Rechtfrage: Sony und UPS verlieren Paket, Erstattung in welcher Höhe?

  • Hallo,


    ich hoffe der Titel deutet das Thema schon an. Ich habe leider gerade Probleme mit Sony und UPS. Ich habe Ende vergangenen Jahres ein Sony Vaio p11z, also dieses extrem teure Subnotebook, gekauft. Die UVP lag anfangs jenseits der 1K Euro. Ich weiß nicht, ob sich jemand erinnert: Kurz vor Weihnachten 2009 haben manche Expertläden eine Art Abverkauf gestartet und für das Gerät nur 299 Euro verlangt. Ich bin dann knapp 200 km gefahren und konnte ein Gerät ergattern. So ein gutes Schnäppchen ist mir bisher nur einmal gelungen :top:


    Soviel also zur Vorgeschichte. Nun ist das "Subnotebook" kaputt gegangen und ich habe von der Garantie gebrauch gemacht. Das Notebook wurde abgeholt. Erst wollte mit der Ups-Mensch nichtmal eine Bestätigung geben. Ich lasse aber niemanden einfach ohne Nachweis mit meinem Notebook abziehen und daher bekam ich doch eine. Danach war 3 Wochen Funkstille. Erst auf Anfrage erfuhr ich, dass mein Notebook scheinbar abhanden gekommen ist. :( Dies hat sich jetzt nach weiteren 2 Wochen bestätigt. Die Paketnachverfolgung seitens UPS ist abgeschlossen. Das habe ich heute natürlich auch wieder nur auf Anfrage erhalten.


    Jetzt komme ich zum eigentlichen Problem: UPS hat an Sony geschrieben, dass sie gerne die Rechnung hätten, um den Betrag zu erstatten. Normalerweise wäre ja alles gut. Aber in diesem Sonderfall entspricht der Rechnungsbetrag nicht annähernd dem Wert des Notebooks. Die Ebay-Preise liegen jenseits der 400 Euro und der Nachfolger kostet mehr als 800 Euro. Aus beruflichen Gründen bin ich auf einen Computer in diesem Format angewiesen und will mich nicht mit einem minderwertigen Netbook abgeben. Muss ich jetzt dafür bezahlen, dass ich ein Sonderangebot erwischt habe? Schließlich muss das Notebook "ersetzt" werden, und das klappt mit 300 Euro definitv nicht.


    Daher die Frage: Wie verfahre ich? Bin mir nichtmal sicher, ob ich die Rechnung noch habe. Muss ich die aus rechtlichen Gründen eigentlich vorlegen? Sony kann im System sehen, wann ich das Notebook gekauft habe.


    Ich bin ziemlich sauer und etwas verwirrt. Das passt alles nicht zu meiner Auffassung von Recht. Wer kann mir hier helfen??

  • Weil sie es ersetzen müssen, bzw. ich mit einem adequaten Ersatz ausgestattet werden muss. So klang es an der Hotline. Und da spielt das Geld doch eigentlich keine Rolle. Ich will einfach das Notebook wieder, ob altes oder neues Model ist mir nicht so wichtig. Aber so aktzeptiere ich das nicht.

  • Der jenige der den Schaden verursacht hat muss ihn wieder gutmachen. Das bedeutet, dass der Geschädigte wieder so gestellt werden muss wie ohne den Zwischenfall. Du solltest daher den Zeitwert zurückbekommen um damit ein gleichwertiges Gerät erwerben zu können.

  • Re: Rechtfrage: Sony und UPS verlieren Paket, Erstattung in welcher Höhe?


    Zitat

    Original geschrieben von hsvrules999
    Jetzt komme ich zum eigentlichen Problem: UPS hat an Sony geschrieben, dass sie gerne die Rechnung hätten, um den Betrag zu erstatten. Normalerweise wäre ja alles gut. Aber in diesem Sonderfall entspricht der Rechnungsbetrag nicht annähernd dem Wert des Notebooks. Die Ebay-Preise liegen jenseits der 400 Euro und der Nachfolger kostet mehr als 800 Euro. Aus beruflichen Gründen bin ich auf einen Computer in diesem Format angewiesen und will mich nicht mit einem minderwertigen Netbook abgeben. Muss ich jetzt dafür bezahlen, dass ich ein Sonderangebot erwischt habe? Schließlich muss das Notebook "ersetzt" werden, und das klappt mit 300 Euro definitv nicht.


