Nun ... die im Schreiben enthaltene Argumentation ist nicht ganz abwegig. Der Vertrag sichert dem Kunden eine SIM zu.
Wenn der Kunde damit die Rufnummer "089-123456789" anrufen will, kann er das im gegenwärtigen Status seines Vertrags. Dass er verbunden werden muss, ergibt sich i.ü. aus dem TKG. Der Preis hierfür ergibt sich aus der Preisliste.
Hat der Kunde eine Multicard, kann er die auch problemlos nutzen. Auch hier ist der Preis in der Preisliste festgelegt.
Hat der Kunde aber noch keine Multicard, kann er sie auch nicht nutzen (das ist dann umsonst
).
Um eine Multi-SIM zu erhalten, muss m.E. zunächst tatsächlich der Vertrag geändert werden. Die Multicard ist eben nichts, was der Kunde ohne weiteres bepreist nutzen kann. Er hat nämlich keine. Daraus, dass andere Kunden für ihre Multicard zahlen müssen, kann er kein eigenes Recht herleiten.
Im Rahmen der Vertragsfreiheit müssten beide Parteien den bisherigen Mobilfunkvertrag ändern - will einer nicht, ist die Angelegenheit damit erledigt.
Der Anbieter kann ein gesamtes Tarifmodell (auch betreffend die Multi-Card) über Nacht aus dem Programm nehmen. Dann kann niemand mehr wechseln und dennoch werden die Preise für diesen Tarif noch einige Zeit im Preisverzeichnis bleiben.
Frankie