ZitatOriginal geschrieben von horstihorsthorst
Wenn jemand vollmundig mit "lebenslang" wirbt um sich dadurch offensichtlich einen Wettbewerbsvorteil zu schaffen muss er eben auch mit den Konsequenzen leben.
Und "lebenslang" bedeutet eben "ein Leben lang".
Wie bereits erwähnt kann eine Kündigung dann unter Umständen rechtsmissbräuchlich sein.
Ich sehe das genauso.
Der Einwand von Harlekyn ist aber interessant. Grundaussage: Werben mit "lebenslang" ist wettbewerbswidrig, weil nach 30 Jahren eh alles verjährt (außer Völkermord etc.).
Die Frage ist: Ist die wettbewerbswidrige Werbeaussage trotzdem Vertragsbestandteil oder nicht (eben weil sie wettbewerbswidrig ist)?
Oder was wäre gewesen, wenn die Postbank mit "10 Jahre ohne Grundgebühr" geworben hätte, und 2 Jahre später eine Grundgebühr eingeführt hätte?
Die Antwort darauf könnte man mit Rechtskraftvermerk vom Gericht holen.
Diese Vorgehensweise lohnt sich aber nicht für eine Einzelperson, weil diese Person selbst bei Sieg vor Gericht nichts gewonnen hat (im Vergleich zum simplen Kontowechsel nach der Preiserhöhung).
Das könnten Verbraucherschützer oder Wettbewerber machen, deren Reputation bei Sieg vor Gericht steigen würde.
Das ganze ist trotzdem der Supergau für die Postbank:
Fest steht jetzt, dass Werbeaussagen der Postbank nichts wert sind. Das Vertrauen in die Postbank ist bei intelligenten Menschen auf 0 gesunken. Nur noch das Prekariat (oder Incentive-Abgreifer etc.) werden bei der Postbank ein Konto neu abschließen.
Das Ende der Postbank ist aus meiner Sicht nicht mehr aufzuhalten. Kaufen wollte sie ja sowieso letztes Jahr niemand.