Noteinsatz durch Rettungsdienst Kostenpflichtig?

  • Zitat

    Original geschrieben von QC1
    Wo kämen wir hin, wenn man jede Tür einfach aufbrechen könnte?


    Die Feuerwehr hat das Recht in Notfällen die Tür aufzubrechen. Und wenn man von einem Notfall ausgeht, geht m,an auch so vor. Kann ja keiner wissen, dass die Frau nur nicht Zuhause ist.

    Original geschrieben von bernbayer:
    "Eine Kampagne in ZUsammenhang mit Guttenberg kann man der Bild-Zeitung nicht vorwerfen."

  • Re: Noteinsatz durch Rettungsdienst Kostenpflichtig?


    Zitat

    Original geschrieben von Roadrunner0778
    ...
    die Dame ist 94 Jahre alt und war vergangene Woche im Urlaub bzw zu besuch bei ihrer Tochter in Dresden.
    ...


    Wäre das bei einem meiner Nachbarn passiert, hätte ich persönlich zu allererst bei der Tochter angerufen, bevor ich ein "Rollkommando" kommen lasse. Es wäre ja auch möglich gegesen, dass sie wegen akuter Beschwerden in ein Krankenhaus eingewiesen wurde.


    So habe ich es bei einer (jüngeren) Nachbarin, aus deren Wohnung während ihres Urlaubs plötzlich Leitungswasser austrat, auch geschafft "über drei Ecken" die Rufnummer ihrer Mutter zu bekommen. Die hatte dann kurzfristig denjenigen herbeigerufen, der den Schlüssel für die Urlaubszeit hatte. So war nach einer guten Stunde alles geklärt.


    Alles andere wäre in meinen Augen verantwortungslos gewesen. Und dafür, dass es bei der alten Dame aus heiterem Himmel plötzlich "brandeilig" war, spricht auch nichts.


    Die Leiche, die meine Frau und ich in ähnlicher Angelegenheit in der weiträumigeren Nachbarschaft mal gefunden hatten, war lange kalt. Auch da hätte es nicht geholfen, die Tür aufzubrechen. Den Schlüssel hatte einer der direkten Nachbarn bereits aufgetrieben - nur reingetraut hatte sich keiner. In dem Fall hatten wir wirklich befürchtet, die konkrete Situation vorzufinden. Wie sich nachher herausstellte war der allein lebende Mann wohl Epileptiker, was ihm letztendlich dann zum Verhängnis geworden war. Schade - ein wirklich netter Kerl. Jemand, an den man auch Jahre nach seinem Tod noch mit Wehmut denken muss.


    Frankie

  • Vielleicht sollte man zwischen Schaden und Kosten entscheiden.
    Gemeinkostenumlage fällt sowieso raus, bleibt noch irgendwas mit km-Pauschale und ggf. entgangenem Gewinn. Alles in allem sicher keine 100€.

  • Rettungsdienst ist Ländersache und wird in den Landesrettungsdienstgesetzen geregelt. Insofern mag es da je nach Bundesland Unterschiede geben, aber normalerweise wird die Verantwortung vom Land in die Trägerschaft der Kommunen (Kreise und kreisfreie Städte, manchmal Zweckverbände) gegeben, die einen ausreichenden Bevölkerungsschutz garantieren müssen.


    In manchen Gegenden haben die Hilfsorganisationen Verträge und fahren für öffentlichen Träger, in großen Städten wird der Rettungsdienst oft der Feuerwehr angegliedert, manchmal betreiben die Städte oder Kreise selber den Rettungsdienst. Private Unternehmen sind AFAIK nirgendwo - und wenn doch nur als ganz seltene Ausnahme - im öffentlichen Rettungsdienst unterwegs.


    Wenn ein Patient versorgt wird zahlt natürlich dessen Krankenkasse den Einsatz. Bei einer böswilligen Alarmierung der Übeltäter. Wenn, wie in diesem Fall, weder das eine noch das andere zutrifft wird so ein Fehleinsatz natürlich niemandem berechnet! Mit anderen Worten, die Kosten fallen dann dem Träger zu und der jeweilige Kreis oder die Stadt kommt dafür auf.


