ZitatOriginal geschrieben von Goyale
Wenn mich die Sache betreffen würde, würde ich nur aus Spaß rechtlich gegen jedes Aufdrücken einer Grundgebühr vorgehen. Das Prozesskostenrisiko wäre es mit wert :D.
Zwar ein anders gelagerter Fall, IMHO aber uebertragbar: http://www.it-rechtsinfo.de/le…arantie-bei-it-produkten/
ZitatDas Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht in § 202 vor, dass „die Verjährung durch Rechtsgeschäft nicht über eine Verjährungsfrist von 30 Jahren ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn hinaus erschwert werden darf“. Jede Vereinbarung über eine längere Verjährung als dreißig Jahre ist demnach unzulässig.
[...]
Die lebenslange Garantie steht daher bei tatsächlicher Überschreitung dieser 30 Jahre (siehe Beispielsfall) der gesetzlichen Regelung des § 202 BGB entgegen und ist damit unwirksam.
Letztendlich zaehlt aber nicht die Werbung, sondern das Kleingedruckte.