Vollstreckungsbescheid / Widerspruch?!

  • Zitat

    Für eine detailierte Prüfung vollstreckungsrechtlicher Rechtsbehelfe sind die Infos zu dünn, aber spontan würde ich sagen, dass nur eine Vollstreckungsabwehrklage in Betracht käme, die in § 796 ZPO für Vollstreckungsbescheide besonders geregelt ist. Nach Abs. 2 der Vorschrift wäre diese hier jedoch unzulässig, da das Vorbringen zu spät kommt.

  • Mal kurz halb-OT


    Nehmen wir an, der Widerspruch gegen den Mahnbescheid ist korrekt und fristgerecht erfolgt, dass Amtsgericht erlässt aber dennoch einen Titel/Vollstreckungsbescheid aus dem nun auch vollstreckt wird.


    Wenn es nun zu einer Kontopfändung kommt, oder zu einer Gehaltspfändung und dem (vermeintlichen) Schuldner dadurch nun weitreichende Nachteile wie Kontenkündigung, Schufa-Einträge, Verlust von Kreditkarten, oder gar Verlust der Arbeitsstelle (weil eventuell Probezeit, o.ä.) und sich im nachhinein herausstellt dass die Forderung nicht berechtigt war, wer haftet dann für die entstandenen Schäden?


    Der Gläubiger oder das Amtsgericht, welches einen Titel erlassen hat, obwohl dieser formal nicht hätte erlassen werden dürfen?

  • J-P:


    Zitat

    Fristwahrend ist allein der Zugang, die Beweisbarkeit des Zugangs ist eine andere Sache. Die Kenntnisnahme kann auch später erfolgen, was in vielen Bereichen sogar der Regelfall ist. Einfachstes Beispiel wäre der Einwurf in letzter Sekunde in den Nachtbriefkasten.


    Da kann ich dir garantieren: Das interessiert hier in Berlin keinen Menschen. Entscheidend ist der Zugang, der nachweisbar ist. Und das ist in der Regel der Zeitpunkt, wo der Posteingangsstempel/Siegel drauf ist.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • @ Timba69:


    Im schönen NRW bekommt man zumindest bereits mit entsprechender anwaltlicher Versicherung / eidesstattlicher Versicherung eine Wiedereinsetzung, wenn bei der Post mal was daneben geht...


    Wenn das im Zweifel nicht reicht, muss man halt mal einen Boten bemühen, der direkt zur Geschäftsstelle marschiert. Kommt vor, ist aber selten. Die "normale" Post verlässt alle Kanzleien die ich kenne auf dem regulären Postweg.

  • Ist j auch kein Problem, wir verstehen uns ja.


    Aber: In diesem speziellen Fall hätte man schon eher zur sicheren Methode greifen sollen. Unsere Fristenpost geht mit Boten, Zustelldienst oder Einschreibe-Rückschein raus.

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  • Widerspruch gegen Mahnbescheid per Einschreiben-Rückschein? *wow*


    Günstiger (und schneller) gehts per EGVP oder - wenn nicht vorhanden - per Fax. Der OK-Vermerk dürfte für eine Wiedereinsetzung wohl immer ausreichen.

  • Klar, zahlen wir ja nicht (dirket), sondern der Mandat.


    Und EGVP ist nicht nutzbar für Widersprüche von Mandaten. Fax ist auch keine Alternativ, wenn es Bombenfest sein sein.


    Gegen Papier, Stempel und Personalbeweis kommt nix an.

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  • Kurzes update:


    Sie muss zahlen, was hier ja nun auch ausgiebig gesagt wurde.
    Nun kamen aber auch endlich mal alle Unterlagen vom Amtsgericht aus denen für Sie nun ersichtlich ist was geschehen ist.
    Ihr Ex hat in Ihrem Namen einen Vertrag abgeschlossen (1 Jahr nach Trennung und Ummeldung).
    Die ganze Post ging an die Adresse des Ex.
    Erst alles ab Mahnbescheid (amtlicher) ging an IHRE richtige Adresse :rolleyes:


    Nächste Woche geht es nun wieder mal zum Anwalt und das Thema "Ex - anzeigen" usw wird durchgesprochen.


    Evtl. hat man darüber ja eine Chance das Geld wiederzubekommen. Auch wenn wir vermuten dass der Pleite ist und da einige andere schon Titel haben.....nun geht es Ihr auch ein wenig um Rache...auch wenn es ein paar Euro kostet ;)


    ---------


    Nun mal zum Verständnis für mich:


    Heißt das nun:
    Ich suche mir 100 Personen aus dem Telefonbuch und lasse über das Amtsgericht Mahnbescheide senden.
    Kostet mich halt ne Kleinigkeit.
    Ein Drittel verpennt irgendwelche Fristen und müssen nun an mich zahlen.....
    Ich bekomme Kohle und riskiere ggf. eine Anzeige wegen Betrug.
    Richtig?

    Gruß
    Flatie

  • Kurz: Genau.
    Lang: Du riskierst nicht nur eine Anzeige wegen (versuchten) Betruges, und eine evtl Verurteilung (wobei mich die Vertretung dieses Falles reizen würde), eine Rückzahlung der Anwalts und Gerichtskosten, der Abwehrbedingt entsteht + deine eigenen Kosten

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  • Diese Aussage stärkt ja dann doch noch mein Vertrauen in die deutsche Justiz :)


    Mal sehen was der Anwalt nächste Woche sagt und was dann noch so alles ansteht.
    Traurig ist es aber dass diese ganzen Unterlagen nicht schon von Beginn an direkt mit den Mahnbescheiden gesendet wurden. Aber dem Energieversorger ist das wahrscheinlich egal. Die bekommen Ihre Kohle und fertig :rolleyes:

    Gruß
    Flatie

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