Girokonto kostenlos - wo?

  • Zitat

    Original geschrieben von horstihorsthorst
    Wenn jemand vollmundig mit "lebenslang" wirbt um sich dadurch offensichtlich einen Wettbewerbsvorteil zu schaffen muss er eben auch mit den Konsequenzen leben.
    Und "lebenslang" bedeutet eben "ein Leben lang".
    Wie bereits erwähnt kann eine Kündigung dann unter Umständen rechtsmissbräuchlich sein.


    Ich sehe das genauso.
    Der Einwand von Harlekyn ist aber interessant. Grundaussage: Werben mit "lebenslang" ist wettbewerbswidrig, weil nach 30 Jahren eh alles verjährt (außer Völkermord etc.).
    Die Frage ist: Ist die wettbewerbswidrige Werbeaussage trotzdem Vertragsbestandteil oder nicht (eben weil sie wettbewerbswidrig ist)?


    Oder was wäre gewesen, wenn die Postbank mit "10 Jahre ohne Grundgebühr" geworben hätte, und 2 Jahre später eine Grundgebühr eingeführt hätte?


    Die Antwort darauf könnte man mit Rechtskraftvermerk vom Gericht holen.
    Diese Vorgehensweise lohnt sich aber nicht für eine Einzelperson, weil diese Person selbst bei Sieg vor Gericht nichts gewonnen hat (im Vergleich zum simplen Kontowechsel nach der Preiserhöhung).
    Das könnten Verbraucherschützer oder Wettbewerber machen, deren Reputation bei Sieg vor Gericht steigen würde.


    Das ganze ist trotzdem der Supergau für die Postbank:
    Fest steht jetzt, dass Werbeaussagen der Postbank nichts wert sind. Das Vertrauen in die Postbank ist bei intelligenten Menschen auf 0 gesunken. Nur noch das Prekariat (oder Incentive-Abgreifer etc.) werden bei der Postbank ein Konto neu abschließen.


    Das Ende der Postbank ist aus meiner Sicht nicht mehr aufzuhalten. Kaufen wollte sie ja sowieso letztes Jahr niemand.

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Ich sehe das genauso.
    Der Einwand von Harlekyn ist aber interessant. Grundaussage: Werben mit "lebenslang" ist wettbewerbswidrig, weil nach 30 Jahren eh alles verjährt (außer Völkermord etc.).
    Die Frage ist: Ist die wettbewerbswidrige Werbeaussage trotzdem Vertragsbestandteil oder nicht (eben weil sie wettbewerbswidrig ist)?


    Dann hat der BGH falsch entschieden:


    http://lexetius.com/2008,2049


    40 Jahre als Garantie für eine Sache sind durchaus mit dem BGB vereinbar und nicht wettbewerbswidrig. ;)


    P.S:
    Mord reicht aus. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    Dann hat der BGH falsch entschieden:


    http://lexetius.com/2008,2049


    40 Jahre als Garantie für eine Sache sind durchaus mit dem BGB vereinbar und nicht wettbewerbswidrig. ;)


    Danke! Es wird immer enger für die Postbank... Nur wo kein Kläger, da kein Richter...

  • Wie gesagt,es kommt auf das gesamte Vertragswerk an.;)


    Mir ist es insgesamt zu mühselig es im Einzelnen zu erklären:


    Wenn es interessiert,dann einfach mal die Urteile zum "lebenslangen Wohnrecht" nachschlagen:
    Einmal zur "Miete"* und dann als "Leihe" und die genauen (juristisch relevanten) Unterschiede. ;)


    *es als Mietvertrag gelten zu lassen,reicht z.B die eigenständige Bezahlung der Betriebskosten durch den Wohnrechtler

  • So ... damit hier niemand im Trüben fischen muss, habe ich in den Unterlagen meines Vaters nachgesehen. Bei seinem Konto handelte es sich um eine befristete Sonderaktion.


    In seinen Unterlagen zu Antrag heißt es zum Thema Kontoführungskosten:
    "Kostenlos heißt kostenlos - für alle, die bis zum 2. Oktober 2007 abschließen und noch kein Postbank Girokonto haben! Unbefristet und unabhängig von der Höhe eines monatlichen Mindestumsatzes nutzen Sie Ihr neues Postbank Giro plus-Privatkonto in über 850 Postbank Finanzcentern, vielen Filialen der Deutschen Post, an bundesweit über 7.000 Geldautomaten und rund um die Uhr per Telefon- und Online-Banking. "


    Ich gehe davon aus, dass andere Aktionen mit dem "dauerhaft kostenlosen" Konto genau so oder zumindest mit vergleichbaren Zusagen liefen.

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    So ... damit hier niemand im Trüben fischen muss, habe ich in den Unterlagen meines Vaters nachgesehen. Bei seinem Konto handelte es sich um eine befristete Sonderaktion.


