG2 vier Urlaubstage, weil er ja schon mehr Urlaub hatte, als ihm da überhaupt zustünden?


    Umgekehrt wechselt AN2 zum gleichen Zeitpunkt von AG2 zu AG1. Seinen ihm bis dahin zustehenden 15 Tage hat er ebenfalls genommen. Nach der zitierten Vorgehensweise müsste AG1 ihm für das eine, restliche Quartal 17 Urlaubstage gewähren.


    Meinen Verständnis nach steht Urlaub gemäß Vereinbarung zu, gegebenenfalls anteilig. Beim vorherigen Arbeitgeber gewährter, ausgeschöpfter, gar nicht angetretener oder überproportional in Anspruch genommener Urlaub hat auf die Urlaubsberechnung des neuen Arbeitgebers keinerlei Auswirkung. Falls nicht gerade bei beiden Arbeitgebern gleich viele Urlaubstage gewährt werden würde immer zumindet eine der drei beteiligten Parteien ungerechtfertigten Nachteilen ausgesetzt, und selbst bei gleich hohem Urlaubsanspruch ständen der Gerechtigkeit immer noch unterschiedliche Vergaberegeln im Weg.

    Je suis Charlie

  • Zitat

    Original geschrieben von Andreas24
    Sicher?
    Ich meine, beim gleichen AG klar -> aber bei einem Firmenwechsel?
    Das glaube ich nicht!!


    Doch ;)


    Ansonsten dürfte man ja theoretisch im Mäz/April keine 2 Wochen Urlaub nehmen weil man erst 6 Tage Anspruch "erarbeitet" hat.


    Wenn ich zum 01.01. bei einem AG starte habe ich z.B. 24 Tage Jahresurlaub, davon nehme ich ich März 15 Tage für den Osterurlaub, wechsele dann aber zum 01.07. den AG. Dann habe ich dort eben nur noch 9 Tage "Rest" aber nicht mehr die sonst üblichen 2 Tage je Monat (in dem Bsp. dann 12 Tage).


    Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Ist das belegbar? Ich kann's mir kaum vorstellen, es wäre aufwendig und würde zu teils absurden Ergebnissen führen.


    Urlaub bei Arbeitgeberwechsel: Urlaubsbescheinigung verhindert Doppelansprüche


    "Von einem Arbeitgeberwechsel sollen Arbeitnehmer nicht derart profitieren, dass sie doppelte Urlaubsansprüche geltend machen können. Gerade wenn der Arbeitnehmer in der zweiten Jahreshälfte ein Arbeitsverhältnis beendet, hat er bei seinem bisherigen Arbeitgeber den vollen Urlaubsanspruch erworben. Der Urlaub ist ihm entweder gewährt oder in Geld abgegolten worden. Wechselt der Arbeitnehmer dann in der zweiten Jahreshälfte zu einem neuen Arbeitgeber, hätte er eigentlich gegen diesen einen Teilurlaubsanspruch. Doppeltes Abkassieren wird aber durch folgende Regelung verhindert:
    In § 6 Abs. 1 BUrlG wird ein Urlaubsanspruch ausgeschlossen, soweit der frühere Arbeitgeber den Urlaub gewährt hat. "


    http://www.arbeitsrecht-manage…d=13&backPID=7&tt_news=33


    "§ 6 Ausschluß von Doppelansprüchen
    (1) Der Anspruch auf Urlaub besteht nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist.
    (2) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen."


    http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__6.html


    Wenn der neue AG darauf verzichtet und den anteiligen Urlaub gewährt: Glück gehabt, einen Anspruch hat man allerdings darauf nicht.

  • Hey,


    ich habe mit einem Familienmitglied gesprochen, er meinte es wäre so das dir ab Einstellungsbeginn der Urlaub anteilig vom Tariflichen bzw. gesetzlichen Jahresurlaub zusteht. So steht es auch in meinem Tarifvertrag. Ich werde später mal nachfragen.

  • Ceres667


    Kannst du uns vielleicht auch mal aufklären weshalb nur bis November,
    was ist mit Dezember?
    Ist der Vertrag bis dahin befristet?


    Die Mitteilung über die voraussichtliche Nichtübernahme ist keine Kündigung,
    sondern Informationspflicht des Ausbildungsbetriebes.
    Mit Ablegung der mdl. Prüfung u. bestehen endet das Arbeitsverhältnis.
    Arbeitest du anschliessend weiter, geht das Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes über, ausser wie bei dir, es wird vorher ein befrist. Vertrag unterschrieben.


    GP

  • Ja, bis Ende November befristet, ich hab eigentlich eine unbefristete Stelle, die wird aber erst zum 1.12 frei, daher kann ich sie jetzt noch nicht haben, alles recht kompliziert.

  • Na, jetzt wird ein Schuh draus.


    18 + 7 = 25, bleibt 1 Tag w/Dezember, wären aber rechn. 2 Tage.


    Dann bist du doch mit den 7 Tagen gut bedient.


    GP

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Doch ;)


    Ansonsten dürfte man ja theoretisch im Mäz/April keine 2 Wochen Urlaub nehmen weil man erst 6 Tage Anspruch "erarbeitet" hat.


    Es gibt genug Firmen, die danach verfahren. Die restlichen Tage (um auf deine beispielhaften zwei Wochen zu kommen) darf man dann mit Gleitzeit- oder Überstunden auffüllen.


    Gruß


    Tommy

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!