Noteinsatz durch Rettungsdienst Kostenpflichtig?

  • Frankie,


    bitte belese dich hier und hier und hier oder schmeiß' Google an bevor du weitere Einlassungen niederschreibst. In deinem letzten Posting stimmt nämlich leider nicht ein einziger Absatz!


    Warum in Einzelfällen irgendwelche Dinge waren, wie sie deiner Erinnerung nach waren, kann wohl niemand klären. Es mag dort irgendwelche Gründe gegeben haben. Dadurch werden aber die Grundlagen, die Anwendung finden, nicht generell über den Haufen geworfen.


    Was die Erben angeht: falls der Tod des Patienten festgestellt wird können die Kosten des rettungsdienstlichen Einsatzes nicht mehr mit der Krankenkasse abgerechnet werden weil die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse mit dem Tod endet. Insofern werden die Gebühren des Einsatzes in diesem Fall zu einem Teil des Nachlasses und folglich den Erben in Rechnung gestellt. Das ist aber ein "Sonderfall" wenn der Patient exitus ist.


    Ich hatte in meinem letzten Posting zusammengefasst wie die Lage ausschaut, und wer sich beliest findet das auch bestätigt.


    Also hört bitte mit den ellenlangen Mutmaßungen auf! Das führt zu nichts wenn man sich nicht die Gesetzeslage anschaut. Der Fall hier liegt nämlich ganz einfach: das ist schlichtweg ein Fehleinsatz, der niemandem in Rechnung gestellt wird! Wäre die Oma erkrankt gewesen oder hätten die Nachbarn vorsätzlich fehlalarmiert hätte es natürlich eine Rechnung an die Krankenkasse der Oma oder die bösen Nachbarn gegeben. So aber werden die Kosten niemandem in Rechnung gestellt! Sollte unwahrscheinlicherweise doch eine Rechnung kommen wäre das ein Fehler der Verwaltung / Abrechnungsstelle, den man schnell klären kann und dann wird die Rechnung zurückgenommen.


    Die Notfallrettung gehört zur Daseinsvorsorge und ist eine hoheitliche Aufgabe. Das ist eine andere Rechtsgrundlage als wenn man eine Pizza bestellt! Es wäre absurd und fatal, wenn irgendwer, der diesen Thread liest, später aus Angst, womöglich eine Rechnung zu bekommen, im Zweifel lieber keinen Rettungsdienst alarmiert. Lieber einmal zuviel als einmal zu wenig anrufen!


    Deswegen nochmal ganz klar: wenn es keine böswillige Alarmierung ist gibt es keine Rechnung und niemand ist dem Anrufer dann böse. Ganz im Gegenteil! Also scheut euch nicht anzurufen wenn ihr denkt, dass ihr den Rettungsdienst wirklich braucht! Ihr werdet garantiert keine Rechnung bekommen - auch dann nicht, wenn sich der Einsatz später als "nicht wirklich nötig" erweisen sollte.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Zitat

    Original geschrieben von scaleon
    Also ich finde es eine Sauerei, daß die alte Dame bzw. die Nachbarn was zahlen sollen und ich würde mich bis zur letzten Instanz wehren.



    Es ist ein Skandal wenn Hilfsbereite Menschen so abgestraft werden sollen, denn im Umkehrschluß heißt das ja wegschauen. Schaust du aber weg ist es dann unterlassene Hilfeleistung. Ich würde in diesem Fall mich mit "Gefahr in Verzug" gegen die Kosten wehren.
    ...
    Abgesehen davon, verstehe ich nicht warum die eine ganze Tür zerschlagen, wo man doch in ähnlichen Situationen nur den Zylinder mir der Bohrmaschine durchbohrt -Materialkosten ca. 15€?


    Da widersprichst Du Dir selbst. In der Tat ist ist Aufgabe der Feuerwehr, eine gegenwärtige Gefahr ohne Verzug (also ohne zu zögern) schnellstmöglich zu bekämpfen. Dazu ist sie da.


