Auto fotografiert und onlinegestellt, muss ich Kennzeichen verpixeln?

  • Zitat

    Original geschrieben von Zeus
    Gehört mir eigentlich mein Personnalausweis oder ist der auch Eigentum der Bundesrepublik Deutschland?


    Zitat

    Die Muster der Ausweise bestimmt das Bundesministerium des Innern durch Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Der Personalausweis ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.


    PersAuswG §1 Abs. 7

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Ich kann das alles voll und ganz verstehen.


    Irgendwo im Internet steht, dass man Kennzeichen verpixeln muss weil sie personenbezogene Daten sind.
    Irgendwo im Internet steht aber auch, dass ich von gebackenen Bananenschalen high werde. Aber glaube ich das?


    Wenn hier einer mal endlich einen Beweis liefern würde, dass man sie unkenntlich machen muss oder eben einen Gegenbeweis bringt ist das Thema vom Tisch.


    -SF³

  • Muss mal kurz weg vom Thema: Man wird von gebackenen Bananenschalen nicht high?! OH MEIN GOTT! :D


    Gruß
    Mekong

    Ein Hund denkt: "Sie füttern mich, sie pflegen mich, sie kümmern sich um mich...
    ...sie müssen Götter sein!"


    Eine Katze denkt: "Sie füttern mich, sie pflegen mich, sie kümmern sich um mich...
    ...ich muss ein Gott sein!


  • Dies ist aber leider recht schwierig. Und zwar, weil die Auslegung der datenschutzrechtlichen Vorschriften stark variiert.


    Fakt ist aber,


    - dass man Bilder von Sachen auch ohne die Zustimmung des Eigentümers veröffentlichen kann (wer ist z.B. Eigentümer eines geleasten Autos? Aber das ist eine andere Sache),


    - dies aber nur zulässig ist, wenn durch die Veröffentlichung keine Rückschlüsse auf die Person gezogen werden können, bspw. durch Anbringung des Namens (nur das ist wirklich unstrittig).


    Kennzeichen, Werbeanbringung oder sonstige besondere Merkmale, wie z.B. einzigartige Lackierung, Airbrush etc. sind meiner Auffassung nach keine personenbezogenen Daten, weil anhand dieser Daten keine Person ohne rechtliche Begründung (Polizei) herausfinden kann, wem dieses Fahrzeug gehört. Bekannte und Verwandte, klar logisch, aber die kennen das Auto bzw. die Person ja sowieso, sonst könnten sie es auch nicht herausfinden. :p


    Es gibt ein Urteil, wo eine EDV-Firma Häuser und Grundstücke fotografiert hat, um damit eine Art virtuellen Routenplaner zu erstellen (also gewerbsmäßig). Die Fa. als Beklagte hat den Prozeß gewonnen. Obwohl das Foto ja zwangsläufig mit Ort, Straße und Haus-Nr. öffentlich dargestellt wurde. Ok, sehr verkürzte Darstellung, finde aber den Link nicht mehr.


    Du siehst, es ist verdammt schwierig...


    Gruß,
    Martin

  • Ist Datenschutz nicht sowieso Ländersache?!


    Das würde alles noch schwieriger machen...:rolleyes:


    Naja, aber wir sind uns ja auch einig, dass keiner in den Kanst kommt, weil er 30 Autos mit Kennzeichen ins Internet gestellt hat... :)

  • Knast vielleicht nicht aber Geldstrafe falls das illegal ist.

    Wenn die Segel nicht mehr glänzen, wenn die Winde nicht mehr wehen
    Werd ich um zu dir zu kommen über Ozeane gehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von DeXTRa
    Knast vielleicht nicht aber Geldstrafe falls das illegal ist.


    Und in den USA käme man neuerdings dafür auf den elektrischen Stuhl oder würde sogar ausgebürgert werden. Zumindest, wenn der Fahrzeughalter islamischen Glaubens ist...

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Zitat

    Original geschrieben von SL45Freak
    Wenn es Pflicht wäre, hätte ich mich dran halten müssen.


    Aber da es nicht Pflicht ist, laß ich es einfach...so einfach ist das, egal ob es schnell zu verpixeln oder nicht, ich spar mir einfach die Arbeit, fertig...die Bidler sind eh immer nur für kurze Zeit online...


    :rolleyes:
    Warum macht ihr überhaupt Threads auf, wenn euch die Meinung anderer, die Links und die Aussagen die gepostet werden absolut nicht interessieren?
    Meine Ausführungen waren erschöpfend genug, meine Links aussagekräftig und die Gegenargumente von euch nicht schlüssig oder belegbar.


    Datenschutz ist Ländersache, es gibt aber Richtlinien in der Umsetzung die EU-weit festgelegt sind und das DSG 2000 ist eine bundesweite Richtlinie.


    Links spare ich mir, da die hier ja höchst selten beachtet werden.


    Ich halte die hier gezeigten Einstellungen für sehr fragwürdig, da hier die Absicht geäußert wurde wissentlich gegen Gesetze/Vorschriften zu verstoßen.


    cu


    PS: Nur so am Rande, in diesem Forum fehlt es tatsächlich in erheblichem Maß an sozialer/gesellschaftlicher Kompetenz, Leider.

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