Vollstreckungsbescheid / Widerspruch?!

  • Hallo,


    folgendes "Problem":


    Freundin erhält Post eines Energieversogers. Es würde Rechnungen vom Ex-Freund nicht bezahlt. Sie lebte (war gemeldet) 6 Wochen in der Wohnung des Ex. Die Rechnungen belaufen sich auf 400€ und sind von der Zeit danach.
    Sie hat auf die Mahnungen des Versogers nicht reagiert.
    Dann kam vom Amtsgericht ein Bescheid (Mahnbescheid) --> diesem wurde widersprochen.
    Einige Wochen später kam ein Vollstreckungsbescheid (Sie hatte das gar nicht beachten / registriert, da dort lediglich zahlen aufgelistet waren und keinerlei Hinweis auf Widerspruch etc.).
    Da Ihr das trotzdem zu doof vorkam hat Sie nochmals den Energieversorger UND Amtsgericht angeschrieben (Widerspruch incl alter Meldebescheinigung usw). Sie hatte auch nie Verträge (Miete / Strom / Gas) unterschrieben!
    Daraufhin kam der Hinweis das nun ein Titel bestehen würde und alles zum zuständigen Gericht weitergeleitet wurde.


    Nun ist Sie bei einem "Anwalt" gewesen (Anwalt in "", da ich seine Aussagen so gar nicht glauben kann als Nicht-Jurist)
    Dieser meinte nun. Tja, die haben einen Titel. Eine Widerspruchsfrist wurde halt nicht eingehalten und man sollte nun besser zahlen. Alles andere müsse man erstmal selber in Vorkasse treten usw bla bla. Presse / Verbraucherschutz wäre noch eine alternative aber selbst das könne für Sie negativ ausgelegt werden (dummes kleines Mädchen....versäumt was und nun muss se zahlen...) :confused:


    Kann ein Jurist hierzu mal etwas schreiben?
    Ein anderer Anwalt wird nun zudem noch befragt.
    Wenn nun ein Vollstreckungsbescheid / Titel vorliegt habe ich als "unschuldiger" keinerlei Einspruchs- / Widerspruchsmöglichkeiten mehr?
    Und was heißt nun "in Vorleistung gehen"?


    -Ich persönlich würde nochmals widersprechen und es auf eine Verhandlung ankommen lassen. Danach bekomme ich doch meine Kohle wieder?!


    Kurz und knapp:
    Wie entgeht / widerspricht man dieser Vollstreckung? Kann man dies überhaupt noch?

    Gruß
    Flatie

  • Gegen den Vollstreckungsbescheid hätte sie binnen zwei Wochen Einspruch einlegen müssen. Nach Ablauf der Frist ist dieser rechtskräftig und sie muss bezahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie "unschuldig" ist.

    Meine Beiträge können Spuren von Zynismus und Sarkasmus enthalten.

  • Zitat

    Original geschrieben von archie83
    Gegen den Vollstreckungsbescheid hätte sie binnen zwei Wochen Einspruch einlegen müssen. Nach Ablauf der Frist ist dieser rechtskräftig und sie muss bezahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie "unschuldig" ist.


    Und genau DAS will ja nicht so in meine Birne :mad:
    Es kann ja nicht sein dass man einen Einspruch / Widerspruch verpennt und somit automatisch schuldig ist...?! :flop:

    Gruß
    Flatie

  • Zitat

    Original geschrieben von flatie
    Es kann ja nicht sein dass man einen Einspruch / Widerspruch verpennt und somit automatisch schuldig ist...?! :flop:


    Im Zivilrecht gibt es kein "schuldig" oder "nicht schuldig".


    Sie hatte zweimal die Gelegenheit, die Zwangsvollstreckung abzuwehren, und beide Male verpennt.

    Meine Beiträge können Spuren von Zynismus und Sarkasmus enthalten.

  • Also muss Sie nun zahlen oder kann Sie nun tja, keine Ahnung "klagen" oder was auch immer?
    Sorry, bin kein Jurist ;)


    // Edit:
    Habe mir nun noch mal den Wiki durchgelesen..


    Widerspruch gegen Mahnbescheid wurde fristgerecht eingereicht.
    Aber warum kommt dann trotzallem ein Vollstreckungsbescheid?
    Oder verstehe ich das Zitat falsch?


    Gruß
    Flatie

  • Wenn gegen den Mahnbescheid kein fristgemäßer und sachlich richtiger Widerspruch erhoben wurde, und dann auch noch dem Vollsteckungsbescheid nicht widersprochen wurde, ist der Käse gegessen, das war es.


    Arglistig wird wohl der Ex-Freund in diesem Fall nicht gehandelt haben können; und somit geht das letzte, gute Argument baden.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Dem Mahnbescheid vorher wurde doch wiedersprochen


    Den Vollstreckungsbescheid muesst ihr auf jeden Fall ungueltig bekommen - den mit Vollstreckungsbescheid bezahlt hat man garnichts erreicht - danach waere man von der kreditwuerdigkeit her tot - eine gueltiger Vollstreckungsbescheid auch wenn er bezahlt wurde ist fast genauso schlimm wie eine Privatinsolvenz


    Im Notfall direkt an den Energieversorger bezahlen um zu erreichen das der Vollstreckungsbescheid vieleicht gegenstandslos wird

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Wenn gegen den Mahnbescheid kein fristgemäßer und sachlich richtiger Widerspruch erhoben wurde, und dann auch noch dem Vollsteckungsbescheid nicht widersprochen wurde, ist der Käse gegessen, das war es.


    Arglistig wird wohl der Ex-Freund in diesem Fall nicht gehandelt haben können; und somit geht das letzte, gute Argument baden.


    Dem Mahnbescheid wurde widersprochen, daher ja meine Frage....
    Zu dem Ex...naja....Der ist pleite und war im Knast...Der Energieversorger kann da nix mehr holen. Die Daten können die ja auch nur von dem haben. Sie hatte ja nie was unterschrieben und war dort auch lediglich 6 Wochen gemeldet.
    LESEN ;)

    Gruß
    Flatie

  • Zitat

    Original geschrieben von flatie
    Dem Mahnbescheid wurde widersprochen, daher ja meine Frage....


    Auch nachweislich rechtsgültig?


    Hat sie vielleicht auch die Post vom Amtgericht verbaselt, wo ihr mitgeteilt wurde, daß der Sachverhalt auf Grund ihres Widerspruchs nun verhandelt wird?


    Egal wie. Offensichtlich ist ein Vollstreckungsbescheid ergangen und dieser ist nun rechtskräftig.


    Wer auf Post, die in so merkwürdig bunten Umschlägen steckt, mit dem Vermerk "Amtlich zugestellt am: xxxxx" nicht reagiert, der hat halt irgendwann mal die A-Karte.

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