    Und brennt ein Haus, würde niemand auf die Idee kommen, den Schließzylinder durchbohren zu wollen, damit die Feuerwehr ins Haus gelangt. Ruft man die Feuerwehr, darf man nicht erwarten, dass ein Schlüsseldienst kommt.


    Alarmiert man wegen eines dringenden Notfalls die Feuerwehr, ist deren Aufgabe eine andere. Sie hat keine andere Möglichkeit, sich Eintritt zu verschaffen. Das weiß jeder, der die Feuerwehr herbeiruft.


    Und die Beteiligten können von Glück sprechen, dass kein LKW der FW ein parkendes Fahrzeug "zur Seite schieben" musste. Im Notfall passiert auch das.


    Fazit: Die Nachbarn haben u.a. folgende Möglichkeiten:


    1. Sie erkundigen sich bei den Angehörigen, deren Rufnummer für gute Nachbarn leicht zu erlangen sein dürfte, wenn sie sie nicht ohnehin schon haben.


    2. Sie informieren die nächstgelegene Polizeidienststelle, es kommt ein Streifenwagen, dessen Besatzung die Sache aufzuklären versucht, indem die Beamten zunächst ohne Herbeiführen irgendwelcher Schäden (insbesondere durch Inaugenscheinnahme und/oder Anrufe bei nahen Angehörigen) die Angelegenheit zu klären versuchen. Hilft alles nichts wird ggf. ein Schlüsseldienst hinzugezogen.


    3. Sie fordern einen Notfalleinsatz der Feuerwehr an, dessen "Rollkommando" eine akute Gefahr unverzüglich aufklärt/beseitigt - wegen der gebotenen Eile natürlich auf schnellstmögliche Art und Weise.


    Wer vor dem Hintergrund der hier diskutierten Sachlage gleich zu Möglichkeit 3 greift, handelt in meinen Augen unverantwortlich. Und wer so handelt, soll in Gottes Namen auch die Kosten dafür tragen. Bei solchen Nachbarn braucht man keine Feinde mehr.


    Der Schaden, den die Nachbarn hier verursacht haben, hat doch nichts mit Hilfsbereitschaft zu tun, sondern eher mit Dummheit oder (hier wohl nicht) Bosheit.


    Frankie

  • naja offensichtlich haben diese nachbarn nunmal ein verhältnis bei dem jeder auf jeden aufpasst und schaut. das ist durchaus nicht unüblich, auch wenn manche hierbei scheinbar kurz vor einem neighborwar stehen und mit ihren nachbarn nix zu tun haben wollen.


    den einzigen fehler hat IMHO die alte dame gemacht, weil sie das hätte wissen müssen und nix gesagt hat. ohne auf solche hätte-wäre-wenn-bosheits-absichts-spielchen eingehen zu wollen, sollte sowas imho nicht die allgemeinheit tragen müssen.
    die sachlage ist hier ja klar und aus bosheit kann man auch einfach mal zum spass die feuerwehr oder pizzaboten rufen.... das ist aber was anderes als der fall hier.

  • @ Printus:


    Nun gut, setzen wir uns mal mit einer Deiner Quellen auseinander:


    "Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung- der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 20.6.2006


    § 3 Gebühren


    (1) Für die Leistungen des Rettungsdienstes werden Gebühren gemäß Anlage 1 dieser Satzung - Gebührentarife - erhoben. Die Gebührentarife sind Bestandteil dieser Satzung.
    ...
    (3)
    ...
    Für den Fall, dass kein RTW - Transport stattfindet, werden für den Einsatz des RTW die Gebühren gemäß Ziffer 2.4 der Anlage 1 - Gebührentarife - in Rechnung gestellt.


    (4) Für Leistungen, die in den Gebührentarifen nicht aufgeführt sind, werden Gebühren nach den Sätzen erhoben, die für vergleichbare Leistungen vorgesehen sind.


    § 4 Gebührenschuldner


    (1) Gebührenschuldner ist derjenige, der
    ...
    2. die Leistung des Rettungsdienstes bestellt/beantragt
    ...
    (5) Als Gebührenschuldner wird nicht herangezogen, wer in berechtigter Wahrnehmung der Interessen eines Dritten handelt.


