Zwangstrennung bei 0180 Nummern

  • Hallo,


    einer unserer Mitarbeiter hat von seiner Nebenstelle aus eine Support-Rufnummer, beginnend mit 01805 angerufen. Dort ist er dann erst mal in einer Warteschleife gelandet. Er hat dann, ohne den Hörer aufzulegen, die Wahlwiederholung gedrückt. Eine zweite Verbindung zur Support-Rufnummer wurde aufgebaut. Auch hier -natürlich- wieder die Warteschleife. Als es ihm wohl zu lange gedauert hat, hat er aufgelegt und damit die beiden Gespräche miteinander verbunden.


    Lt. Rechnung des Providers ist dieses Gespräche über 9 Tage und 11 Stunden gehalten worden und ist dadurch natürlich richtig schön teuer geworden.


    Meine Frage nun, ist der Provider oder auch der Anbieter des Supports verpflichtet die Verbindung nach einer gewissen Zeit zu trennen. Der Mitarbeiter selbst hat ja nach dem Auflegen keinen Einfluss mehr auf die Verbindung gehabt. Meines Wissens nach gibt es bei 0190 oder 0900 Rufnummer eine gesetztliche Zwangstrennung nach 24 Stunden.


    Vielleicht hat ja jemand eine Ahnung. Bedanke mich schon mal und schöne Grüße


    Alkor-Mizar

  • technisch bezweilfle ich deine erklärung. nehmen wir an, der mitarbeiter benutzt ein systemtelefon und dieses schaltet bei druck auf die wahlwiederholtaste eine zweite leitung an und sendet darauf die wahlinformation nochmals aus (anstatt wie ein standardtelefon und auch viele systel-modelle schlicht zu ignorieren daß während der verbindung nochmals gewählt wird oder zu fragen ob die ziffernfolge als mfv-sequenz an die gegenstelle übertragen werden soll). dann würde dafür, daß die gegenstellen beider leitungen nach dem auflegen miteinander verbunden würden, zumindest erst noch eine konferenz zwischen den dreien (ihm und beiden gegenstellen) aktiviert worden sein müssen. ich bezweifle daher, daß die gegenstellen miteinander verbunden gewesen wären und den provider (hier meinst du wohl den servicenummernanbieter ?) eine schuld träfe. wenn man zwei verbindungen aufbaut und nur eine beendet, gibt das telefon dies üblicherweise durch einen fehlerton zu erkennen und nach dem abheben ist man in die unbeendete verbindung wieder eingeschaltet. hebt man nicht wieder ab, sollte die telefonanlage (meist nach etwa 45 sek.) die verbindung kappen. tut sie dies nicht, kann euer netzanbieter (sowohl der anb als auch der vnb) nichts dafür.

    meine Einschätzungen zu VIP-SIM-Nummern und vielen anderen TK-Themen (mit dem Schwerpunkt Beschaffung von TK-Anlagen) gab es seit November 2012 auch auf http://www.telthies.de - wegen Implementierung der DSGVO pausiert dieses Angebot

  • vor allem müsste doch irgendjemand mal bei dieser 0180-Nummer ran gehen - der hat ja wenn er jemals weitere Gespräche entgegen nehmen möchte gar keine andere Möglichkeit als das Gespräch zu beenden...

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • nun ja, das könnte ja selbst bei einer support-hotline erstmal ein wartefeld gewesen sein. und wenn die gerade betriebsferien hatten, war eben so lange kein agent da, der jemanden aus der warteschleife herausgeholt hätte. insofern kann ich den gedankengang nachvollziehen, nur die verbindung der beiden leitungen miteinander bezweifle ich.

    meine Einschätzungen zu VIP-SIM-Nummern und vielen anderen TK-Themen (mit dem Schwerpunkt Beschaffung von TK-Anlagen) gab es seit November 2012 auch auf http://www.telthies.de - wegen Implementierung der DSGVO pausiert dieses Angebot

  • Eine vorgeschriebene Zwangstrennung existiert nur bei 0900 Rufnummern (die 0190er-Gasse existiert schon einige Jahre nicht mehr). Hierbei wird die Verbindung durch den Netzbetreiber nach 60 Minuten automatisch getrennt.


    Bei Rufnummern der 0180er-Gasse existiert diese gesetzlich vorgegebene Maßnahme nicht.