    Das ist meines wissens nach korrekt.
    Du bekommst nur den schaden erstattet, welcher Dir wirklich enstanden ist. und diesen musst duch auch nachweisen, und das ist nunmal 299€, (bei Ebay gehen 200€ Amazongutscheine für 205€ weg):confused:
    Normalerweise müsste aber nicht UPS die Kosten erstatten, sondern Sony, da diese Vertrgspartner von UPS sind (wenn die UPS zur Abholung geschickt haben). Ich würde mich an deiner Stelle mit Sony in Verbindung setzten.

  • Re: Rechtfrage: Sony und UPS verlieren Paket, Erstattung in welcher Höhe?


    Zitat

    Original geschrieben von hsvrules999
    Jetzt komme ich zum eigentlichen Problem: UPS hat an Sony geschrieben, dass sie gerne die Rechnung hätten, um den Betrag zu erstatten. Normalerweise wäre ja alles gut. Aber in diesem Sonderfall entspricht der Rechnungsbetrag nicht annähernd dem Wert des Notebooks. Die Ebay-Preise liegen jenseits der 400 Euro und der Nachfolger kostet mehr als 800 Euro. Aus beruflichen Gründen bin ich auf einen Computer in diesem Format angewiesen und will mich nicht mit einem minderwertigen Netbook abgeben. Muss ich jetzt dafür bezahlen, dass ich ein Sonderangebot erwischt habe? Schließlich muss das Notebook "ersetzt" werden, und das klappt mit 300 Euro definitv nicht.


    Das ist meines wissens nach korrekt.
    Du bekommst nur den schaden erstattet, welcher Dir wirklich enstanden ist. und diesen musst duch auch nachweisen, und das ist nunmal 299€, (bei Ebay gehen 200€ Amazongutscheine für 205€ weg):confused:
    Normalerweise müsste aber nicht UPS die Kosten erstatten, sondern Sony, da diese Vertrgspartner von UPS sind (wenn die UPS zur Abholung geschickt haben). Ich würde mich an deiner Stelle mit Sony in Verbindung setzten.

  • a) Wer der Vertragspartner von UPS ist hängt davon ab, wer den Versand beauftragt hat. Ich nehme mal an, dass du nicht selber zu UPS gegangen bist, sondern Sony hat eine Abholung beauftragt. Dann sind die aber auch der Vertragspartner und du kannst das selber nicht mit UPS abwickeln, sondern Sony muss das machen.


    b) Standardpakete sind nur bis zu einem gewissen Wert versichert. Das waren bei UPS seinerzeit 510 EUR, keine Ahnung ob die Summe noch gilt. In jedem Fall werden die aber keine 1000+ EUR erstatten, sondern maximal bis zu ihrer Haftungsgrenze - falls keine Zusatzversicherung für den Wertversand bestand.


    c) Auch wenn's für dich sehr ärgerlich ist, dein Schaden sind die tatsächlich gezahlten und nachweisbaren 299 EUR.
    UPS muss an Sony zwar den Zeitwert des Gerätes ersetzen - ggf. aber auch nur bis zur Höhe der Haftungsgrenze, siehe Punkt a) - aber du wirst von Sony bestenfalls das bekommen, was du bezahlt hast.
    Dass du weit mehr investieren musst um ein gleichwertiges Gerät zu bekommen ist dein "Pech" - genauso wie es dein Glück war ein Gerät für ein Drittel des Marktwertes zu bekommen.


    Würde man dir jetzt 500, 700, 900 EUR erstatten hättest du ja ein richtiges Geschäft gemacht. Das ist aber nicht Sinn der Sache, sondern dir wird nur der Schaden ersetzt - und dein Schaden sind die gezahlten 299 EUR. Das ist so ähnlich wie mit versauten Urlaubsfotos: da ersetzt man dir auch bestenfalls den Materialwert und zahlt nicht einen neuen Urlaub damit du neue Bilder machen kannst...

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • So ganz ist das nicht richtig.


    Nach deutschem Recht hat der Geschädigte zunächst einmal einen Anspruch auf sog. Naturalrestitution (§249 I BGB), dh. er ist so zu stellen, wie wenn das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre.


    Dies bedeutet, daß man dem Geschädigten soviel Geld zur Verfügung stellen muß, daß er sich ein vergleichbares Gerät im vergleichbaren Zustand wieder kaufen kann (§ 249 II BGB, "den statt der Herstellung dazu erforderlichen Geldbetrag").


    Das wären dann die ca. 400 Eur auf dem Gebrauchtmarkt. Oder sie liefern halt ein vergleichbares Gebrauchtgerät.


    Wieviel der Geschädigte selbst dafür gezahlt hat, ist dafür absolut unerheblich, weil das würde ja im Umkehrschluß bedeutet, daß er dann, wenn er es geschenkt bekommen hätte, gar nichts bekommen würde. hat ihm ja auch nichts gekostet.

    Hier stand eine Signatur.

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