    § 5 Entstehung und Fälligkeit der Gebühr


    (1) Die Gebührenschuld entsteht grundsätzlich, sobald Leistungen des Rettungsdienstes in Anspruch genommen werden, ...
    ...
    (2)
    ...
    Die Gebührenschuld für den Einsatz eines Krankenkraftwagens entsteht mit dem Abrücken des Fahrzeuges und Personals vom jeweiligen Standort.
    ...


    § 6 Gebührenermäßigung / Gebührenerlass


    (1) Zur Vermeidung von Härtefällen kann die Stadt Mülheim an der Ruhr in Einzelfällen auf Antrag die festgesetzte Gebühr ermäßigen oder erlassen.
    ..."


    Auszug aus der Gebührentabelle:
    "2.4 - Ausfahrt eines bestellten Rettungstransportwagens ohne Transport: 160,00 EUR
    ...
    4.5 Gestellung von Zusatzkräften und / oder zusätzlichem Gerät durch die Berufsfeuerwehr
    Das Entgelt für zusätzlich eingesetztes Personal und Material wird entsprechend dem Entgelttarif gemäß der 'Satzung über die Erhebung von Entgelten für die Gestellung von Brandsicherheitswachen und für freiwillige Leistungen' in der jeweils gültigen Fassung erhoben. "


    Im konkreten Fall fiele also in Mülheim allein für die Leerfahrt des RTW eine Gebühr von 160,- € an. Hinzu kämen die Kosten nach Nr. 4.5 des Verzeichnisses.


    Und eine Wahrnehmung berechtigter Interessen der alten Dame sehe ich absolut nicht. In ihrem Interesse hätten möglicherweise die beiden ersten der von mir vorstehend genannten Möglichkeiten gelegen. Die dritte Alternative mit ihren absehbaren Folgen aber ganz sicher nicht.


    Allerdings käme eine Minderung/Erlass der Kosten gem. §6 der Satzung in Betracht. Hierzu bedarf es aber eines rechtzeitig gestellten (und begründeten) Antrags. Eine Möglichkeit, die man - so sie die konkrete Gebührensatzung denn vorsieht - nutzen sollte.


    An der (vorläufigen) Entstehung der Gebühr ändert das aber nichts.


    Jetzt bin ich natürlich kein Profi im kommunalen Gebührenrecht. Persönlich halte ich den Wortlaut aber für eindeutig.


    Frankie



    Erg.:
    Persönlich hatte ich mal den Fall, dass die Polizei mich nachts aus dem Schlaf schellte. In der Nachbarschaft hatte eine Alarmanlage gelärmt und der Nachbar (auch ein netter, der es nicht böse meinte), war der irrigen Ansicht, es sei meine.


    Weil er sich selbst nicht nachzusehen traute (er hatte sogar einen Schlüssel für meine Wohnung), alarmierte er die Polizei, die mich dann unsanft weckte.


    In Kenntnis der hiesigen Gebührensatzung hatte ich es dann am nächsten Tag telefonisch geschafft, die Erstellung einer Rechnung abzuwenden. Das ist sicher der unklomplizierteste Weg von allen.


    Der Fall ist in etwa vergleichbar mit diesem hier. Hätte ich gewartet, bis der Nachbar oder ich eine Rechnung bekommen, hätten wir möglicherweise vor demselben Problem gestanden - nur dass die Gebühr deutlich geringer ausgefallen wäre (ich habe 250.- € in Erinnerung).



    Erg.2: Und obendrauf gibts noch ein Zitat aus Wikipedia ;)


    "Nach dem Ende des nationalsozialistischen Regimes und des Deutschen Reiches übertrugen die Besatzungsmächte die Durchführung der Krankenbeförderung und damit auch die Notfallrettung zunächst an die Kommunen (zum Beispiel in der britischen Besatzungszone) oder an das entnazifizierte und neu gegründete DRK."