    Wenn das anders laufen würde, würde man sich ja im Zweifel nicht trauen den Rettungsdienst zu rufen weil man das Risiko tragen würde, den Einsatz bezahlen zu müssen.


    Wohnungsöffnungen werden meistens von der Feuerwehr durchgeführt weil die das technische Equipment hat um vom einfachen Schloß bis zu stark gesicherten Türen alles schnellstmöglich zu öffnen.
    Die Polizei klinkt sich nur ein um die Wohnung nach dem Aufbruch zu sichern und später zu verschließen oder dafür zu sorgen, dass sich ein Zuständiger (Familienangehöriger etc.) weiter kümmert. Manchmal steht ja auch die Frage nach einer Straftat im Raum. Die Polizei ist aber nicht zwangsläufig nötig um den rettungsdienstlichen Einsatz oder die Wohnungsöffnung durch die Feuerwehr zu legitimieren.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Dann dürfte es die Fälle, in denen Erben für den Rettungswagen zur Kasse gebeten werden, weil der Todesfall des Betroffenen schon vor Eintreffen des Rettungswagens eingetreten war (und der in Folge leer wieder zurückfährt), nicht geben.


    Es gibt sie aber!


    Und aus meiner Zeit beim DRK weiß ich, dass zumindest dort direkt mit dem Patienten bzw. dessen Versicherung abgerechnet wurde.


    Und dass die Regelungen betreffend den Rettungsdienst Ländersache sind, hat hierauf keinen Einfluß. Die konkrete Umsetzung und Durchführung der Rettungseinsätze selbst ist jedenfalls nicht Ländersache.


    Und dass überhaupt in manchen Bundesländern eine Behörde (Feuerwehr) mit der Durchführung der Rettungseinsätze befasst ist, war auch nicht Ländersache, sondern Ausfluss des Besatzungsrechts der alliierten Westmächte.


    Wenn ich richtig informiert bin, war die Feuerwehr lediglich in den von den Briten kontrollierten Gebieten (wie etwa hier in Duisburg) für den Rettungsdienst zuständig. Im Nachbarland Pheinland-Pfalz werden Rettungseinsätze ausschließlich von diversen Hilsorganisationen durchgeführt, die m.W. direkt abrechnen. Und zumindest von denen wird niemand verlangen können, dass ein Teil der Einsätze nicht berechnet wird.


    In Duisburg, wo bis vor einiger Zeit Rettungseinsätze fast ausschließlich durch die Feuerwehr gefahren wurden, gibt es inzwischen ein völlig "systemfremdes" weißes Fahrzeug, das zu einem örtlichen Krankenhaus gehört und in den Rettungsdienst voll mit einbezogen ist. Das Krankenhaus kann es sich ganz sicher auch nicht leisten, Einsätze nicht abzurechnen.


    Und dass diese Rechnungen dann jeweils von der Stadt übernommen werden, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Dafür kenne ich zu viele, die auf den Kosten sitzen geblieben sind. Und wenn es in meinem engeren Bekanntenkreis schon etliche gibt, kann es gar nicht sein, dass nur tatsächlich auch durchgeführte Krankentransporte berechnet werden.


    Und weil im Krankentransportwesen zunehmend private Anbieter auftauchen, dürften solche "versteckten" Subventionen alsbald zu Diskussionen führen. Denn vermehrt bei Krankentransporten und vereinzelt im Rettungsdienst gibt es inzwischen Wettbewerb - wie von der Regierung gefordert. Und wo der Wettbewerb anfängt, ist es mit den Geschenken vorbei.


    Mich wundert es auch, warum Kosten für Rettungseinsätze der Feuerwehr aktuell noch per städtischem Gebührenbescheid eingezogen und kurzfristig vollstreckt werden dürfen, während private Anbieter langwierige Gerichtsverfahren anstrengen müssen. Tritt die Feuerwehr in einem von der EU wettbewerbsrechtlich geöffneten Raum auf, hat allein dieser Vorteil schon den Charakter einer versteckten Subvention. Warum noch kein privater Anbieter geklagt hat, ist mir völlig unverständlich.


