Frage zum Urlaubsanspruch

  • Hey,


    ich habe am 24.06 meine Ausbildung beendet.
    Mein Vertrag lief aber bis zum 31.08.2010, allerdings ist die Ausbildung ja mit bestehen der Prüfung beendet. Ich habe 26 Tage Jahresurlaub, anteilig für 2010 waren es also 18. Diese sollte ich vor Ausbildungsende nehmen da ich bis dahin auch noch gar keinen Folgevertrag unterschrieben hatte.
    Nun habe ich am 23.06 mitgeteilt bekommen das ich nach bestehen der Prüfung den (befristeten) Vertrag unterschrieben kann und dann am 25. Juni direkt mit arbeiten anfangen kann.


    So, nun heißt es aber: "du hattest ja schon Urlaub für die 8 Monate, du hast also nurnoch Anspruch September, Oktober, November", dies müssten 7 Tage sein.
    Klar hatte ich ja die Tage Urlaub schon, war aber genötigt sie vor Prüfungsende zu nehmen und das mitten in der Prüfungsphase in der ich eh die meiste Zeit für mein Projekt gebraucht habe.
    Ich habe also quasi 3 Wochen Urlaub verschenken müssen und habe nun nur 7 statt 11 Tagen Urlaub.
    Ist das Rechtens?


    /edit: ich habe im übrigen schon einige Monate vor ausbildungsende ein schreiben erhalten in dem stand das ich nicht übernommen werde.

  • Re: Frage zum Urlaubsanspruch


    Zitat

    Original geschrieben von Ceres667
    /edit: ich habe im übrigen schon einige Monate vor ausbildungsende ein schreiben erhalten in dem stand das ich nicht übernommen werde.


    Dann hättest Du den Urlaub doch auch vor der "Prüfungsphase" nehmen und genießen können!
    Wo ist jetzt das Problem?


    Gruß


    Tommy

  • Das schöne an so einem Forum ist ja u. a., dass man eine Menge Leute und deren Sicht der Dinge kennenlernt.


    Auf manche Sachen wäre ich im Leben nicht gekommen.


    Grüße


    Wenny


    P.S. Urlaubsanspruch hat bestanden und wurde gewährt. Wo ist das Problem?


    P.P.S. Freust Du Dich, dass Du übernommen wurdest?

  • Vorschlag:


    Du teilst Deinem AG mit, dass Du keinen Wert auf eine Anschlussbeschäftigung legst, dann hast Du solange Urlaub bis Du einen neuen AG aufgetan hast der Dich einstellt... Das sollte dann an Freizeit ja reichen.


    Mal ganz im Ernst:
    Du hast 18 Tage bekommen und genommen, wie Du die "verbraten" hast ist primär Dein Problem, schließlich hättest Du dem Wunsch des AG auch nicht nachkommen müssen den Urlaub bis zum Ende der Ausbildung zu nehmen.


    Also bleibt für den Rest des Jahres eben nur noch anteiliger Urlaub über so what? (Was ist eigentlich mit dem Dez. oder ist der Anschlussvertrag nur für ein viertel Jahr?)


    Noch nicht richtig im Arbeitsleben angekommen und dann über so einen Kleinkram streiten ist ein äußerst schlechte Ausgangslage. Du wirst in deinem zukünftigen Arbeitsleben immer mal wieder Situationen erleben die evtl. nicht so 100% astrein sind oder bei denen man als AN auch mal mehr investiert als eigentlich sein müsste. Also gewöhn Dich schon mal dran, dass spart dann das Magengeschwür mit 45...

  • Ist doch voll korrekt, habt ja den ganzen Dezember frei. :D


    26t /12 = 2,17Tg * 8 = 17,36 aufger. = 18 Tage


    2,17 Tag * 4 = 8,68 wären aufger. 9 Tag, da allerdings Gesamt-
    jahresurlaub 26 Tage sind es für den Rest vom Jahr 8 Tg.


    7 oder 11 Tage ist nicht richtig.


    GP

  • Die Berechnung habe ich nicht verstanden. Daß bei 26 Tagen Jahresurlaub auf den bis Ende August befristeten Vertrag 18 Tagen zustehen verstehe ich. Daß für September bis November 7 Tage zugebilligt werden auch, aber warum wird nicht gleich bis Dezember gerechnet, sodaß man auf die insgesamt zustehenden 26 Tagen kommt?