    Nach dem Krieg entschieden also tatsächlich die Besatzungsmächte, welchem Träger das Rettungswesen in ihrem Bereich zufiel. Die hier begründeten Zuständigkeiten waren bis in die 1990er Jahre (natürlich durch Landesrecht) festgeschrieben. Inzwischen bestünde die Freiheit zum Erlass anderer Regelungen - von der allerdings nur spärlich Gebrauch gemacht wird.

  • Der entscheidende Satz ist dieser: "Zur Vermeidung von Härtefällen kann die Stadt Mülheim an der Ruhr in Einzelfällen auf Antrag die festgesetzte Gebühr ermäßigen oder erlassen."


    Dabei wird in der Praxis regelmäßig eine Gebührenerhebung vermieden indem gleich schon ein Fehleinsatz aus der Sache gemacht wird. Es ist also in der Realität kein "Einzelfall auf Antrag", sondern Usus.


    § 15 des Rettungsgesetzes NRW sagt:


    "Kosten


    (1) Die Träger rettungsdienstlicher Aufgaben haben die Kosten für die ihnen nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben zu tragen. Auch Fehleinsätze können in die Gebührensatzungen als ansatzfähige Kosten aufgenommen werden."


    In anderen Bundesländern ist das (sinngemäß) ebenso formuliert.


    Nach dem Krieg entschieden tatsächlich die Besatzungsmächte über den Träger des Rettungsdienstes, wobei man aber sehen muss, dass es den eh nur in Großstädten gab. Dort wurde er teilweise in die Hand des Roten Kreuzes gelegt (Rheinland Pfalz, in Bayern das Bayerische Rote Kreuz), in anderen Gegenden der Feuerwehr angegliedert, z. B. in NRW.
    Auf dem platten Land gab es keine rettungsdienstliche Versorgung. Dort gründeten sich auf freiwilliger Basis Ortgruppen des Roten Kreuzes, der Malteser, Johanniter oder des ASB. Die haben dann, je nach finanziellen, personellen und zeitlichen Möglichkeiten, geholfen wenn Not am Mann war. Wenn man Pech hatte gab es aber keine Versorgung wenn in dem jeweiligen Landstrich oder zum Unfallzeitpunkt kein Sanitätsdienst greifbar war. Dann wurde halt eben der nächste Hausarzt gerufen und der Patient mit dem Auto abtransportiert.
    In meiner Stadt haben die Malteser Anfang der 1970er Jahre im Sommer bei Obstbauern gejobbt und mit Kirschenpflücken den ersten Krankenwagen erarbeitet... :) Der stand dann, wenn einer von den Maltesern Zeit hatte, bei dem jeweiligen Helfer vor der Haustür. Das war hier manchmal der Tankstellenpächter und oft der Konditor. Letzterer wurde immer von seinem Nachbarn alarmiert weil er selber kein Telefon hatte. Das waren Zeiten... :D
    Die ersten Sankas hatten nur eine Trage, Sauerstoff und einen Transportsanitäter; der lud die Verletzten auf und brachte sie mit Martinshorn und Blaulicht ins nächste Krankenhaus. Man nennt diese ersten Sanitäter in der Branche "Spiegelfahrer" weil die nur im Rückspiegel sahen, ob ein Verletzter noch zuckt... Aus dieser Zeit stammt auch noch die Klingel, die bis heute zur DIN-Ausstattung von Rettungswagen gehört: ging es dem Patienten schlechter, hat er den Knopf gedrückt und der Spiegelfahrer drückte mehr auf die Tube... Den Knopf gibt es - sinnloserweise - auch heute noch in jedem Rettungswagen.
    Damals fuhren die Rettungsdienste fast nur zu Verkehrsunfällen, es gab nahezu keine internistischen Einsätze (20.000 Verkehrstote in 1970, heute unter 5000).
    Na jedenfalls stieg der Bedarf und so haben viele Träger, Städte und Kreise, ihren Rettungsdienst irgendwann offiziell in die Hand der Organisationen gelegt, die sich inzwischen als Ortsgruppen etabliert hatten und wie beschrieben eh schon aktiv waren; gab es eine starke Malteser-Truppe bekamen die den offiziellen Auftrag und fuhren künftig im Auftrag des Trägers offiziellen Rettungsdienst. Nebenan dasselbe mit dem Roten Kreuz, den Johannitern, dem ASB. In den Städten blieb es meistens in der Hand der Feuerwehr und die Hilfsorganisationen ergänzten es.
    Heute geht es über Ausschreibungen und mal hat die eine HiOrg die Nase vorne, dann eine andere. Im Krankentransport mischen auch Privatunternehmen mit, aber im hoheitlichen Rettungsdienst nicht.