    Im Übrigen gehe ich ohnehin davon aus, dass Einsätze vieler Dienste alsbald kostenpflichtig werden könnten. Weil jeder so schön feuerversichert ist, dürfte es nur eine Frage der Zeit sein, bis die oft diskutierte Gebührenpflicht für Löscheinsätze Wirklichkeit wird. Dass die Vericherungsprämien in Folge steigen, freut den Staat um so mehr, verdient er doch durch die Versicherungssteuer wieder mit.


    Frankie

  • Zahlungsverpflichtung


    Hallo,
    die alte Dame muß natürlich nicht bezahlen. Sie hat keinen Auftrag ausgeführt und sich auch sonst nicht ungewöhnlich verhalten. Nur das Alter alleine sorgt doch für keine Zahlungsverpflichtung! In der BRD gilt der Grundsatz, bezahlen muß, wer bestellt. Auf der anderen Seite darf, wer jemanden hilft, dadurch auch keinen finanziellen Schaden erleiden. Daher ist wohl auch der Nachbar nicht zahlungspflichtig. Falls doch, ist der Aufwand jedoch nicht angemessen. Man hätte mit nur minimaler Zeitverzögerung einen Polizisten und den Schlüsseldienst die Sache für einen Bruchteil des Preises klären können. Da müssen wohl die Kosten, und ich meine auch die der Tür, die von der Allgemeinheit getragen werden. Aber Theorie und Praxis ist ja oft ein Untereschied.
    Grüsse
    Jürgen

  • Wenn ich einen Nachbarn habe, der zwischen 85-95 Jahre alt ist und nicht gerade beliebt, da er ständig am Schimpfen ist (Kinder zu laut, etc.), kann ich ja warten bis er mal wegfährt und dann den Notarzt rufen damit alles gleich wie beim Threadersteller seiner alten Dame abläuft.
    Dann hat er Kosten und ich lach mir ins Fäustchen.


    Darum halte ich nichts davon wenn der evtl. in Not befindente eine Rechnung dafür bekommt.


    Natürlich ist es gu das es Leute gibt die aufmerksam sind und die sollten dann ja auch nicht mit einer Rechnung bestraft werden.
    Das führt mich zu dem Schluss, dass für solche Einsätze dann der Staat aufkommen sollte!

  • Also ich finde es eine Sauerei, daß die alte Dame bzw. die Nachbarn was zahlen sollen und ich würde mich bis zur letzten Instanz wehren.



    Es ist ein Skandal wenn Hilfsbereite Menschen so abgestraft werden sollen, denn im Umkehrschluß heißt das ja wegschauen. Schaust du aber weg ist es dann unterlassene Hilfeleistung. Ich würde in diesem Fall mich mit "Gefahr in Verzug" gegen die Kosten wehren. Man darf auch nicht vergessen, daß das der einzigste §§ ist, wonach Polizei und Feuerwehr überhaupt Türen öffnen. Also öffnen die nicht Türen nach Anrufen, sondern nach Ermessen und in der konkreten Situationen.


    Abgesehen davon, verstehe ich nicht warum die eine ganze Tür zerschlagen, wo man doch in ähnlichen Situationen nur den Zylinder mir der Bohrmaschine durchbohrt -Materialkosten ca. 15€?

  • Zitat

    Original geschrieben von lexo321
    Dein Nachbar will ich nicht sein. Sowas nennt sich hilfsbereit und nicht paranoid.


    Ich kümmere mich nicht drum, was meine Nachbarn machen und die hoffentlich nicht, was ich mache.


    So bin ich bislang noch immer bestens mit meinen Nachbarn ausgekommen.


    Ich kann in Urlaub fliegen, ohne jemandem hier was zu sagen und keiner kommt auf solche Ideen.

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