Vollstreckungsbescheid / Widerspruch?!

  • Also um dir hier weiterhelfen zu können, bräuchte ich die genauen Daten (wann (genau) Zustellung Mahnbescheid, wann Widerspruch abgesandt, wann Widerspruch beim Gericht eingegangen, wann Zustellung Vollstreckungsbescheid)

    Hier stand eine Signatur.

  • Aber mal eine allgemeine Frage dazu an die Rechtsanwälte.


    Haftet man eigentlich, wenn man in einer Wohneinheit gemeldet ist, damit automatisch für an diese Wohneinheit "gelieferten" Versorgerleistungen? Wärme - Wasser - Strom.


    Mit der Meldung hat man die ja "nachweislich" in Anspruch genommen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    Also um dir hier weiterhelfen zu können, bräuchte ich die genauen Daten (wann (genau) Zustellung Mahnbescheid, wann Widerspruch abgesandt, wann Widerspruch beim Gericht eingegangen, wann Zustellung Vollstreckungsbescheid)


    Habe soeben mit ihr telefoniert:
    - Mahnbescheid vom Amtsgericht am 27.07.10 erhalten
    - Widerspruch am 2.8.10 zum Amtsgericht gesendet.
    - Widerspruch wurde durch Energieversorger am 13.08.10 bestätigt mit dem Hinweis blabla..das sie nicht aufgeben...blabla
    - 27.08.10 Energieversorger schreibt dass sie Klage einreichen wollen und blablabla
    - 31.08.10 Vollstreckungsbescheid vom Amtsgericht
    - 8.10.10 Info vom Amtsgericht dass Einspruch am 6.10.10 eingegangen ist und alles zum Zivilgericht geleitet wurde und die nun Anprechpartner sind...


    Zwischendurch gingen auch 2-3 Schreiben bzw Emails direkt an den Energieversorger mit widersprüchen und Kopie der Meldebescheinigung...
    Also ICH kapiere da mal gar nix.
    Wie gesagt...sie hatte nie einen Vertrag mit denen!

    Gruß
    Flatie

  • Zitat

    Original geschrieben von flatie
    und blablabla ......... Also ICH kapiere da mal gar nix.


    Das ist wohl das Hauptproblem!


    Wenn man nicht versteht, was da an Post kommt, dann sollte man sich Hilfe holen, bevor es zu spät ist.


    Wenn einem der Gegner schon mitteilt, daß er klagt und wenig später das Ergebnis kommt und man dieses noch immer ignoriert, dann ist irgendwann, nämlich nach der Einspruchsfrist das Ergebnis so, wie es nun ist.


    Wenn gegen den Vollstreckungsbescheid aber wirksam Einspruch erhoben wurde, dann gibt es ja keinen Titel. Das müßte selbst der schlechteste Anwalt erkennen. Von daher ist das schon komisch, was so nach und nach hier ans Licht kommt.

  • Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Das ist wohl das Hauptproblem!


    Wenn man nicht versteht, was da an Post kommt, dann sollte man sich Hilfe holen, bevor es zu spät ist.


    Wenn einem der Gegner schon mitteilt, daß er klagt und wenig später das Ergebnis kommt und man dieses noch immer ignoriert, dann ist irgendwann, nämlich nach der Einspruchsfrist das Ergebnis so, wie es nun ist.


    Naja, für meine Freundin war das Thema ja eigentlich erledigt.
    Und das dort "Vollstreckungsbescheid" drüber stand hat Sie nicht registriert usw.


    Warum kommt ein Vollstreckungsbescheid wenn man dem Mahnbescheid bereits widersprochen hat?

    Gruß
    Flatie

  • Zitat

    Original geschrieben von flatie
    Warum kommt ein Vollstreckungsbescheid wenn man dem Mahnbescheid bereits widersprochen hat?


    Weil der Energieversorger offensichtlich das Kasperltheater satt hatte und vor einem Zivilgericht einen solchen erstritten hat.

  • Zitat

    Original geschrieben von flatie
    - 8.10.10 Info vom Amtsgericht dass Einspruch am 6.10.10 eingegangen ist und alles zum Zivilgericht geleitet wurde und die nun Anprechpartner sind...


    Wo ist dann das Problem?

    Meine Beiträge können Spuren von Zynismus und Sarkasmus enthalten.

  • Zitat

    Original geschrieben von archie83
    Wo ist dann das Problem?


    Vollstreckungsbescheid kam am 31.08 ;)

    Gruß
    Flatie

  • hi flatie,


    ich glaube du hast den Vorfall nicht vollständig dargestellt.
    ich denke deine freundin wäre gut beraten, wenn Sie sich mit dem Gläubiger in Verbindung setzt und versucht das ganze zu klären. Klar sind 400€ nicht wenig Geld, aber ich denke Sie sollte dringend handeln. Ich kann jedoch nicht glauben das sie von nichts gewusst hat und bei so etwas reagiert man bei der ersten Mahnung und wartet nicht auf den Mahnbescheid.

    Gruß
    Kamper99

  • ich würde mal bei gericht anrufen und fragen was denn nun sache ist und ob ein vollstreckbarer titel ausgestellt worden ist oder nicht.


    irgendwas stimmt da mit den gekommen schreiben bzw. der zeitpunkte nicht.
    entweder hat das gericht was vertuddelt oder die freundin hat kein peil und das mit den schreiben/zeitpunkten stimmt nicht so recht.

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