Frankie,
bitte belese dich hier und hier und hier oder schmeiß' Google an bevor du weitere Einlassungen niederschreibst. In deinem letzten Posting stimmt nämlich leider nicht ein einziger Absatz!
Warum in Einzelfällen irgendwelche Dinge waren, wie sie deiner Erinnerung nach waren, kann wohl niemand klären. Es mag dort irgendwelche Gründe gegeben haben. Dadurch werden aber die Grundlagen, die Anwendung finden, nicht generell über den Haufen geworfen.
Was die Erben angeht: falls der Tod des Patienten festgestellt wird können die Kosten des rettungsdienstlichen Einsatzes nicht mehr mit der Krankenkasse abgerechnet werden weil die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse mit dem Tod endet. Insofern werden die Gebühren des Einsatzes in diesem Fall zu einem Teil des Nachlasses und folglich den Erben in Rechnung gestellt. Das ist aber ein "Sonderfall" wenn der Patient exitus ist.
Ich hatte in meinem letzten Posting zusammengefasst wie die Lage ausschaut, und wer sich beliest findet das auch bestätigt.
Also hört bitte mit den ellenlangen Mutmaßungen auf! Das führt zu nichts wenn man sich nicht die Gesetzeslage anschaut. Der Fall hier liegt nämlich ganz einfach: das ist schlichtweg ein Fehleinsatz, der niemandem in Rechnung gestellt wird! Wäre die Oma erkrankt gewesen oder hätten die Nachbarn vorsätzlich fehlalarmiert hätte es natürlich eine Rechnung an die Krankenkasse der Oma oder die bösen Nachbarn gegeben. So aber werden die Kosten niemandem in Rechnung gestellt! Sollte unwahrscheinlicherweise doch eine Rechnung kommen wäre das ein Fehler der Verwaltung / Abrechnungsstelle, den man schnell klären kann und dann wird die Rechnung zurückgenommen.
Die Notfallrettung gehört zur Daseinsvorsorge und ist eine hoheitliche Aufgabe. Das ist eine andere Rechtsgrundlage als wenn man eine Pizza bestellt! Es wäre absurd und fatal, wenn irgendwer, der diesen Thread liest, später aus Angst, womöglich eine Rechnung zu bekommen, im Zweifel lieber keinen Rettungsdienst alarmiert. Lieber einmal zuviel als einmal zu wenig anrufen!
Deswegen nochmal ganz klar: wenn es keine böswillige Alarmierung ist gibt es keine Rechnung und niemand ist dem Anrufer dann böse. Ganz im Gegenteil! Also scheut euch nicht anzurufen wenn ihr denkt, dass ihr den Rettungsdienst wirklich braucht! Ihr werdet garantiert keine Rechnung bekommen - auch dann nicht, wenn sich der Einsatz später als "nicht wirklich nötig" erweisen sollte.