ZitatFristgemäß bedeutet, dass das Gericht den Inhalt zur Kenntnis nimmt, entsprechend handelt und dieses auch bestätigt.
Fristgerecht bedeutet: Eingang in der vorgeschriebenen Form beim Erklärungsempfänger. Ob der die Erklärung zur Kenntnis nimmt und / oder danach handelt ist für die Wahrung der Frist egal.
ZitatMeiner Meinung nach dürfte kein vollstreckbarer Titel / Vollstreckungsbescheid vorliegen, da ja gegen den Mahnbescheid fristgerecht Widerspruch eingelegt wurde.
Steht der Vollstreckbarkeit nicht entgegen. Das deutsche Zwangsvollstreckungsrecht ist streng formalistisch. Solange ein Titel in der Welt ist, kann der Glaubiger auch eine Pfändung beauftragen. Geprüft wird dann nicht mehr, ob der Titel rechtmäßig entstanden ist, sondern nur, ob sich aus dem Titel selbst offensichtliche Fehler ergeben (fehlende Unterschriften, ungenaue Bezeichnung einer zu pfändenden Sache). Gegen den Titel hätte man sich ja vorher wehren können.