Zu deutsch, Du hast das Gerät dann zwischenzeitlich selbst mit einem inoffiziellen Unlock und/oder JB betrieben?
In dem Fall würde ich sagen: Pech gehabt, wenn sich T-Mobile auf den Standpunkt stellt, dass nicht irgendwer sondern nur der Erstkäufer den Unlock beantragen kann, dann sieht es erstmal mau aus. Die Argumentation von T-Mobile ist dabei sicherlich albern, denn ob das Gerät nun gestohlen worden ist oder nicht, nach 2 Jahren muss der SIM-Lock raus. Anders natürlich wenn das Gerät insgesamt wg. Verlust oder Diebstahl als gesperrt gemeldet wurde, aber auch das sollten die dann eigentlich selbst auf die Reihe bekommen.
Also sieh lieber zu, dass Du von Deinem VK die Ursprungsrechnung in Kopie bekommst oder sag Deinem Käufer, dass er mit dem inoffiziellen Unlock leben muss.