    Man versucht in Erste-Hilfe-Kursen immer und immer wieder den Leuten klar zu machen, dass ihnen keine Kosten oder andere Nachteile entstehen wenn sie in guter Absicht Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei alarmieren. Es wäre fatal, wenn diese Diskussion hier dazu führt, dass Leute Sorge haben anzurufen weil hängen bleibt "man kann sich nicht sicher sein, dass nachher die Rechnung kommt."
    Also bitte keine Scheu haben, man hat niemals Nachteile wenn man in guter Absicht um Hilfe ruft!

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Wenn wirklich ein Notfall vorliegt mag das ja alles sein, aber wenn ich nicht weiß was los ist kann ich doch nciht auf "gut Glück" irgendwen anrufen? Ich ruf die Polizei, die kann dann entscheiden was sie will und dafür halt auch die Verantowrtung tragen. Wenn die Polizei sagt, achnö dafür kommen wir nicht, dann bin ich erstrecht damit durch. Das werden sie wohl aber kaum tun.


    Bei Gemeindesatzungen habe ich irgendwie im Hinterkopf, dass die eh größtenteils nichtige oder unwirksame Bestimmungen enthalten, weil Gemeinden noch weniger Ahnung von "Gesetzgebung" haben wie Bundesrat/Bundestag (dessen Gesetze ja auch regelmäßig kassiert werden). Also nur weil da was drin steht glaub ich das noch lange nicht. Magels Rechtschutzversicherung würde ich mich aber auch nciht durch die Instanzen klagen... Und es ist ja eigentlich nicht meine Art nach einem Schloss zu fragen, aber besteht eigentlich noch Klärungsbedarf?

  • Zitat

    Original geschrieben von Printus
    [...]Also bitte keine Scheu haben, man hat niemals Nachteile wenn man in guter Absicht um Hilfe ruft!

    Eben drum! Bis zu dieser Diskussion mit ihren erschreckenden Betrachtungsweisen vom sich kümmernden Nachbarn als Feind, der Gleichsetzung von Rettungsdienstanrufen mit Pizzataxen und der verweigerten Beteiligung an solchen Allgemeinheitskosten wäre ich nichtmal auf die Idee gekommen, daß man jemand einem beim Handeln in guter Absicht eine Rettungsdienstrechnung aufbrummen möchte - und sei es nur der benachbarte TT-Mitbewohner. Die mutwilligen Fehleinsatzanforderer lassen sich naturgemäß kaum erwischen und abkassieren, aber die guten Nachbaren sollen dafür umso mehr blechen? Nie und nimmer!


    Ich hab' erst letzten Monat mitten in der Nacht die Feuerwehr angerufen, als in einer Bauernschaft der sturmbedingt heruntergestürzte, erhebliche Teil eines Baum die Straße fast unpassierbar machte und bei der Dunkelheit auch leicht zu einem Unfall hätte führen können. Hätte ich mich zuerst erkundigen sollen, wem der Baum gehört, wer für seine Sicherheit zuständig ist, wer für diese Straße zuständig ist oder erstmal ein Gutachten zur Alarmierungsabwägung in Auftrag geben sollen?