    Was sehr vielen nicht bekannt ist, ist der Umstand, dass Servicerufnummern nicht wie oft behauptet nur der Abzocke von Kunden dienen, sondern darüber sehr viele Routingautomatismen abbildbar sind, die mit einer herkömmlichen Festnetzrufnummer nicht möglich wären. So kann beispielsweise mit einer einzigen Servicerufnummer jeder Anrufer auf Grund seiner eigenen Vorwahl automatisch an einen Unternehmensstandort in seiner Umgebung verbunden werden.
    Routings dieser Art können sehr komplex ausfallen und nahezu beliebig viele Entscheidungspunkte beinhalten. Sofern dann im Routing ein "Fehler" existiert, könnte es durchaus vorkommen, dass ein Anrufer z.B. in einer endlosen Warteschleife stecken bleibt.


    Das beschriebene Problem ist technisch sehr wohl möglich. Es gibt TK-Anlagen, die unterstützen in Verbindung mit der Rückfragefunktion die Gesprächsübergabe an zwei externe Gesprächsteilnehmer.



    btkc.de

  • Zitat

    Original geschrieben von btkc
    Routings dieser Art können sehr komplex ausfallen und nahezu beliebig viele Entscheidungspunkte beinhalten. Sofern dann im Routing ein "Fehler" existiert, könnte es durchaus vorkommen, dass ein Anrufer z.B. in einer endlosen Warteschleife stecken bleibt.

    das wohl - jedoch startet das billing erst bei der durchschaltung, nicht bereits während des routings. und hier ist wohlgemerkt auch davon die rede gewesen, daß die verbindungen bereits im zustand der durchschaltung (wenn auch nur zur warteschleife) befindlich waren.


    Zitat

    Original geschrieben von btkc
    Das beschriebene Problem ist technisch sehr wohl möglich. Es gibt TK-Anlagen, die unterstützen in Verbindung mit der Rückfragefunktion die Gesprächsübergabe an zwei externe Gesprächsteilnehmer.

    auch hier wieder: grundsätzlich ja, anlagen mit dieser fähigkeit gibt es wohl. jedoch darf diese beim einsatz in deutschland nicht aktivierbar sein, da hierfür nach unserer nationalen tk-gesetzgebung eine lizenzpflicht bestünde.

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  • ...da muss ich leider wiedersprechen, die Größeren TK-Anlagen (Siemens, Alcatel, Avaya,etc.) beherschen die Übergabe an zwei externe Gesprächspartner nahezu alle, auch in Deutschland.



    btkc

  • ja, die größeren schon, ibs. die solcher hersteller, die regelmäßig auch multinationale unternehmen (mit ebensolchen telefonanlagen) ausstatten. da nimmt man die funktion dann für die deutschen nebenstellen bzw. leitungen nicht extra heraus und der regulierer drückt ein auge zu. aber nach den buchstaben deutscher tk-gesetze ist ein vermittelnder zwischen dritten streng genommen selbst ein tk-dienstleistungserbringer und lizenzpflichtig.

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  • Nebenfrage:
    heist dass das es rechtlich nicht ok wäre ein hereinkommendes Telefonat via Telefonanlage z.B. an ein Handy weiter zu leiten?

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • doch. eine rufumleitung / -weiterschaltung ist keine vermittlung im sinne des gesetzes. zumindest nicht so, wie es täglich tausendfach praktiziert wird, daß ein selbständiger seine festnetznummer lieber auf sein handy als auf seinen anrufbeantworter umlenkt (auch wenn er nicht vermeiden kann, für diesen umweg wieder des öffentlichen netzes zu bedürfen). etwas anderes sind die (inzwischen außer zu auslandsdestinationen nahezu ausgestorbenen) anbieter von einwahlen in einen computer, dem man dann das eigentliche ziel eingibt. aber die erbringen diese dienste ja auch erstens kommerziell und zweitens regelmäßig für dritte (sind und waren also zu keiner zeit der verbindung wirklich selbst als "b-teilnehmer" "ziel" eines anrufes, sondern quasi vorsätzlich als erbringer von vermittlungsdiensten im spiel).


    die typische umleitung verfolgt ja einen anderen zweck, ob "im amt" oder über zwei b-kanäle ist dabei nicht relevant. auch "call deflection" (quasi eine umleitung, aber erst während des anliegenden rufes initiiert) ist eine absolut für endkunden gedachte maßnahme, sogar als regeldienst ein leistungsmerkmal vieler anschlußanbieter - wenn auch nur bei wenigen im angebot und nicht "aktiv vermarktet".

    meine Einschätzungen zu VIP-SIM-Nummern und vielen anderen TK-Themen (mit dem Schwerpunkt Beschaffung von TK-Anlagen) gab es seit November 2012 auch auf http://www.telthies.de - wegen Implementierung der DSGVO pausiert dieses Angebot

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