Re: Re: Frage zum Urlaubsanspruch
ZitatOriginal geschrieben von polli
Was meintest du eigentlich mit "Projekt"? Gibt es da noch etwas was wir wissen sollten?
Ausbildungsabschlussprojekt oder so, analog dem bekannten Gesellenstück. (-:=
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Re: Re: Frage zum Urlaubsanspruch
ZitatOriginal geschrieben von polli
Was meintest du eigentlich mit "Projekt"? Gibt es da noch etwas was wir wissen sollten?
Ausbildungsabschlussprojekt oder so, analog dem bekannten Gesellenstück. (-:=
Meist ist es ja mit Urlaub ne Zwöfeltelregelung d.h. für jeden vollen Monat, alternativ (und gemeiner) für jeden vollen Kalendermonat 1/12
1/12 von 26 sind 2,16666... und bis zum 24.06 sind 5 Monate
5*2,16 sind 10,8 ~ 11 AT
Rest des jahres sind nochmal 6 volle Monate also 6*2,16 = 12,96 ~13 AT
oder wars ohne Dezember? dann 5 monate 5*2,16 = 10,8 ~ 11AT ( da auch kein Mindesturlaub nach bundesurlaubsgesetz sondern zwöftelung)
Da ist allerdings der Mindestanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz höher d.h. 20 AT, auf die aber (glaube ich) die 11 AT angerechnet werden müssten was 9 AT ergibt.
Ergibt im Ergebnis 24 Tage. Ob da noch ne Sonderreglung greift weil es unterbrechungsfrei beim selben Arbeitgeber weiß ich nicht und ohne Tarifvertrag eh schwer zu sagen.
Hey,
es war ja nicht unterbrechungsfrei, das alte Verhältniss wurde beendet (mit Kündigungsschreiben "nach der Ausbildung nicht weiter beschäftigt...") und ein neues wurde nach Ausbildungsende gestartet, somit hat das eine nichts mit dem anderen zu tun.
Jetzt mal im Ernst: Selbst wenn`rauskommen sollte, dass bei "deiner" Firma irgendwas schiefgelaufen ist...willst du allen Ernstes nach weniger als einem Monat in der Personalabteilung oder beim Chef aufschlagen und Radau machen?
ZitatOriginal geschrieben von Ceres667
Hey,
es war ja nicht unterbrechungsfrei, das alte Verhältniss wurde beendet (mit Kündigungsschreiben "nach der Ausbildung nicht weiter beschäftigt...") und ein neues wurde nach Ausbildungsende gestartet, somit hat das eine nichts mit dem anderen zu tun.
Natürlich hat das eine nix mit dem anderen zu tun, heißt aber nciht das es keine Sonderregelung gäbe könnte. Mit Unterbrechungsfrei meine ich das zwischen Ausbildungsverhältnis und Arbeitsverhältnis kein Tag ohne Beschäftigung war, man könne auch vom unmittelbaren Anschluss reden.
ZitatOriginal geschrieben von Bino-Man
Jetzt mal im Ernst: Selbst wenn`rauskommen sollte, dass bei "deiner" Firma irgendwas schiefgelaufen ist...willst du allen Ernstes nach weniger als einem Monat in der Personalabteilung oder beim Chef aufschlagen und Radau machen?
Wer spricht den von Radau machen? Ich arbeite nicht in der Industrie und wir haben über 10.000 Mitarbeiter, Azubis werden aber nur selten Übernommen, da kann es zu Fehlern kommen, sowas kann geklärt werden, ich sehe darin kein Problem. Ich war im übrigen auch schon beim Personalrat, sogar mal bei der IHK und habe mich aus gewissen Umständen beschwert, mein Chef hart mich dabei unterstüzt, übernommen wurde ich auch, hier ist einfach alles etwas "anders". Bevor ich mich aber auf einen "Fehler" hinweiße informiere ich mich gerne wie das den nun wirklich aussieht.
Im TV steht:
Beginnt oder endet das Arbeitsverhältnis im Laufe eines Jahres, steht als
Erholungsurlaub für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses ein Zwölftel
des Urlaubsanspruchs nach Absatz 1 zu; § 5 Bundesurlaubsgesetz
bleibt unberührt.
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Ceres667
Wer spricht den von Radau machen? Ich arbeite nicht in der Industrie und wir haben über 10.000 Mitarbeiter, Azubis werden aber nur selten Übernommen, da kann es zu Fehlern kommen, sowas kann geklärt werden, ich sehe darin kein Problem. Ich war im übrigen auch schon beim Personalrat, sogar mal bei der IHK und habe mich aus gewissen Umständen beschwert, mein Chef hart mich dabei unterstüzt, übernommen wurde ich auch, hier ist einfach alles etwas "anders". Bevor ich mich aber auf einen "Fehler" hinweiße informiere ich mich gerne wie das den nun wirklich aussieht.
Im TV steht:
Beginnt oder endet das Arbeitsverhältnis im Laufe eines Jahres, steht als
Erholungsurlaub für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses ein Zwölftel
des Urlaubsanspruchs nach Absatz 1 zu; § 5 Bundesurlaubsgesetz
bleibt unberührt.
Das bezieht sich aber nur auf den Neuvertrag. Beispiel, ein Arbeitnehmer hat 24 Urlaubstage im Jahr. Er fängt aber erst im Dezember an, somit stehen im nicht 24 Urlaubstage zu
sondern nur 2 siehe Rechnung:
(Jahresurlaub : 12 (Monate)) x Beschäftigungsmonate = Urlaub in Tagen
er hat doch einen Neuvertrag oO
Und selbst wenn es eine "Neueinstellung" wäre:
Bereits genommener Jahresurlaub vom Vor-Arbeitgeber (der ja hier derselbe AG ist) wird entsprechend angerechnet. Also selbst wenn man also theor. 12 Tage für 6 Monate hat, bereits aber von den 24 (oder wie hier eben 26) Tagen bereits 18 genommen wurden, dann gibt es eben nur noch 8 oder 7 Tage.
ZitatBereits genommener Jahresurlaub vom Vor-Arbeitgeber (der ja hier derselbe AG ist) wird entsprechend angerechnet
Sicher?
Ich meine, beim gleichen AG klar -> aber bei einem Firmenwechsel?
Das glaube ich nicht!!
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