Noteinsatz durch Rettungsdienst Kostenpflichtig?

  • Hallo liebe leute,


    ich habe mal eine frage im Namen meiner Nachbarin,


    die Dame ist 94 Jahre alt und war vergangene Woche im Urlaub bzw zu besuch bei ihrer Tochter in Dresden.


    Leider hatte sie wohl versäumt sich bei ihren nachbarn abzumelden.(Eigentlich gehts ja auch keinen was an...aber in dem alter...)
    Ich war selbst wie gewohnt auf Montage und daher nicht als ihr üblicher ansprechpartner verfügbar (helfe sonst immer bei Problemen mit Rechnungen, sie nimmt Paket an usw. das üblich nachbarschaftliche verhältnis eben)


    Nun hatten wohl mehrere Nachbarn bedenken ihr könte etwas zugestoßen sein, Verletzt, Verstorben o.ä und Riefen den Rettungsdienst, dazu kam die Feuerwehr die die Tür öffnete ( Stark beschädigt)


    Das ist alles soweit völllig legintim und löblich,


    jedoch kamen nun Rechnungen von dem Einsatz, Feuerwehr und Rettungsdienst Pauschaul 500,- an das vermeintliche opfer.




    Da stellt sich mir die Frage ob das so rechtens ist?



    Nur weils kein "Echter" einsatz war muss man es direkt bezahlen?
    Die Nachbarn hatten ja nur in guten glauben gehandelt,
    zumal nun auch die unachgemäß geöffnette tür für viel geld ersetzt werden musste (286,40)

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Nun ... die 500,- € sind vom Betrag her noch relativ günstig. Allein ein Rettungswageneinsatz ohne Feuerwehr-Gerätewagen kostet schon um die 400,- €.


    Und zumindest die dafür angefallenen Kosten muss nun irgendwer übernehmen.


    Liegt ein Notfall vor, zahlt der Transportierte bzw. für ihn die Krankenkasse. Diese Möglichkeit scheidet hier aus.


    Nun frage ich Dich:


    Wer sollte Deiner Meinung nach zur Kasse gebeten werden?


    Neben den Nachbarn käme ggf. noch die alte Dame in Betracht. War es ein Rettungswagen einer kommunalen Behörde (z.B. Feuerwehr), kennt man einen "Interessenschuldner". Das ist eine Person, die zwar selbst keinen Rettungswagen gerufen hat, zu deren Rettung aus einer Notlage er aber ausgerückt ist (etwa bei bewusstlosen Opfern). Eine Geschäftsbesorgung ohne Auftrag durch die Nachbarn ist denkbar, wenn es ein privates Unternehmen war.


    Nur sehe ich hier keine Notlage ...


    Dass die Kosten entstanden sind und damit von irgendwem übernommen werden müssen, dürfte wohl außer Zweifel stehen. Wenn anstelle des RTW eines privaten Unternehmens (auch DRK, Krnakenhäuser) möglicherweise (regional bedingt) ein RTW von der Feuerwehr zum Einsatz kam, kann das natürlich keinen Unterschied machen.


    Also gut:


    Wer außer den Nachbarn soll den Einsatz zahlen?



    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Wer außer den Nachbarn soll den Einsatz zahlen?


    Und die Tür noch gleich dazu!


    Von aufmerksamen Nachbarn halte ich ja mal gar nichts!

  • Na das die Nachbarn NICHT Zahlen sollen ist klar, würde ich auch nie verlangen
    ;)
    es geht auch eigentlich nicht um den betrag an sich, sondern eher um die Sache ob das dann so okay ist?


    Hab ihr versprochen es zu Zahlen, ging mir ja aber eher ums Prinzip,
    es war halt fehlalarm,Irrtum.
    als ich vor ca 5,6,oder 7 Jahren vom Gerüst gefallen bin kam auch ein Arzt hat gemeint "joar, des passt schoo" und dann war er wieder weg.


    Zahlen musst ich nix.


    Aber wenn so das Hartz4 TV sieht, welches ich mir im Urlaub reingezogen haben kommt dort die polizei oder sonstwer, mit x-mann, und am ende heißt naja macht ja nix - schönen abend noch...mmhh da kommt man schon ins zweifeln.



    also faktisch meinst du, es ist ok wenn man das Zahlt, und der Betrag scheint angemessen?


    Es sollen wohl mehrere Polizeiautos, 1 Krankenwagen und 2 Feuerwehrwagen mit 8 Mann ( wozu? ) dagewesen sein .


    EDIT ich zahle den Betrag gern, denn ich möchte nicht Verletzt zuhause liegen, und niemand ruft den notarzt aus Angst vor den Kosten :top:

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Wer zahlen soll?


    Die Allgemeinheit, aber beim nächsten Mal bitte einen Schlüssel da lassen.


    Ich ruf eh immer die Polizei an wenn was ist, sollen die sich doch den Kopp machen wer jetzt kommen soll hat den Vorteil kostet nix.