    Und wenn eine ältere Nachbarin ungewöhnlich untätig, still wäre oder sonstwas und man ihre Kontaktpersonen vielleicht vom Hören und Sehen kennt, aber keine Daten hat oder sie nicht erreichbar sind, dann ist es doch wohl gute Nachbarschaft, wenn man sich darum kümmert. So soll's gemacht werden, so wird's zum Glück oft auch gemacht und ich hab' noch nie gehört, daß jemand dafür haftbar gemacht werden sollte. Da braucht man kein gewiefter Rechtsverdreher sein, die jeweilige Gebührensatzung kennen oder sich schnell oder geschickt in Verbindung setzen. Die Gebühren sind sowohl von Leute, denen tatsächlich geholfen wurde, beziehungsweise deren Versicherungen zu tragen, sowie von mutwilligen Störern. In gutem Glauben Handelnde haben nichts zu befürchten.


    Die Fixkosten der Rettungsdienste sind wahrscheinlich um Dimensionen höher als die summierten Individualabrechnungen. Oder wollt ihr euch auch im Notfall die Alarmierung von Rettungsdiensten zu euren Gunsten selbst vorbehalten? Die Rettungsdienste sind doch kein Pizzataxi und die Allgemeinheit endet nicht an der Grenze zwischen eigenem Vorteil und mitzutragender Kostendeckung.

    Je suis Charlie

  • Hi,


    es ist wohl auch eine Sache wie man es macht, man kann ja beim Notdienst (110 oder 112) anrufen und die Situation beschreiben: "Alte Frau, lebt alleine, lange nichts mehr gehört" oder man ruft panisch an und erzählt sie liegt sterbend in ihrem Wohnzimmer.


    Ich habe auch schon die Polizei wegen Hausfriedensbruch gerufen, Jugendclub (eingetragener Verein), leute hatten Hausverbot bekommen und einen Platzverweiß von unserem Einzugsgebiet, wollten aber nicht gehen, Polizei benachrichtigt. Daraufhin sind sie natürlich verschwunden, habe die Polizei aber sofot darüber informiert und sie sind gar nicht erst gekommen.
    Ein anders mal kam ein Mädel panisch nach unten in den Club und hat erzählt des es eine Massenschlägerei in der Nähe gibt, daaufhin habe ich auch 110 gewählt, Polizei war auch recht schnell da, da war aber alles wieder vorbei. Deswegen habe ich noch lange keine Rechnung bekommen. Was hätte ich in de rSituation auch machen sollen? Den Laden konnte ich nicht alleine lassen und in eine Schlägerei reinplatzen ist auch nicht so mein Ding, ich hatte nur die Aussage des Mädels, zu sagen "noe, ich rufe die nicht, nachher bekomme ich ne Rechnung", das wäre mir in dem Moment nicht eingefallen und der Gedanke ist sehr abwegig, wenn ich so darüber nachdenke habe ich in den letzen 1,5 Jahren recht oft mit der Polizei telefoniert, 7 oder 8 mal wars glaube ich, einmal hing ich in einer Warteschleife undn das war natürlich die Situation die am schlimmsten war (betrunkener versucht ins Auto reinzukommen auf der schnellstrassenauffahrt) ;)

  • In den von Ceres667 genannten Fällen war ein Notruf durchaus sinnvoll. Erzählt jemand aufgeregt von einer Notlage, würde ich nicht zögern, Polizei und/oder Feuerwehr zu alarmieren. Dann darf man durchaus von einer Notlage ausgehen.


    Nur wenn eine ältere Dame 2 Tage nicht gesichtet wird ... darf man dann davon ausgehen, dass nach 2 Tagen und einer Stunde plötzlich ein aktuer Notfall eintritt, der eines Rettungswagens bedarf? Woraus schließt der Anrufer, dass genau jetzt ein Notfall eingetreten sein könnte. Warum gerade dann und nicht etwa nach 1 Tag und 23 Stunden oder vielleicht nach 2 Tagen und 2 Stunden.


    Hier sind wir beim Unterschied zwischen den Begriffen Verdacht und bloßer Spekulation. Ein Verdacht gründet auf Tatsachen - etwa auf der Aussage einer Zeugin. Dass genau zum Zeitpunkt der Alarmierung der Feuerwehr ein dringender Notfall in der Wohnug der Dame passierte, ist dagegen reine Spekulation.


