O2 Multicard bei Mobilcom/Debitel: Sie weigern sich!

  • Nun ... die im Schreiben enthaltene Argumentation ist nicht ganz abwegig. Der Vertrag sichert dem Kunden eine SIM zu.


    Wenn der Kunde damit die Rufnummer "089-123456789" anrufen will, kann er das im gegenwärtigen Status seines Vertrags. Dass er verbunden werden muss, ergibt sich i.ü. aus dem TKG. Der Preis hierfür ergibt sich aus der Preisliste.


    Hat der Kunde eine Multicard, kann er die auch problemlos nutzen. Auch hier ist der Preis in der Preisliste festgelegt.


    Hat der Kunde aber noch keine Multicard, kann er sie auch nicht nutzen (das ist dann umsonst ;) ).


    Um eine Multi-SIM zu erhalten, muss m.E. zunächst tatsächlich der Vertrag geändert werden. Die Multicard ist eben nichts, was der Kunde ohne weiteres bepreist nutzen kann. Er hat nämlich keine. Daraus, dass andere Kunden für ihre Multicard zahlen müssen, kann er kein eigenes Recht herleiten.


    Im Rahmen der Vertragsfreiheit müssten beide Parteien den bisherigen Mobilfunkvertrag ändern - will einer nicht, ist die Angelegenheit damit erledigt.


    Der Anbieter kann ein gesamtes Tarifmodell (auch betreffend die Multi-Card) über Nacht aus dem Programm nehmen. Dann kann niemand mehr wechseln und dennoch werden die Preise für diesen Tarif noch einige Zeit im Preisverzeichnis bleiben.


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Wenn der Kunde damit die Rufnummer "089-123456789" anrufen will, kann er das im gegenwärtigen Status seines Vertrags. Dass er verbunden werden muss, ergibt sich i.ü. aus dem TKG.


    Wo denn genau? Im TKG gibt es keine Verbindungspflicht zu deutschen Rufnummern!

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • M.E. ist hier §46 Abs.4 TKG einschlägig.


    "(4) Betreiber öffentlicher Telefonnetze haben in ihren Netzen sicherzustellen, dass alle Anrufe in den europäischen Telefonnummernraum ausgeführt werden."


    Und weil Deutschland ein Teil Europas ist, folgere (nicht nur) ich hieraus die Verpflichtung zum Verbindungsaufbau mit der deutschen Telefonnummer "089-...".


    Wenn ich mich recht entsinne, war dieses Thema vor geraumer Zeit in einem Thread mal ausdrücklich durchgekaut worden.


    Frankie

  • Mit dem europäische Nummernraum ist der Dienst "+3883" und gerade nicht alle "normalen" Rufnummern Europas gemeint. Steht in jedem TKG-Kommentar so drin und auch die Bundesnetzagentur sieht es so.


    Deswegen sperren E-Plus und o2 ja bestimmte deutsche Festnetzrufnummern...

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • Das manche Kommentare das schreiben, ist mir bekannt. Nur war dieses "ETNS" genannte Projekt bereits 2005 vorläufig eingestellt und zwischenzeitlich sogar komplett beendet worden.


    >>>>> Link <<<<<


    Welchen Sinn die Regulierung eines toten Projekts machen soll, verraten uns die Kommentare aber nicht. Der Gesetzgeber ist oft nicht gar so doof, wie mancher glauben mag.


    Zudem:
    Der Bestimmtheitsgrundsatz des Art.14 GG verlangt, dass Gesetze in sich ausreichend bestimmt sein müssen. Die von Dir benannte These müsste also im Gesetz eine Stütze finden. Daran mangelt es aber.


    Welche Bedeutung Begriffe wie "Nummernraum" etc. i.S. des TKG haben, ist in §3 TKG haarklein definiert (Legaldefinition). Und zwar eindeutig und anders als Du es hier vorträgst.


    Oder zeige mir die Stelle im TKG, wonach die allgemeinen Begriffsbestimmungen des TKG gerade für diesen Begriff keine Anwendung finden.


    In Kommentaren muss man immer sehr fein aufpassen, welcher Kommentator die einzelnen Vorschriften bearbeitet hat. Im TK-Bereich sind auch Lobbyisten der Mobilfunkbranche darunter.


    Oder wer würde einem Prof. Raffelhüschen glauben wollen, wenn er predigt, das Heil der Rentenversicherung liege allein in in der privatwirtschaftlichen Vorgorge. ;)


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Das manche Kommentare das schreiben, ist mir bekannt. Nur war dieses "ETNS" genannte Projekt bereits 2005 vorläufig eingestellt und zwischenzeitlich sogar komplett beendet worden.


    Und? Deswegen fällt unter den Begriff im Gesetz nun etwas anderes?


    Zitat

    Welchen Sinn die Regulierung eines toten Projekts machen soll, verraten uns die Kommentare aber nicht. Der Gesetzgeber ist oft nicht gar so doof, wie mancher glauben mag.


    Ich kenne die Entstehung des Paragraphen nicht, könnte aber die Umsetzung einer EU-Richtlinie sein (c't schreibt von einer solchen Richtlinie: klick). Das wäre dann doch ziemlich eindeutig...


    Zitat

    Der Bestimmtheitsgrundsatz des Art.14 GG verlangt, dass Gesetze in sich ausreichend bestimmt sein müssen. Die von Dir benannte These müsste also im Gesetz eine Stütze finden. Daran mangelt es aber.


    Dann fallen aber die ungeschriebenen Tatbestandsmerkmale so einiger Paragraphen raus...


    Zitat

    Welche Bedeutung Begriffe wie "Nummernraum" etc. i.S. des TKG haben, ist in §3 TKG haarklein definiert (Legaldefinition). Und zwar eindeutig und anders als Du es hier vorträgst.


    "Europäischer Telefonnummernraum" ist dort als Begriff nicht definiert.


    Zitat

    Oder zeige mir die Stelle im TKG, wonach die allgemeinen Begriffsbestimmungen des TKG gerade für diesen Begriff keine Anwendung finden.


    Der Begriff "Europäischer Telefonnummernraum" wie er in § 46 TKG verwendet wird ist in § 3 TKG nicht aufgeführt. Es fehlt also eine genaue Definition.


    Solange die BNetzA an ihrerer Interpretation festhält, wird wohl nichts passieren.


    Ist aber heftig OT hier.

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • Nur noch kurz:


    Zitat

    Original geschrieben von handytim
    Mit dem europäische Nummernraum ist der Dienst "+3883" und gerade nicht alle "normalen" Rufnummern Europas gemeint. ...


    Ein Gebilde der Form "+3883..." ist nach der Definition im TKG gar kein Nummernraum, sondern ein Nummernbereich.


    Schon aus diesem einfachen Gund müsste mit Europäischer Telefonnummernraum was anderes gemeint sein.


    Aber gut, es gibt beide Auffasungen und vielleicht läuft uns der "Stein der Weisen" ja mal über den weg. ;)
    Bis denne


    Frankie

  • Ich habe seit ein paar Tagen einen Mobilcom Blue mit Flat zu O2, Festnetz, Internet, SMS und dazu gerade eine MC bestellt. Das macht bisher keine Probleme.

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