    "It's not denial. I'm just selective about the reality I accept."

  • Zitat

    Original geschrieben von Roadrunner0778
    Na das die Nachbarn NICHT Zahlen sollen ist klar, würde ich auch nie verlangen
    ;)


    Wer hat denn den sinnlosen Einsatz initiiert?

  • Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Wer hat denn den sinnlosen Einsatz initiiert?


    Die haben ja auch aus Spaß angerufen :rolleyes:


    Du kannst doch von keinem verlangen hunderte Euro zu zahlen nur weil er helfen wollte.

  • Mögliche Anspruchsgrundlage: Geschäftsführung ohne Auftrag


    Wenn die Geschäftsbesorgung dem Interesse oder dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn (Die 94 jährige ) entsprach so hat der Geschäftsführer (also der der die Feuerwehr beauftragt hat) Anspruch auf Erstattung seiner Aufwendungen wie ein Beauftragter (würde halt auch den zu bezahlenden Einsatz umfassen). Problem: Das Aufbrechen entprach sicher nciht dem Interesse oder mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn. Nun ist der Wille des Geschäftsherrn unbeachtlich wenn ohne die Geschäftsführung eine Pflicht des Geschäftsherrn, des Erfüllung im öffentlichen Interesse liegt oder eine gesetzliche Unterhaltspflicht nicht rechtzeitig erfüllt werden würde. Eine gesetzliche Pflicht die dazu im besonderen öffentlichen Interesse steht sich bei seinen Nachbarn abzumelden ist mir nicht bekannt, allerhöchstens würde eine sittliche Pflicht bestehen die gerade nciht ausreicht. Auch eine Unbeachtlichkeit wahlweise analog §679 oder aus Sittenwidrigkeit kommt nicht in Betracht. So das wenn man alle Vorraussetzung bis auf diese bejahen wollte (Geschäftsbesorgung, Fremdgeschäftsführungwillen, Kein Auftrag oder sonstige Berechtigung) so wurde der Aufwendungsersatzanspruch nun am fehlenden Übereinstimmen des Willen scheitern. Das hat den schönen nebeneffekt das nun der Geschäftsführer gegenüber dem Geschäftsherrn nach §678 schadensersatzpflichtig wird und zwar unter erschwerten Bedingung: Nötig ist zwar das ein Übernahmeverschulden vorliegt, ist dies allerding vorhanden so haftet der Geschäftsführer in Folge sogar für Zufall (Also alle Schäden die kausal mit der Geschäftsbesorgung in Zusammenhang stehen, selbst wenn diese dann schuldlos verursacht werden).


    Der Schadensersatzanspruch, so er entstanden ist, kann nun allerdings nach §680 BGB auf grob fahrlässig verursachten Schäden gemindert werden. Diese Minderung ist auch für das Übernahmeverschulden anerkannt. Diese Minderung setzt allerdings vorraus das der Geschäftsherr eingriff um die Abwehr einer drohende dringende Gefahr zu bezwecken. Ob dies auch für den Fall einer nu irrtümlich angenommenden Gefahr gilt ist allerdings umstritten. Eine Meinung schließt dies völlig aus, eine weitere nur wenn die Annahme der Gefahr unverschuldet erfolgte und letztlich gibt es jene die auch die fahrlässige Annahme einer Gefahr genügen lassen. Wenn ich mich recht entsinne gibt es noch keine Höchstrichterliche Entscheidung zu dem Thema, die Lehre tendiert zum schuldlosen irren aber es gibt auch viele die die fahrlässige Vertreten.


    Daneben könnte Ansprüche aus unerlaubter Handlung (Auf beiden Seiten) bestehen, die aber zumindestens bei de rDame evtl. schon am Verschulden scheitern könnten.


    ===> ohne Gewähr <===

  • Als privat Versicherter kann ich Dir versichern, dass allein der örtliche Einsatz eines Rettungswagens ohne Notarzt um 400,- € kostet (leichte regionale Differenzen). Geht's über die Ortsgrenze hinaus, kostet das schon extra.


    Ein innerörtlicher Krankentransport ohne Rettungspersonal von einem Hospital zum anderen (zwecks Untersuchung) schlägt schon mit rund 200,- € zu Buche.


    Bei dem betriebenen Aufwand ist ein Betrag von 500,- für alles zusammen ganz sicher nicht zu hoch.


    Frankie



    Erg. @ QC1:


    Das hast Du schön geschrieben. ;)


    So sehe ich das auch ... nur mit weniger Worten.

  • Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Wer hat denn den sinnlosen Einsatz initiiert?


    Irgendein Nachbar, wer genau weiß ich granicht,


    nunja aber ich dachte das die Kosten der allgemeinheit zur last fallen und nicht jeder mist eingetrieben wird.


    (Bekannter von mir hatte einen unfall und gegen einen baum gerutsch (Winter) er musste sogar die "Instandsetzung des Baumes" bezahlen. (Schwarzes Gel aufgebracht))

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

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