    Wenns demnächst in der Wohnung des Nachbarn mal "rummst", rufe ich ja auch nicht die Feuerwehr, wenn ich spekuliere, dass er von einer Leiter gefallen sein könnte. Wenn das so liefe, wäre die Feuerwehr Tag und Nacht unterwegs.


    Irgendwo muss man doch eine Grenze ziehen - und die liegt bei mir am Übergangspunkt vom Verdacht zur reinen Spekulation.


    Stoße ich beim Umgraben des Gartens auf einen harten Gegenstand, gehe ich zunächst davon aus, dass es ein Stein ist, der sich im Boden befindet und sehe mal nach. Würde jeder Garteninhaber in solchem Fall gleich den Kampfmittelräumdienst anrücken lassen, weil es ja eine Bombe sein könnte, die unter ganz unglücklichen Bedingungen schon beim Nachsehen explodieren könnte, wäre der Kostenträger binnen weniger Haushaltsjahre endgültig pleite.


    Und wenn wie im vorliegenden Fall weitaus kostengünstigere und gleichwertige Lösungen existieren, sehe ich noch weniger Grund, als Steuerzahler die Bequemlichkeit des Nachbarn zu fördern, der erst einmal bei der Tochter (oder ggf. anderen Verwandten) hätte anrufen können.


    Frankie

  • Offensichtlich bin ich zu blöd zum Verstehen. Irgendwann kommt's jemand seltsam vor, daß etwas grundlegend anders ist als sonst, er kann sich's nicht hinreichend erklären, kann offensichtlich auch auf die Schnelle niemand anders benachrichtigen oder fragen, der was wissen könne und meldet sich dann eben bei der ein oder anderen offiziellen Stelle. Genauso soll's doch auch sein, im Gegensatz zu den - wahren - Gruselgeschichten, daß Leute in der Nachbarwohnung monatelang oder noch länger tot liegen, sich die anderen Hausbewohner an die Geruchsbelästigung wegen der allmählichen Zunahme gewöhnt haben und sich die Ursache erst später herausstellt. Mann, oh, Mann! Freut euch doch, daß es nach wie vor Nachbarn gibt, die sich Gedanken machen und sich dann auch zu einer Handlung aufraffen. Es ist ja nicht so, daß die Rettungsdienste pausenlos mit solchen Dingen auf Trab gehalten oder überfordert werden. Die Gebühren sind zur Abrechnung tatsächlicher Hilfeleistung gedacht und zur Abschreckung mutwilliger Missbraucher. Soll Otto Normalverbraucher erst eine Kosten-Nutzen-Analyse durchführen oder einen VHS-Kurs zur optimierten Inanspruchnahme öffentlicher Dienstleistungen besuchen?


    Das machst du nicht, das mache ich nicht, Otto Normalverbraucher erst recht nicht. Ich wundere mich, daß anscheinend vernünftige Menschen da überhaupt ganz anderer Ansicht sein können. Man sollte mal einen Feuerwehrchef oder einen Notarzt danach fragen. Ich vermute, daß die niemand entmutigen werden die Rettungsdienste zu alarmieren, auch falls sich die gut gemeinte Sorge nachher in Luft und Wohlgefallen auflösen sollte. Andernfalls könnte man ja auch fordern, daß der nächtliche Notdienst in der Krankenhauschirurgie abgeschafft werden solle - man überlebt ja einen Beinbruch und ähnliches auf jeden Fall und kann ihn auch am nächsten Morgen noch ohne zusätzliche Spätschaden behandeln. Auf der einen Seite kritisiert man, wenn sich Leute und Organisationen nicht genug kümmmern, auf der anderen aber auch gleich, wenn sich mal herausstellt, daß tatsächlich doch gar nichts passiert war. Als ob's um's Kritisieren an und für sich ginge.


    Das da draußen ist das wirkliche Leben. Ja, genau, jenseits der Wohnungstür geht's tatsächlich noch weiter. (-:=

    Je suis Charlie

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