    In seinen Unterlagen zu Antrag heißt es:
    "Kostenlos heißt kostenlos - für alle, die bis zum 2. Oktober 2007 abschließen und noch kein Postbank Girokonto haben! Unbefristet und unabhängig von der Höhe eines monatlichen Mindestumsatzes nutzen Sie Ihr neues Postbank Giro plus-Privatkonto in über 850 Postbank Finanzcentern, vielen Filialen der Deutschen Post, an bundesweit über 7.000 Geldautomaten und rund um die Uhr per Telefon- und Online-Banking. "


    Ich gehe davon aus, dass andere Aktionen mit dem "dauerhaft kostenlosen" Konto genau so oder zumindest mit vergleichbaren Zusagen liefen.


    Gut. ;)


    Das ist der Hauptvertrag.
    Was sagt dieser oder die (damaligen) AGB zur Kündigung?


    Neue AGB bekommen? Zugestimmt? Widersprochen?
    Das ist der Knackpunkt. ;)

  • Die AGB hat er leider ned aufbewahrt. Es waren aber die üblichen, die sich zwischenzeitlich (im Rahmen einer Anpassungsklausel) mehrfach geändert haben und in ihrer aktuell geltenden Form auf der HP der Postbank einsehbar sein müssten.


    Edit: Die AGB der Postbank finden sich hier

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    So ... damit hier niemand im Trüben fischen muss, habe ich in den Unterlagen meines Vaters nachgesehen. Bei seinem Konto handelte es sich um eine befristete Sonderaktion.


    In seinen Unterlagen zu Antrag heißt es zum Thema Kontoführungskosten:
    "Kostenlos heißt kostenlos - für alle, die bis zum 2. Oktober 2007 abschließen und noch kein Postbank Girokonto haben! Unbefristet und unabhängig von der Höhe eines monatlichen Mindestumsatzes nutzen Sie Ihr neues Postbank Giro plus-Privatkonto in über 850 Postbank Finanzcentern, vielen Filialen der Deutschen Post, an bundesweit über 7.000 Geldautomaten und rund um die Uhr per Telefon- und Online-Banking. "


    Ich gehe davon aus, dass andere Aktionen mit dem "dauerhaft kostenlosen" Konto genau so oder zumindest mit vergleichbaren Zusagen liefen.


    Die neuen AGBs werden ja erst noch verschickt. Wenn man nicht widerspricht fallen halt die entsprechenden Kosten an. Denjenigen welche Widersprechen wird die PB dann Fristgerecht kündigen.
    Das AGBs sich ändern können steht auch in den AGBs.

  • Individualabreden (wie etwa eine unbefristete Gebührenbefreiung) gehen den AGB stets vor.


    Und wir sind uns doch wohl einig, dass die Erhöhung eines Mindestumsatzes ins Leere läuft bei Konten, für die die Regelung mit dem Mindestumsatz gar nicht erst gilt.


    Ein Problem könnte allerdings daraus entstehen, dass es "unbefristet" heißt ... und eben nicht lebenslang.


    Ich bin weiterhin der Auffassung, dass Klarheit erst das Vorgehen der Postbank im konkreten Einzelfall schafft. Und hier sehe halt ich immer noch die Chance, dass sich die Postbank an ihre seinerzeitige Zusage hält. Ebenso wie bei meinem Kontomodell, für das keine Kosten im Rahmen von Papierüberweisungen anfallen.


    Aber fragt mich jetzt nicht nach irgendwelchen Unterlagen. Mein Konto besteht seit gut 30 Jahren und ich habe nicht die geringste Idee, wo der alte Kram abgeblieben ist. :)

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Individualabreden (wie etwa eine unbefristete Gebührenbefreiung) gehen den AGB stets vor.


    Jein,und im dem Fall eher Nein (ohne das Vertragswerk zu kennen),weil man z.B. die Kündigungsfristen geändert hat.


    Somit nützt dir eine "unbefristete Gebührenbefreiung" exakt nichts,wenn die Bank mit einer dem (BGH) entsprechenden Frist die Kündigung innerhalb von 2 Monaten vornimmt (z.B.nach dem Widersprechen deinerseits wegen der neuen Gebühren).


    Wie gesagt:
    Ich kenne die PB nicht genauestens,aber gehe davon aus,dass wenn die Kunden die jeweiligen neuesten AGB nicht akzeptieren,sie dann sowieso gekündigt werden.Dies kann natürlich schon für vormalige Anpassungen gegolten haben (= sie wurden von deinem Vater akzeptiert und gelten selbstverständlich - inwieweit sich diese von jenen in der Zeitschiene des Vertragsschlusses unterscheiden,kann nur der Unterzeichner beantworten bzw. dessen Unterlagen).

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