    Ob die Urlaubstage im befristeten Vertragszeitraum für's Sonnenbaden oder für die Prüfungsvorbereitung genutzt werden ist einem selbst überlassen. Gut, daß du sie zweckmäßig genutzt hast. Gut, daß dir die Zeit dafür zur Verfügung stand. Wer weiß, ob es auch sonst so erfolgreich verlaufen wäre - erst recht, wenn du zum Beispiel stattdessen zum Saufen nach Mallorca verschwunden wärest oder so. Die genommene Urlaubszeit hast du also mitnichten verschenkt. Zwar hast du dich auch nicht im Sinne des Gesetzes erholt, aber andererseits hat dich niemand zur Prüfungsvorbereitung gezwungen und Aktivurlaub ist ja auch nicht verboten. (-;=


    Fazit: Ja, das ist rechtens.


    Anmerkung: Ich habe nicht den Eindruck, daß der Erstbeitragsersteller Streit sucht oder sich wahnsinnig ärgert. Sich wundern und alles mögliche und scheinbar auch unmögliche hinterfragen darf man immer und soll's doch auch.

    Je suis Charlie

  • Super Sache ...


    Gilt für dich ein Tarifvertrag, wenn ja welcher und was steht da über Urlaub drin? Und weil es wahrscheinlich min. 2 Tarifverträge sind (eine für Azubi, ein anderer für "wirkliche Menschen" :p) dann bitte in beiden nachschauen. Sollte die Ansprüche höher sein als nach dem Bundeurlaubsgesetz (hieß dat so?) dann gelten diese, sind sie niedriger (kann im Einzelfall bei anteiliger Berechung passieren) dann gilt das Bundesurlaubsgesetz. Auch einzelvertragliche Abreden und Betriebsverinbarungen könnten existieren. Das trägste erstmal alles zusammen und liest nach. Dann weiste ob es rechtens war.


    Aber mal ehrlich, viel Streß für nix, hake es einfach ab. Sei froh das die dich übernommen haben, andere wären froh nen job zu haben. Bei arbeitsrecht ist es nunmal so das man zwar Recht haben kann, nur wenn der Arbeitgeber das nicht gewährt, dann hat man halt ein großes Problem. Klar kann man sich einen Arbeitgeber suchen der sich rechtens verhält, die Frage ist aber ob der einen will. Gravierende Rechtsverstöße muss man ja nun nicht hinnehmen, aber wegen paar tage Urlaub, was einmal vorgekommen ist nen Aufstand zu proben könnte taktisch unklug sein.

  • Dann geh zum Chef und beschwere dich, dann bist du unten durch und wirst über kurz oder lang genug Urlaub zur Verfügung haben :p

  • Re: Frage zum Urlaubsanspruch


    26 Tage Urlaub fürs ganze Jahr bedeuten 13 Tage Urlaub bis 30.6. = mehr als dieser Urlaub stand dir nicht zu! Wärest du nicht übernommen worden hätte es zwischen einem potentiellen zukünftigen Arbeitgeber und deinem Ausbildungsbetrieb eine entsprechende Abrechnung gegeben!


    Solltest du tatsächlich auch als Festangestellter (und volljähriger?) 26 Tage Urlaub im Gesamtjahr haben würde das bedeuten das du ca. 13 Tage Urlaub für Juli bis Dezember hättest.
    Abzüglich der bereits vorweg genommenen Tage stehen dir ca 8 Tage Urlaub zu.


    Ich denke der Unterschied 7 / 8 kommt davon das ich nur überschlage und nicht exakt kalkuliere.


    Dementsprechend sehe ich eigentlich nur ein potentielles Missverständniss:
    Derjenige welcher dir sagte du sollest deinen restlichen Urlaub nehmen meinte den dir zu diesem Zeitpunkt zustehenden Urlaub (hätte man ja ausrechnen können sobald das Prüfungsdatum vorliegt) - sollte er explizit "nimm deine 18 Tage Urlaub" gesagt haben war es entweder ein Versehen oder Absicht.


    Letztlich fehlt dir nichts, sollte es absicht gewesen sein merkst du wie hart das Berufsleben ist und das du dich vor der entsprechenden Person in Acht nehmen solltest.



    Was meintest du eigentlich mit "Projekt"? Gibt es da noch etwas was wir wissen sollten?

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Re: Re: Frage zum Urlaubsanspruch


    Zitat

    Original geschrieben von polli
    [...]
    Was meintest du eigentlich mit "Projekt"? Gibt es da noch etwas was wir wissen sollten?


    ich gehe davon aus, dass er sein/ein Abschlussprojekt damit meint. In einigen Branchen üblich (zB. IT)

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